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Fahrradsanitäter – das ist doch mal eine Idee!

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Nach den Beiträgen/Vorschlägen unseres münsterischen Polizeipräsidenten, die zumindest bei mir für Verwunderung geführt haben – vgl. hier und hier, mal etwas Positives aus dem schönen Münster (es freut dann ja doch, wenn die eigene Stadt so viel Stoff zum Bloggen gibt): In Münster – wie könnte es anders sein – gibt es jetzt die ersten Fahrradsanitäter.Ihre Aufgabe besteht darin, zügig Erste Hilfe zu leisten, bis Krankenwagen oder Notarzt an Ort und Stelle sind. Als Fahrradhelfer sollen sie sich leichter durch Menschenmengen oder Nebenstraßen bewegen können, so die Theorie. “ – so das Zitat aus den WN. Mal sehen, was es in der Praxis bringt.

Nicht Rosen, sondern Kündigung für den Staatsanwalt

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Ich war ein paar Tage unterwegs, daher komme ich erst heute dazu auf die PM_StA_Muenster_27_06_12 hinzuweisen, die sic auch noch einmal mit der Verhaftung eines Verteidigers im Gerichtssaal beim LG Münster befasst (hier dazu unser Beitrag mit weiteren Hinweisen). In der PM heißt es u.a.:

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster in diesem Fall ist skandalös und rechtsmissbräuchlich, denn sie verletzt in eklatanter Form die für Rechtsanwalt R. streitende Unschuldsvermutung. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der anwesenden Presse erweckt den Eindruck einer mediengerechten Inszenierung. Ein sachlicher Grund für die Festnahme in dieser Form ist nicht erkennbar. Da Fluchtgefahr nicht bestand, wäre es ein leichtes gewesen, Rechtsanwalt R. vor oder nach der Verhandlung ohne großes Aufsehen im Gerichtsgebäude festzunehmen. Wenn dies dennoch im Gerichtssaal unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse geschah, ist nur so zu erklären, dass den verantwortlichen Staatsanwälten darum ging größtmögliche öffentliche Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, alles zu vermeiden, »was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.« (RiStBV Nr. 4a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten).

Diese Art publicityträchtiger staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit ist schon im Fall Zumwinkel kritisiert worden. Diese Art der medialen Exekution verletzt die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit in
unerträglicher Form.

Die Strafverteidigervereinigungen fordern daher die Ablösung des verantwortlichen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft. Ursache und Hintergrund des »Presselecks« sind lückenlos aufzuklären.“

Also nicht Rosen, sondern „Kündigung für den Staatsanwalt“.

In Münster Radwege in Schlangenlinie?

Nein, kein verspäteter Aprilscherz die Frage nach den Radwegen in Schlangenlinien, sondern ein Spruch von Harald Schmidt, bei dem dann auch wohl die Diskussion um die offenbar häufig(er) betrunkenen Radfahrer in Münster angekommen ist bzw. die Diskussion um die Vorhaben, den betrunkenen Radfahrern auch das Fahrradfahren zu verbieten.

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Das führte bei Harald Schmidt in einer seiner letzten Sendungen zu der Aussage:

Die Leute fahren in Münster so besoffen Rad, dass man jetzt die neuen Radwege in Schlangenlinien angelegt hat.“

Wäre als Aprilscherz nicht schlecht gewesen.

Und: Harald Schmidt hatte noch einen:

In Münster darf man nicht mehr betrunken Rad fahren. Gestern wären beinahe zwei betrunkene Radfahrerinnen an der Frisur von Götz Alsmann zerschellt.“

Auch interessant: Der Weihnachtsmann klagt…..

Von der Überschrift her sicherlich ungewöhnlich: Der Weihnachtsmann klagt – nein nicht der „richtige“ Weihnachtsmann, der sich etwa gegen seine (unerlaubte) Vermarktung zur Wehr setzt, sondern geklagt wird von einem Privatmann, der in Münster auf dem Weihnachtsmarkt den „Weihnachtsmann gespielt“ hat, nun aber seit zwei Jahren dort keinen Stand mehr bekommt. In diesem Jahr hat die Hall Münsterland, die für die Stadt Münster die Weihnachtsmärkte organisiert das mit Sicherheitsbedenken begründet. Die Stelle, an der der Weihnachtsmann in früheren Jahren seinen Stand hatte, müsse als Fluchtweg/Durchgang frei bleiben. Dagegen klagt jetzt der Weihnachtsmann (zum Nachlesen hier mehr in den Westfälischen Nachrichten).

Interessante Wende (?) im Münsteraner „Lustreisenprozess“

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute hier von einer interessanten Wende/Entwicklung im sog. Münsteraner Lustreisenprozess.

In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsführer der Wohn- und Stadtbau Münster vor, Reisen organisiert und durchgeführt zu haben, bei denen nicht der Informations-, sondern der Freizeitcharakter im Vordergrund gestanden habe, was als Untreue gewertet wird. Die Sache befindet sich nach Verurteilung durch das AG inzwischen in der Berufung. Dort hat der Vorsitzende gestern eine Einschätzung der Kammer mitgeteilt, „dass es sich bei den umstrittenen Aufsichtsratsreisen um „Fahrten zu Informations- und Fortbildungszwecken“ gehandelt habe, die strafrechtlich „nicht zu beanstanden“ seien.“ Weiter: „Ob dies auch für sämtliche Einzelpunkte des Fahrtenprogramms gelte, sei noch nicht beraten worden„.

Nun ja, ich frage mich allerdings, ob das geht. Fahrten zu Informations- und Bildungszweck“, nur teilweise. Also morgens ok; und nachmittags Untreue?