Spiegel-online (vgl. aber auch hier) meldet, dass die Strafkammer in Mannheim die Befangenheitsanträge gegen zwei Richter der Strafkammer im Verfahren gegen Jörg Kachelmann zurückgewiesen hat. In der Meldung heißt es zur Begründung: „Der vernünftige Angeklagte muss nämlich davon ausgehen“, begründen die Richter, die mit dem Antrag befasst waren, ihre Entscheidung, „dass der Richter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung grundsätzlich die Fähigkeit hat, sich von Befangenheit und dem in jedem öffentlichkeitswirksamen Verfahren entstehenden Druck frei zu halten, und zwar auch dann, wenn Berührungspunkte mit einem Verfahrensbeteiligten bestehen, die aus den Zufälligkeiten des menschlichen Zusammenlebens, nicht aber aus einem besonderen Näheverhältnis resultieren.“
Den ein oder anderen mag das überraschen, mich jedenfalls nicht. Ich hatte mit einer ablehnenden Entscheidung genau mit der Begründung gerechnet, alles andere hätte mich überrascht. M.E. wird sich die Kammer bzw. werden sich die Kammermitgliederauch schon vor Prozessbeginn zu den Fragen das ein oder andere überlegt haben (müssen); denn das ein Befangenheitsantrag mit der Begründung kommen würde, war m.E. klar. Von daher werden die Kammermitglieder sich Gedanken um den § 30 StPO gemacht haben (hoffentlich!).
In der nächsten Woche geht es dann also weiter. Hauptsache Oliver Pocher meint nicht wieder, besonders witzig sein zu müssen.