Archiv für den Monat: März 2013

Sonntagswitz: Natürlich heute wieder Häschenwitze

© Perry - Fotolia.com

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Zunächst allen Besuchern noch ein frohes Osterfest, auch wenn das Wetter eher für späte Weihnachten spricht. In der Reihe der „Sonntagswitz“ heute wieder Häschenwitze. Sas bietet sich einfach an (vgl. hier die aus dem Jahr 2012). Also los:

Passend zum Wetter:

Geht ein Häschen zum Metzger und fragt:
„Haddu Eisbein?“
„Ja“ ,antwortete der Metzger.
„Muddu warme Socken anziehen!“

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Kommt Häschen in die Bäckerei:“Haddu Möhlen?“
Darauf der Bäcker freundlich:“Ja, mein Häschen!“
Da wird das Häschen sehr böse und ruft:“Jetzt haddu den ganten Witz kabuttemacht!“

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Kommt Häschen in den Brillenladen und fragt den Verkäufer:„Brauchst du Brille?“
Sagt der Verkäufer: „Nein, ich verkaufe Brillen“.

So geht das 14 Tage lang und am 15 Tag schreit der Verkäufer:
„Hau endlich ab! Ich kann dich nicht mehr sehn!“
Sagt Häschen: „Siehst du, brauchst du doch Brille…“

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Fragt ein Häschen den Rechtsanwalt: „Haddu Vollmacht?“
Sagt der Rechtsanwalt: „Ja“.
Antwortet Häschen: „Mudd du Hose wechseln“.

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Und einen haben wir noch:

Kommt ein Häschen in den Süßigkeitenladen und fragt: „Haddu eckige Bonbons?“
„Nein.“
Am nächsten Tag kommt das Häschen und fragt wieder: „Haddu eckige Bonbons?“
Da sagt der Verkäufer: „Nein, aber morgen hab ich welche, okay.“
Tags drauf kommt das Häschen und fragt: „Haddu jetzt eckige Bonbons?“
„Ja heute hab ich eckige Bonbons.“
„Okay, darf ich sie dir rund lutschen?“

 

Wochenspiegel für die 13. KW, das war der Fall Mollath, das NSU-Verfahen, der Deal auf Bewährung und der Bollerwagen im Gericht

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Auch am Ostersonntag gibt es den allwöchentlichen Wochenrückblick. Aus der 13 KW. berichten wir über:

  1. wieder den Fall Mollath, siehe auch hier, hier, hier,
  2. mal wieder Kachelmann, ist das jetzt das Ende?,
  3. das NSU-Verfahren, das noch nicht anfangen hat, aber jetzt schon Wellen schlägt wegen der Platzvergabe, vgl. auch hier, oder hier, hier
  4. die Frage, ob man Straftäter in Online-Archiven beim Namen nennen darf,
  5. den Deal auf Bewährung, obwohl: Den „Deal“ gibt es ja gar nicht bzw. darf es nicht (mehr) geben,
  6. Stimmen zum 2. KostRMoG,
  7. den Richter, der sich selbst abgelehnt hat – oder so ähnlich :-),
  8. eine besondere Deutschlandreise,
  9. die fast 900.000 € Schmerzensgeld wegen Mobbing, die es nicht gegeben hat, vgl. auch noch hier,
  10. und dann war da noch der Bollerwagen im Gericht.

Frohe (vorweihnachtliche) Ostergrüße, oder: Der Nikolaus im Osternest

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Als ich heute morgen aus dem Fenster geschaut habe, wollte ich dem nicht trauen, was ich da sah. Schon wieder gefroren und leichter Schneefall. Man wundert sich über dieses verrückte Wetter schon nicht mehr. Allerdings: Man denkt eher an (Vor)Weihnachten als an Ostern. Aber der Kalender beweist es: Man muss Ostergrüße und keine Weihnachtsgrüße schicken. Und die bringe ich an alle Leser und/oder Kommentatoren hiermit auf den Weg.

Aber da man sich ja nie sicher sein kann: Verstecken wir einen Nikolaus im Osternest.  Sicher ist sicher 🙂

 

Das Schießen bei einer Treibjagd – das ist üblich

Das Schießen bei einer Treibjagd – das ist üblich, oder: Ein Jagdveranstalter muss grundsätzlich nicht über bevorstehende Schussgeräusche durch eine Treibjagd informieren. Das hat jetzt das OLG Hamm im OLG Hamm, Urt. v. 15.01.2013 – I 9 U 84/12 – entschieden. Danach lösen die mit der Ausübung der Jagd verbundenen Schussgeräusche nicht ohne weiteres unter Verkehrssicherungsgesichtspunkten eine vorherige Informationspflicht des Jagdveranstalters in Bezug auf die Anlieger aus. Schussgeräusche stellen für sich genommen keine potentielle Gefahr für die Rechtsgüter anderer dar, sondern sind vielmehr „waldtypische“ Geräuschkulisse. Im Allgemeinen begründen Schussgeräusche für sich keine potentielle Gefahr für Rechtsgüter Dritter. Es handelt sich um Lärmbeeinträchtigungen, mit denen allgemein in Waldgebieten gerechnet wird und die hinzunehmen sind.

 

Perfektes Timing beim BGH – der Goldhase rechtzeitig vor Ostern

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Man kann ja über den BGH sagen was man will, aber das Timing ist gut. Der BGH hat nun den seit über einem Jahrzehnt währenden Markenrechtsstreit um den wahren Schoko-„Goldhasen“ beendet. Er hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab. Der Schweizer Schokoladenhersteller hatte gegen einen aus ihrer Sicht zu ähnlichen Goldhasen aus Bayern geklagt. Dazu meldet LTO:

Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH steht fest, dass der Schokoladenhase der bayerischen Confiserie Riegelein keine Markenrechte des Goldhasen von Lindt verletzt. Damit ist endgültig ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen.

Lindt hatte sich den Hasen als nationale Marke unter anderem in Deutschland schützen lassen und zog gegen den ähnlichen Schokoladenhasen aus Bayern vor Gericht. Nachdem der BGH den Rechtsstreit in den Jahren 2006 und 2010 an das OLG Frankfurt zurückverwiesen, wies das OLG die Klage im Herbst 2011 erneut ab und ließ eine Revision nicht zu. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH nun zurück (Az. I ZR 72/12).

„Wir sind sehr, sehr enttäuscht, müssen die Entscheidung aber akzeptieren“, sagte eine Lindt-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. „Das ist das Ende dieses Streits in Deutschland“, sagte sie. Den eidgenössischen Süßwarenproduzenten werde das jedoch nicht abhalten, notfalls weiter gegen Nachahmer vorzugehen. Schließlich sei der Lindt’sche Goldhase mit dem roten Band in einzelnen Ländern markenrechtlich geschützt. Den Schutz als europäische Gemeinschaftsmarke kann der Goldhase hingegen nicht für sich beanspruchen.

„Präzedenzfall im Markenrecht entschieden“

Das stieß nicht nur der Confiserie Riegelein aus dem fränkischen Cadolzburg sauer auf: „Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie“, betonte der geschäftsführende Gesellschafter der Confiserie, Peter Riegelein, am Donnerstag.

„Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt“, ist Riegelein überzeugt. Seit Lindt sich vor mehr als zehn Jahren den Goldhasen in Deutschland schützen ließ, habe das Unternehmen immer wieder versucht, per Gerichtsurteil Herstellung und Vertrieb von sitzenden, seitwärts blickenden Schoko-Hasen in Goldfolie von Mitbewerbern zu verbieten. Dabei handle es sich um eine altbewährte Form, die bereits seit den 1950er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde.

Über den Richterspruch kurz vor Ostern ist die Confiserie auch deshalb glücklich, weil ihr sitzender Goldhase, der sich von dem Lindt’schen Kollegen durch einen dunkleren Goldton und eine aufgemalte braune Schleife unterscheidet, schon „seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments“ ist. Riegelein-Anwalt Daniel Terheggen sieht einen „Präzedenzfall im Markenrecht entschieden“.