Archiv für den Monat: Juli 2013

Sonntagswitz: Machen wir noch mal die Ostfriesen….

Der „Arbeitsurlaub“ auf Borkum ist zu Ende, da machen wir dann aber zum Abschluss doch noch einmal „Ostfriesenwitze“, und zwar:

Ostfriese Wilm fällt zum zweiten Mal beim Jura-Examen durch.
„Das konnte nicht gut gehen“, meinte er hinterher zu seinem Kommilitonen und Freund Hein: „Derselbe Saal, dieselben Prüfer, dieselben Fragen.“

na ja: passt auf jeden anderen Landsmann auch :-).

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Ein Ostfriese hat eine Konzertagentur aufgemacht. Er spricht einen jungen (?) Mann an:
„Mensch, Junge, du hast eine tolle Stimme! Dich werde ich ganz
groß rausbringen!“
„Hören Sie mal, ich bin Peter Maffay!“
„Das macht nichts, den Namen können wir ja ändern…“

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Ein Verbrecher ist aus dem Gefängnis ausgebrochen. ZumGlück gibt es Fotos, die den Mann von allen vier Seiten zeigen. Das BKA schickt
Kopien davon an alle Polizeidienststellen im ganzen Bundesgebiet.
Schon amnächsten Tag kommt ein Telegramm aus Ostfriesland:
„Fotos erhalten. Alle vier
bei Fluchtversuch erschossen!“

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Ostfriesland sendet ein Fernschreiben an die Volksrepublik China:
„Erklären den Krieg, haben 5 Panzer und 221 Soldaten.“
Antwort der Chinesen: „Erklärung angenommen, haben 18000 Panzer und 5Millionen Soldaten.“
Darauf Ostfriesland: „Nehmen Kriegserklärung zurück, haben nichtgenug Betten für die Kriegsgefangenen…“

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Wochenspiegel für die 27. KW, das waren NSU, Mollath, NSA, Sex bei Facebook und 58 Mio $ Schmerzensgeld

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Die vergangene Woche war ich in/auf Borkum, – „Arbeitsurlaub“. Da bin ich dann nicht ganz so viel online, so dass ein Wochenspiegel eine gute Chance ist um zu prüfen, ob nicht doch die ein oder andere interessante Meldung durchgegangen ist. War es nicht :-). Wir berichten heute über:

  1. das NSU-Verfahren, mit: Der “Zschäpe-Flüsterer” vom BKANSU: Familie Wohlleben und das Knabbergebäck-Handy, und
  2. die daraus hervorgegangenen Beiträge zum Schweigen im Strafverfahren, zum „Nicht-mal-Reden-Dürfen„, „Einfach mal Plaudern„, „Schweigen ist Gold„, vgl. dazu auch hier,
  3. natürlich auch wieder den Fall Mollath, und u.a. Affäre Mollath – Merk hängt ihr Fähnchen in den Wind, Mollath, Merk und Medien, oder auch mit „Verteidiger Strate schlägt nun eine andere Tonart an„, nun ja, ich sehe nicht so ganz, was an der Tonart „anders“ sein soll,
  4. die nicht erfolgte Beschlagnahme des Servers des Kollegen Strate, vgl. auch unser Posting „Die Strafbarkeit bloggender Rechtsanwälte – zumindest ein Etappensieg duch das AG Hamburg„,
  5. über die Fragwürdigkeit von Unterbringungen,
  6. den Lehrer, der bei facebook Sex mit einer Schülerin suchte, vgl. auch unser Posting: Über Sex darf ein Lehrer reden, aber nicht privat mit seinem Schüler bei Facebook,
  7. über NSA und Snowden, vgl. hier zum Asylanspruch, und Asyl für Snowden wäre ein Meilenstein für den Datenschutz und die Bürgerrechte und zum Snowden-Interview, vgl. auch unser Posting Was ich immer schon mal wissen wollte: Anklage wegen der NSA-Überwachung und kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm?,
  8. das Bußgeld für den offenen Email-Verteiler, also Vorsicht!!,
  9. und da ich ja auch an einem Werk zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligt bin – man glaubt es kaum :-), über Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  10. und dann waren da noch 58 Millionen Dollar Schmerzensgeld.

Hilfe, Hilfe: Bin ich „gottesfürchtig“ und kann ich 6,8 Mio £ „weise spenden“?

© Smileus – Fotolia.com

Nicht nur der Kollege Hoenig (vgl. Das Geheimnis der Emily) und der Kollege Siebers (vgl. Hast Du Konto Sparkasse, müssen vorsichtig sein), sondern ich auch – und wahrscheinlich viele andere, sind Teilnehmer der Reihe: Wie komme ich an der Geld anderer Leute?. Mir hat jetzt Frau Rose Schuller geschrieben, und zwar wie folgt:

Geehrte Grüße,

Ich schreibe euch in gutem Glauben und hoffen, dass Sie die Bedeutung der meine E-Mail zu verstehen.

Ich begann das Leben in der Schweiz seit 2007 nach dem Tod meines geliebten Mannes sein Name ist Prinz Thomas Shuller. Er war ein Opfer des Bombenanschlags in einem Hotel während seiner Geschäftsreise in den Irak. Es war bedauerlich, starb er zusammen mit anderen unschuldigen Menschen in diesem Vorfall.

Meine Entscheidung, Sie zu kontaktieren, weil ich seit kurzer Zeit mit der Diagnose Krebs und der Arzt sagte, ich habe weniger als 6 Wochen zu leben. Da diese plötzliche Nachricht zu mir angekündigt wurde, habe ich über mein Leben nachgedacht in der Vergangenheit. Es ist schmerzhaft, dass nach über 24 Jahren friedlicher Ehe mit meinem verstorbenen Mann, wir kein Kind unserer eigenen, die unsere zahlreichen Reichtum erben werden musste.

In der Vergangenheit habe ich angemessene Spenden für die Opfer des Erdbebens in Haiti und vor kurzem auf die gleichen Opfer in Japan und Thailand gemacht. Jetzt, da meine Gesundheit sich langsam verschlechtert, kann ich jetzt nicht alle diese von mir selbst mehr tun. Ich bin der festen Wunsch zu erreichen, um den armen und bedürftigen Menschen, aber ich würde es vorziehen, diese mit Hilfe einer Art Person weiter.

Ich möchte, dass Sie die folgenden Fragen beantworten: (1) Sie sind eine gottesfürchtige Person? (2) Wenn ich  (6.8) sechs  Millionen achthunderttausend Britische Pfund, Sie spenden, können Sie in der Lage sein, sie weise zu nutzen, um mein Herz Wunsch der Unterstützung armer Menschen um Sie herum zu erreichen?

(3) Werden Sie öffnen eine gemeinnützige Stiftung im Namen des Ich und mein Mann? Wenden Sie sich an mich über meine private e-mail-Adresse: rosecharityxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Danke

Mrs. Rose Schuller

Mrs. Rose Schuller

PT. Perusahaan Perdagangan Indonesia (Persero) Wisma ITC Jl. Abdul Muis 8 Jakarta 10160 Tel : +62 21 3862141 (Hunting) Fax : +62 21 3862143 Web : www.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx“

Ich habe noch nicht geantwortet, weil ich nicht weiß, ob ich eine „gottefürchtige Person“ bin und ob ich die 6,8 Mio britische Pfund weise spenden kann. Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

 

Über Sex darf ein Lehrer reden, aber nicht privat mit seinem Schüler bei Facebook

© ProMotion – Fotolia.com

„Let`s talk about Sex“ gilt nicht für Lehrer, zumindest nicht, wenn sie sich mit einem Schüler in einem sozialen Netzwerk unterhalten. So hat das VG Aachen im VG Aachen, Beschl. v. 01.07.2013 – 1 L 251/13, einen 40 Jahre alter Lehrer beschieden, der privaten Kontakt über soziale Netzwerke zu einer Schülerin pflegte und hierbei auch Anzüglichkeiten austauschte. Deshalb war gegen ihn ein Unterrichtsverbot verhängt worden, was das VG jetzt bestätigt hat. Danach darf ein Lehrer, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat kommuniziert und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, mit einem Unterrichtsverbot belegt werden. Dazu noch aus der PM des VG Aachen vom 03.07.2013:

„Der 40jährige Lehrer hatte über Monate privaten Kontakt mit einer seiner Schülerinnen und sie schließlich gebeten, mit ihm sexuell zu verkehren. Als es der Schülerin zu viel wurde und sie sich ihrer Schulleitung offenbarte, verbot ihm die Bezirksregierung Köln mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und kündigte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an.

Der Lehrer wandte sich an das Gericht und erläuterte, dass er einen Fehler begangen habe. Da es aber zu keinem Zeitpunkt körperliche sexuelle Kontakte mit der Schülerin gegeben habe, seien das Unterrichtsverbot und die dem wahrscheinlich folgende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unverhältnismäßig. Mit der Versetzung an eine andere Schule würde er sich einverstanden erklären.

Das Gericht hat in seinem Beschluss betont, dass bereits die verbalen sexuellen Kontakte zu einer seiner Schülerinnen eine weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers nicht zuließen.“

Sorry, aber wie bescheuert muss man eigentlich sein, um sich so zu verhalten….

Die Pistole unter der Matratze

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Bei einer Vor-Ort-Kontrolle im Landkreis Trier-Saarburg fanden die kontrollierenden Beamten bei einem Waffenbesitzkarteninhaber insgesamt drei Pistolen. Die Art der Aufbewahrung der Handfeuerwaffen veranlasste den Landkreis dann jedoch, dem Mann sowohl die Waffenbesitzkarte als auch den Jagdschein abzunehmen: Alle drei Pistolen waren geladen, eine davon hatte er in seinem Bett unter der Matratze versteckt. Der Landkreis sah ihn deswegen als unzuverlässig an.

Das hat der Waffenbesitzkarteninhaber so nicht hingenommen und gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheines geklagte. Allerdings ohne Erfolg. Denn das VG Trier hat ihn ebenfalls als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes eingestuft. Zur Begründung – aus der PM des VG Trier zum VG Trier, Urt. v. 19.06.2013 – 5 K 162/13.TR ;

„Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden seien, seien nach der gesetzgeberischen Wertung nur bei solchen Personen hinzunehmen, die mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgingen. Der Kläger habe mit seinem Verhalten zweifelsfrei gegen die im Waffengesetz normierten Aufbewahrungsbestimmungen verstoßen und sei damit waffenrechtlich unzuverlässig. Die Einlassung des Klägers, die geladene Waffe habe zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle nur deshalb unter der Bettmatratze gelegenen, weil er morgens von der Jagd gekommen sei und er die Waffe aus Müdigkeit nicht sofort in den Waffenschrank gelegt habe, wertete das Gericht als Schutzbehauptung, nachdem diese Erklärung erstmals in der mündlichen Verhandlung – und damit mehr als ein Jahr nach dem fraglichen Ereignis – vorgebracht worden sei.“

Damit hat sich die Frage nach einem besseren Aufenthaltsort für den Waffenbesitzkarteninhaber wohl erst mal erledigt.