bzw. deren Neuregelung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen, das gestern am 01.01. 2011 in Kraft getreten ist – nach Verkündung im BGBl v. 31.12.2010,vgl. hier; BGBl I, S. 2300. Wird uns sicherlich noch längere Zeit beschäftigen.