Schlagwort-Archive: Sicherungsverwahrung

Und dann war da noch die Sicherungsverwahrung…

bzw. deren Neuregelung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen, das gestern am 01.01. 2011 in Kraft getreten ist – nach Verkündung im BGBl v. 31.12.2010,vgl. hier; BGBl I, S. 2300. Wird uns sicherlich noch längere Zeit beschäftigen.

5. Strafsenat des BGH versus 4. Strafsenat des BGH: Automatische Entlassung konventionswidrig Untergebrachter aus der SV, ja oder nein?

Der BGH berichtet gerade in einer PM über einen Beschl. des 5. Strafsenats des BGH v. 09.11.2010 – 5 StR 394/10

Gegenstand des Beschlusses des BGH ist die Frage, ob Verurteilte, die wegen vor dem 31. Januar 1998 begangener Taten seit mehr als zehn Jahren erstmals in der Sicherungsverwahrung untergebracht sind, als Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (M. gegen Deutschland – 19359/04) ohne weitere Sachprüfung zu entlassen sind.

Diese Frage verneint der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH. Er setzt sich damit in Widerspruch zu einem Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09), der ein paralleles Problem bei der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung betrifft. Daher fragt er bei diesem Senat an, ob er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält. Bei den anderen Strafsenaten fragt der 5. Strafsenat wegen grundsätzlicher Bedeutung an, ob sie seiner Rechtsauffassung zustimmen. Sollte die Anfrage keine Einigkeit unter den Strafsenaten ergeben, ist die Sache dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen.

Also: Auf zum Großen Senat für Strafsachen….

Heute im Bundestag: Beratung über die Sicherungsverwahrung

Heute wird dann in 1. Lesung der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung im Bundestag beraten. Vgl. dazu an Material:

Sicherungsverwahrung – Kabinettsbeschluss liegt vor

Nach einer Meldung aus dem BMJ hat das Bundeskabinett gestern die Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht und den Gesetzesentwurf beschlossen (vgl. dazu die PM hier). Man darf gespannt sein, was nun (wann?) Gesetz werden wird und wie letztlich mit den Vorgaben aus Strasburg umgegangen werden wird.

Zu der Nachricht verweise ichg dann auch auf  die Homepage der StV-Vereinigungen. Dort findet man ein Grundsatzpapier (Neudeutsch: Policy Paper), das erklärt, warum die Strafverteidigervereinigungen gegeh die SV sind sowie einige neue Stellungnahmen zu der Problematik (vgl. hier).

Ich wage die Behauptung, dass uns die Fragen noch länger begleiten werden.