Bisher ist hier weitgehend die „Winterreifengeschichte“ ist aus OWi-Sicht gesehen worden. Passend zum Schneechaos der letzten Tage und Wochen bin ich nun auf ein Urteil des LG hamburg gestoßen, dass passend zu der Problematik :-)) aus dem Sommer 2010 stammt. Das LG Hamburg hat in seinem Urt. v. 02.07.2010 – 331 S 137/09 ausgeführt, dass das Fahren mit Sommerreifen im Winter allein (noch) nicht grob fahrlässig . Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren werde und der PKW von der Strasse abkomme, seit darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen. Denn grob fahrlässiges Handeln setze neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus. Diese Voraussetzung seidurch das Fahren mit Sommerreifen noch nicht erfüllt. Das Gesetz (zu der Zeit § 2 Abs. 3 a StVO a.F.) sehe vor, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen sei. Von grober Fahrlässigkeit sei daher nicht auszugehen, wenn nach dem Vortrag des Fahrzeugführers nicht auf allen Straßen winterliche Verhältnisse, sondern wechselnde Witterungsverhältnisse geherrscht hätten. Und was gilt jetzt, nachdem nicht mehr auf die winterlichen Straßenverhältnisse abgestellt wird? Im zweifel wird man ähnlich argumnetieren können, oder?