Schlagwort-Archive: Diebstahl

Erst klauen, dann beschweren

FahrradfahrerEben unter der Überschrift „Erst klauen, dann beschweren“ berichtet die Münsteraner Tagespresse heute über einen ungewöhnlichen Brief, den ein Münsteraner Fahrradhändler erhalten hat. In dem Brief beschwert sich der Absender über ein kaputtes Fahrradschloss, das er bei ihm entwendet hatte. Der Dieb beschwert sich darüber, dass das Fahrradschloss nicht funktioniert. Für seine Tat hat der Dieb eine ungewöhnliche Entschuldigung parat, nachzulesen hier:

Der Unbekannte beschwert sich zunächst, dass die Stadt aus seiner Sicht „unrechtmäßigerweise mein gutes Fahrradschloss am Bahnhof kaputt geflext hat.“ Da er kaum Geld zur Verfügung habe, „musste ich mir leider bei Ihnen eins klauen.“ Doch die Freude an dem bei Hürter direkt im Thekenbereich von der Regalwand stibitzten Bügelschloss währte nicht ewig.“

Die Stadt Münster also als Anstifterin? 🙂 :-).

Erst bezahlen, dann probieren? – Ist das so richtig?

Seit einigen Tagen berichten die Tageszeitungen über eine dpa-Meldung, in der es heißt:

Im Supermarkt erst bezahlen, dann probieren
Berlin (dpa/tmn) – Im Kaufhaus oder Discounter probieren Kunden besser keine Waren, bevor sie an der Kasse bezahlt haben. Einfach eine Flasche zu öffnen und sie im Laden zu trinken, sei erst einmal Diebstahl, sagte Rechtsanwalt Thomas Noack.
Denn die Ware wechselt erst an der Kasse den Besitzer. Das gilt auch dann, wenn der Kunde hinterher behauptet, dass er den Artikel sowieso noch bezahlen wollte. In diesem Fall wird es Noack zufolge zwar schwierig, eine subjektive Diebstahlabsicht zu unterstellen. «Es ist aber auf jeden Fall ärgerlich, wenn erst die Polizei kommt und eine Anzeige aufnimmt.» Denn ein Kunde könne sich nicht darauf verlassen, dass der Ladendetektiv oder Supermarktbesitzer einfach ein Auge zudrückt – auch wenn der Artikel überhaupt nicht teuer war. «Die eine Minute bis zur Kasse sollte sich deshalb jeder nehmen.»

Na, ist das denn so richtig? Bin mir nicht so ganz sicher. Wie ist es denn mit der rechtswidrigen Zueignungsabsicht, wenn ich an der Kasse bezahlen will. Und: Ggf. mutmaßliche Einwilligung des Ladenbesitzers. Und: Sind auch wohl zwei unterschiedliche Fallgestaltungen: Das Probieren von Waren (z.B. Obst) und das Öffnen und Austrinken einer Flasche, die man dann beszahlen will.

Das wäre doch mal was für die mitlesenden Studenten. Die müssten solche wichtigen Fragen doch aus der lockeren Hand lösen können.

Schnell ist ein Mobiltelefon geklaut… und das kann günstig sein

Der BGH hat in seinem Beschl. v. 06.07.2010 – 3 StR 180/10 zu einer in der Praxis sicherlich häufiger anzutreffenden Frage Stellung genommen, nämlich dazu, wann bei „handlichen Gegenständen“, wie z.B. einem Mobiltelfon der Gewahrsam des Eigentümers gebrochen und eigener Gewahrsam begründet ist.

Der BGH sagt:

Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN). Nach diesen Maßstäben war die Wegnahme bereits vollendet, als der Angeklagte dem Zeugen das Mobiltelefon aus der Hand nahm, denn um die ungehinderte eigene Verfügungsgewalt wiederzuerlangen hätte der Zeuge es ihm gegen dessen Widerstand entwinden müssen. Der Wille des Angeklagten, den Zugriff des Zeugen hierauf auszuschließen, ergibt sich schon daraus, dass ihm der Sachentzug als Mittel zur Durchsetzung seiner unberechtigten Geldforderung dienen sollte.“

Im entschiedenen Fall hat das dem Angeklagten geholfen, denn damit schied eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls aus, da die Zueignungsabsicht erst gefasst wurde, nachdem bereits Gewahrsam begründet war. Damit blieb dann nur Unterschlagung und Nötigung. Das macht bei der Strafe dann sicherlich/hoffentlich einen Unterschied.

Das so etwas bei uns passiert II… Bananenrepublik – ja oder nein?

„Dies und Das“ berichtet gerade unter der Überschrift „Das so etwas bei uns passiert“ über einen Polizeibeamten, der sich selbst Gebührenquittungen erstellt hat/haben soll, die er bei Verkehrskontrollen eingesetzt hat. „Dies und das“ meint, der Polizei müsse es schlecht gehen.

Zu dem Vorgang fiel mir sofort der Bericht in den „Westfälischen Nachrichten“ der letzten Tage ein. Danach soll ein Beamter des Eichamtes – es soll ein Ratsherr der Stadt Rheine sein – als Eichamts-Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Kontrolle Brot eingesteckt haben (vgl. hier). Der Fall schlägt hier hohe Wellen (vgl. dazu hier). Also geht es offenbar nicht nur der Polizei schlecht, sondern auch anderen Beamten, wenn die Berichte zutreffen. Im Übrigen: Der Vorwurf gegen den Eichamtsbeamten ist wohl nichts Besonderes, wenn man den Berichten trauen darf/kann.

Fazit: Bananenrepublik – ja oder nein? 🙂