Wochenspiegel für die 40 KW., das war Dashcam, Antipolizeitaste, Richterscore und Stadionverbote

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Die erste Woche des letzten Quartals des Jahres 2017 liegt mit der 40 KW. hinter uns. Und auch zu der Woche gibt es einen Wochenspiegel, nämlich mit:

  1. Der Münchner Dashcam-Fall aus meiner Sicht als Verteidiger,
  2. Antipolizeitaste in iOS 11: Schutz vor neugierigen Blicken – Nachhilfe für Technikunwissende,
  3. Richterscore.de – Ein Interview mit dem Geschäftsführer Justus Perlwitz ,
  4. Drohnenführerschein: Viel Lärm um wenig,
  5. OLG Naumburg: Kein Fahrverbot bei Überfahren des Rotlichts am Bahnübergang nach Öffnen der Schranke,
  6. LG Görlitz: Keine vor­läu­fi­ge Fahrerlaubnisentziehung ein Jahr nach un­er­laub­tem Entfernen vom Unfallort,
  7. Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans zulässig?,
  8. Haben Straftäter ein Recht auf digitale Resozialisierung?,
  9. Me, myself und ich – alle bei Gericht,
  10. Verkehrssicherungspflicht: Sturmschaden an Auto des Arbeitnehmers.

Ein Gedanke zu „Wochenspiegel für die 40 KW., das war Dashcam, Antipolizeitaste, Richterscore und Stadionverbote

  1. schneidermeister

    Zwar kein blogtip, aber falls sich jemand für „spektakuläre“ Prozesse der bundesdeutschen Geschichte interessiert und viel Zeit hat, um Audio-Aufzeichnungen von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung anhören möchte : Auf br-online.de gibt es in der Mediathek (unter Kultur/Hörspielpool) derzeit 9 Stunden Vernehmungen aus dem Verfahren gegen Vera Brühne.

    Ich bin ja ein Befürworter der Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Man muss sich aber auch vergegenwärtigen, dass dann für die Nachwelt (ein schönes Beispiel die Nr. 21 der Vernehmungen mit suggestiven „es war doch so-Fragen“ , permanentem Dazwischenreden in die Antwort hinein, und moralischen Vorhaltungen „ich nehme an, dass Herr X, von dem wir Grund haben, anzunehmen, dass er kein Ehrenmann ist“) die Fragekunst und alle Ähs und Ahs jahrzehntelang konserviert werden und man ggf. noch das Problem lösen muss, wie man eine Verbreitung dieser Audios in Zeiten der Digitalisierung effektiv verhindern kann, um Persönlichkeitsrechte zumindest von Zeugen und Angeklagten zu schützen.

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