Zu berichten ist aus der vergangenen Woche über folgende Beiträge:
- Über die Zulässigkeit einer „Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß“ berichtet Rechtslupe.
- Wer wissen will, ob das Rütteln an Polizeifahrzeugen strafbar ist, kann hier mal nachschauen.
- Mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis befasst sich dieser Beitrag.
- Die Spontanäußerung auf Nachfrage ist in der Tat eine Vernehmungssituation, von der man (leider) immer wieder hört.
- Eine Rechtsschutzversicherung zur Einsicht zur bringen ist wirklich nicht einfach; man fragt sich schon, welche Interessen vertreten werden.
- Man, jedenfalls ich, glaube es nicht, dass ein Richter vergisst, ein Urteil zu unterschreiben; soll es aber geben, wie man hier lesen kann.
- Tapfer, tapfer, die Amtsgerichte, die trotz der in der Rechtsprechung der OLG vorherrschenden Auffassung (immer noch) von einem Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage ausgehen, wie z.B. das AG Burg.
- Mit der interessanten Frage, wohin im Traktor eine Werkzeugkiste gehört, hat sich das OLG Hamm und das ein oder andere Blog befasst. Volltext der Entscheidung hier.
Und das war für mich der Hammer der Woche. :-(. Man glaubt es nicht. Noch nicht einmal der Klick auf den „Druckknopf“.
Viel Spaß beim Stöbern.