Archiv für den Monat: August 2013

Akteneinsicht a la AG Rüsselsheim – Verwaltungsbehörde muss Bedienungsanleitung einscannen

© Avanti/Ralf Poller

Die Flut von Entscheidungen, die sich mit der (Akten)Einsicht des Verteidigers im Bußgeldverfahren in die Bedienungsanleitung und andere Unterlagen befassen, hat ein wenig nachgelassen. Inzwischen sollten die damit zusammenhängenden Fragen an sich auch weitgehend geklärt sein, zudem „spielt die Musik“ derzeit an anderer Stelle, nämlich bei der Frage, wie umfangreich muss eine Rechtsbeschwerde, mit der die nicht ausreichende Akteneinsicht geltend gemacht wird, begründet sein (vgl. dazu z.B. Akteneinsicht a la OLG Celle: Da mutet man dem Betroffenen aber ein wenig viel zu…). Die ein oder andere Entscheidung, die mir von Kollegen dankenswerter Weise übersandt wird, behandelt aber doch immer noch mal wieder einen Aspekt, der neu ist, bzw. rückt das ein oder andere noch einmal in den Mittelpunkt. So z.B. der AG Rüsselsheim, Beschl. v. 09.04.2013 – 24 OWi 14/13. Seine Aussagen lassen sich wie folgt gekürzt zusammenfassen:

  1. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zulässig.
  2. Akteneinsicht ist ggf. durch Hinzunahme der Bedienungsanleitung zur Akte und durch Übersendung an den Verteidiger zu gewähren.
  3. Ggf. ist die Bedienungsanleitung einzuscannen und an den Verteidiger zu übersenden.

Beim AG liest sich das dann zu den Punkten 2 und 3 dann so:

„Grundsätzlich besteht ein Einsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.

Dieses Recht ist dem Verteidiger auch durch Hinzunahme der Bedienungsanleitung zur Akte und Übersendung an diesen zu gewähren (so AG Bremervörde 06.09.2011, 11 OWi 91/1; AG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2011 – 1 OWl 127/11; AG Heidelberg, Beschluss vom 31.10.2011 – 3 OWi 510 Js; AG Ellwangen – 5 OWi 146/10; AG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2010, LG Ellwangen in DAR 2011, 418).

Der Überlassung der Bedienungsanleitung steht auch kein wichtiger Grund entgegen. Insbesondere ist es der Verwaltungsbehörde, gerade vor dem Hintergrund der Masse der Verfahren zumutbar, zumindest auf Antrag des Verteidigers Einsicht in die Bedienungsanleitung zu gewähren. Es besteht insofern die Möglichkeit die Bedienungsanleitungen einzuscannen und an den Verteidiger elektronisch zu übersenden. Im Vergleich zum Zeitaufwand, der für die Ablehnung des Antrages und der anschließenden gerichtlichen Entscheidung notwendig ist, vermag die Begründung der Verwaltungsbehörde nicht zu überzeugen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gericht durch Nachfrage bei den Herstellern die Bedienungsanleitung per Email zugesandt und auch die Erlaubnis zur Weitergabe an Verfahrensbeteiligte erteilt bekommen hat. Dies trifft auch für die maßgebliche Bedienungsanleitung für das Gerät PoliScanSpeed zu.

Eine Anreise des Verteidigers vom Kanzleisitz in Münster zum Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt ist dagegen nicht zumutbar und würde dem Grundsatz eines fairen Verfahrens widersprechen.

Auch bezüglich des Beschilderungsplanes besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf Hinzuziehung zur Akte. Aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgt, dass diese Dokumente, die sich bei der Verwaltungsbehörde oder der Polizeidienststelle befinden, dem Verteidiger zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs zugänglich zu machen sind.“

Furioser Wochenauftakt: Was mache ich bloß mit dem ganzen Geld?

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Das ist doch mal ein Wochenanfang. Ich mache mein Email-Postfach auf und kann mich freuen über den Eingang von zwei Emails, die immerhin einen Zufluss von rund 16,8 $ bringen könnten. Denn:

Geschrieben hat mir zunächst Clara Toure

„Guten Tag mein geliebtes.

Ich bin Miss Clara Toure von der Elfenbeinküste, und ich werde Sie wollen, freundlich zu sein mit mir im Namen des allmächtigen Gottes. Ich erbte einen wichtigen Teil von meinem verstorbenen Vater, der nach der jüngsten Krise in der Elfenbeinküste gestorben. Ich möchte mich für Ihre Unterstützung bei der Investition in diese Summe lukratives Wagnis-oder Herstellungskosten und Immobilien-Management in Ihrem Land beantragen. Ich habe die Summe von zwei Millionen, drei hunderttausend United State Dollars. USD ($ 2.300.000), um in diesem Geschäft zu investieren und ich werde Ihre Hilfe bei der Aufnahme der Fonds in Ihrem Konto in Ihr Land. Gerne will ich Ihnen einige vernünftige Prozent von der Gesamtsumme für Ihre Unterstützung, und biete Ihnen diese Möglichkeit auf Vertrauen.

 Vor seinem Tod gab er mir alle notwendigen rechtlichen Dokumente, die Hinterlegung des Fonds in einer Sicherheitsfirma hier in Abidjan, ich bin 24 Jahre alt und eine Universität Studenten und weiß wirklich nicht, was zu tun ist. Nun möchte ich ein Konto im Ausland, wo ich diese Mittel können übertragen und nach der Transaktion werde ich kommen und der ständige Aufenthalt in Ihrem Land bis einer solchen Zeit, dass es bequem sein für mich zurück nach Hause, wenn ich dies wünschen. Das ist, weil ich viel gelitten von Rückschläge aus den Händen meiner bösen Onkel haben, und ich muss wirklich frei sein.
Ich bin in einer aufrichtigen Wunsch Ihrer bescheidenen Unterstützung in dieser Hinsicht. Ich weiß, dass Sie mich nicht verraten, auch wenn das Geld auf Ihr Konto ankommen, und ich glaube, dass Gott das Herz berühren, so dass Sie in der ehrlich zu mir. Nun erlauben Sie mir, diese paar Fragen zu stellen:
1. Können Sie mir helfen, ehrlich aus dem Herzen?
2. Kann ich völlig vertrauen?
3. Wie viel Prozent werden Sie im Gegenzug zu schätzen?
Bitte bedenken Sie dies und zurück zu mir so bald wie möglich. Sofort habe ich Ihre Bereitschaft bestätigen, werde ich Ihnen mein Bild und geben Ihnen auch weitere Informationen über mich und der Bank, wo mein verstorbener Vater hinterlegt den Fonds, so dass Sie sie erreichen können und bestätigen die Existenz des Fonds als auch, weil zu sehen ist Glauben.
Ich werde für Ihre unmittelbare Reaktion warten.
God Bless You.
Yours Miss Clara Toure“

Ich habe mich entschlossen, ihr „ehrlich aus dem Herzen“ zu helfen.

Und geschrieben hat mir auch Christopher Anderson

„Lieber Freund,
Wie geht es Ihnen heute? Ich hoffe, in Ordnung, ich bin Dr. Christopher Anderson von Harlesden, North West London, hier in England. Ich arbeite für die Credit Suisse Bank London. Ich schreibe Ihnen aus meinem Büro, die von einer großen immensen Nutzen für beide von uns sein wird. In meiner Abteilung, wobei die Co-Trainer (Greater London region), entdeckte ich eine verlassene Summe von £ 16,5 Millionen Pounces (Sechzehn Millionen fünfhunderttausend Britische Pounces und Sterling) in einem Konto, das zu einem unserer ausländischen Kunden verstorbenen Herrn Ron gehört Bramlage, ein Amerikaner, der in Kansas Staaten lebt, das war ein Opfer von einem Hubschrauberabsturz im vergangenen Jahr 8. Juni 2012, in Florida Sumpf, ihn zu töten und Familienmitgliedern. Ron war 45 Jahre alt.
Auch in der Chopper zum Zeitpunkt des Absturzes war seine Frau Rebecca, 43, und die Kinder des Paares – Brandon, 15; Boston, 13; Beau, 11, und 8-jährige Roxanne – getötet wurden. Der Pilot war auch tot ist.
Die Wahl der Kontaktaufnahme mit Ihnen aus der geographischen Natur, wo Sie leben, vor allem aufgrund der Sensibilität der Transaktion und die Vertraulichkeit hier geweckt, Jetzt hat unsere Bank für keine der Verwandten zu kommen-up gewartet für die Behauptung, aber niemand hat getan haben, ich persönlich war in der Suche die Verwandten für eine lange Zeit jetzt erfolglos. Mein lieber Freund, ich suche Ihre Zustimmung an Sie als nächsten Angehörigen / Wird Empfänger an den Verstorbenen, so dass die Erlöse aus diesem Konto im Wert von £ 16,5 Millionen Pounces Ihnen bezahlt werden kann präsentieren.
Dies wird ausgezahlt oder geteilt in diese Prozentsätze werden, 60% für mich und 40% für Sie, ich habe alle notwendigen rechtlichen Dokumente, die wir zur Sicherung dieser Forderung machen wir können gesichert. Alles was ich brauche ist es, in Ihrem Namen zu den Dokumenten zu füllen und legalisiert es in den Hof und der Credit Suisse Bank hier, um Sie als berechtigten Empfänger nachweisen, Alles, was ich jetzt brauchen Ihre ehrliche Zusammenarbeit, Verschwiegenheit und Vertrauen, damit wir sehen diese Transaktion durch. Ich garantiere Ihnen, dass dies unter einer legitimen Anordnung, die Sie von einer Verletzung des Gesetzes hier in London und in Ihrem Land zu schützen wird ausgeführt.
Bitte, bitte geben Sie mir die folgenden: wie haben wir 5 Tage, um es durchlaufen, das ist sehr, sehr URGENT PLEASE.
1. Vollständiger Name: 2. Ihre Telefonnummer: 3. Ihr Kontakt Adresse: 4. Alter / Geschlecht: 5. Core-Job / Beruf:
Bitte auf meine E-Mail hier antworten:
dr.anderson_christopher_office10@xxxxxxxxxxx
Nachdem durch eine methodische Suche gegangen, entschied ich mich, Sie zu kontaktieren Hoffnung, dass Sie diesen Vorschlag interessant finden, auf Ihrer Bestätigung dieser Nachricht Bitte, geben Sie Ihr Interesse ist und werden Sie mit weiteren Informationen ist, wie können wir diese Transaktion zu erreichen liefern.
Endeavour, lassen Sie mich wissen, Ihre Entscheidung zu halten, anstatt mich warten.
Bitte auf meine E-Mail hier antworten:
dr.anderson_christopher_office10@xxxxxxxxx
Mit besten Grüßen, Dr. Christopher Anderson“

Furioser Wochenauftakt: Was mache ich bloß mit dem ganzen Geld? Gut, dass ich zwischendurch auch immer mal im Spam-Ordner nachsehe. Da waren die beiden Mails nämlich gelandet. Ich weiß gar nicht warum 🙂

Sonntagswitz: Zum Start der Bundesliga eben Fußball

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An diesem Wochenende ist die Bundesliga in ihre 51. Saison gestartet, lang, lang ist der Beginn her – und da war Preußen Münster auch dabei :-). Warum also zur Feier (für viele ist es ein wichtiges Ereignis) nicht mal wieder ein paar Fußballwitze:

Häßler, Littbarski und Thon gehen in eine Kneipe und bestellen sich beim Wirt: „Drei Kurze!“
Der entgegnet: „Das sehe ich, aber was wollt Ihr trinken?“

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Yogi Löw kommt nach seinem Tod zu Petrus in den Himmel. An der Wand hängen 17 Uhren.
Fragt Löw: „Sag mal Petrus, warum hast Du denn so viele Uhren in Deinem Zimmer hängen?“
Antwortet Petrus: „Tja Yogi, jede Uhr steht für einen Bundesligaklub und wird bei einer Niederlage um eine Stunde zurückgestellt.“
Meint Yogi: „Ja, aber dann fehlt ja eine Uhr!“
Sagt Petrus: „Sehr gut erkannt, Yogi, das ist die vom VfL Bochum. Die hängt im Vorzimmer und wir benutzen sie als Ventilator!“

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Wie lange dauert ein Fußball-Spiel zwischen den Niederlanden und Kolumbien?
Nicht lange, denn die Kolumbianer „ziehen die Linien“ weg und die Niederländer rauchen das Gras!

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Dialog im Arbeitsamt: „Wie viele Arbeitsstellen hatten Sie denn im letzten Jahr?“
„Fünf!“
„Aha, Gelegenheitsarbeiter?“
„Nein, Fußballtrainer!“

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Wochenspiegel für die 32. KW., das war Mollath :-), der Anfangsverdacht und das „Gladbecker Geiseldrama“

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Das war dann schon eine denkwürdige Woche, denn sie hat – zumindest vorläufig – den Abschluss der Mollath-Verfahrens in Bayern gebracht, das inzwischen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Nach langem Hin und Her hat das OLG Nürnberg – bei ihm ging es schnell – die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen. Das ist natürlich unser „Aufmacher“ und wir wir darüber und über:

  1. das Mollathverfahren, wobei ich die Postings, die – so wie wir weitgehend nur auf die PM Bezug nehmen – außen vor lasse, also: (Treffend?) Fall Mollath: Regensburger Richter im geistigen Ausnahmezustand, oder: Gustl Mollaths Pflanze, und: Mollath und die anderen, bzw.: Gustl Mollath ist entlassen, Beate Merk muss noch entlassen werden! , und: Gustl Mollath frei! Zur Entscheidung des OLG Nürnberg und zu einigen offenen Fragen,
  2. das NSU-Verfahren, allerdings gibt es da nur noch wenige Postings, wie z.B.: Beate Zschäpe als Model im „Eisenbahn-Kurier“?
  3. den völlig überbewerteten Anfangsverdacht, siehe auch hier: Anfangsverdacht prüfen – vollkommen überbewertet”,
  4. die Verrechnung eingehender Fremdgelder mit eigenen Honorarforderungen,
  5. einen Rückblick auf das „Gladbecker Geiseldrama“ im August 1988,
  6. Schneeschippen“ als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abzugsfähig?, passt nicht ganz zur Jahreszeit, aber der nächste Winter kommt bestimmt,
  7. BSI warnt Vodafone-Nutzer vor schwerer Lücke in WLAN-Routern (WPS) – bei Vodafone,
  8. die Warnung vor der Radarkontrolle in Hessen,
  9. und dann war da noch die Frage, wie ein potentieller Lottogewinn und eine Ehescheidung zusammenhängen können,
  10. und dann war schließlich noch: Humor am Freitag.

Strafantrag gegen Pontius Pilatus u.a.

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Mit: „IGH weist Strafantrag gegen Pontius Pilatus zurück“ war vor einigen Tagen eine Meldung bei LTO überschrieben, in der über den Strafantrag des kenianischen Rechtsanwalts Dola Indidis berichtet wurde, der mit seinem Strafantrag u.a. gegen Pontius Pilatus Jesus juristisch rehabilitieren wollte. Strafantrag war außerdem gegen den damaligen römischen Kaiser Tiberius sowie die Staaten Italien und Israel gestellt. Der Vorwurf des kenianischen Rechtsanwalts ging dahin, dass der Prozess und die Kreuzigung des Gottessohnes rechtswidrig gewesen seien.

Da stutzt man dann doch ein wenig – oder auch ein wenig mehr, wenn man das liest. Aber es ist dem Antragsteller offenbar ernst mit seinem Vorhaben, wie man dann bei welt.de nachlesen und aus einigen Interviews, die gegeben worden sind, folgern kann.  Allerdings dort heißt es dann auch, dass ein Sprecher des Internationalen Gerichtshofs der britischen Justiz-Website „LegalCheek“ erklärt hat, der IGH in Den Haag sei „für diesen Fall absolut nicht zuständig. Es gebe noch nicht einmal eine theoretische Möglichkeit, dass der Fall überhaupt geprüft werde.“ Ich weiß zwar nicht, was „absolut nicht zuständig“ heißt, aber: Man wird der Sache wohl nicht nachgehen.

Im Übrigen: Bei LTO wird dann noch auf den Rechtshistoriker Thomas Rüfner verwiesen: Nach seiner Auffassung hätte Jesus nach jüdischem Recht nicht gekreuzigt werden dürfen.