Der Kollege Melchior nimmt unseren heutigen Post zur „informatorischen Befragung“ (grds. zu Recht) zum Anlass, den (grundlegenden) Rat des Verteidigers an den Mandanten, bei den Ermittlungsbehörden zum Anlass, unter Überschrift „Schnauze halten“ zu wiederholen.
So weit, so gut und sicherlich auch richtig. Nur: Meistens/häufig ist es aber dafür leider zu spät, weil die Mandanten nicht selten schon „informatorisch befragt“ worden sind, und „gequasselt haben“. Das zeigen die beiden von mir in unserem Post erwähnten Entscheidungen sehr anschaulich. Da ist dann häufig nichts oder nur sehr schwierig noch etwas zu retten, zumal die Rechtsprechung m.E. mit der Annahme, was noch „informatorische Befragung“ sehr weit geht, leider. Richtig ist es natürlich, dem Mandanten zu raten, jetzt aber auf jeden Fall den Mund zu halten und sich nicht noch weiter um Kopf und Kragen zu reden.
Es gilt eben: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.