Das vorab. Ich schreibe Ihnen, weil der Kollege Flauaus gestern in seinem Blog über einen Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier unter dem Titel Staatsanwalt: wer bloggt hat nichts besseres zu tun berichtete. In dem Posting der Kollegen heißt es u.a. über eine Äußerung in einem Plädoyer:
„Der Volksfreund in Trier schrieb gestern über die Beiträge in diesem Blog zu dem Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier. Ausgerechnet im Plädoyer meinte der Staatsanwalt daher, Anwälte die bloggen, hätten entweder keine Mandate oder könnten diese aus durchs Bloggen verursachtem Zeitmangel nicht richtig betreuen.
Das sollten sich so heftig bloggende Richter (und ehemalige), für die sicher nichts anderes gelten dürfte, z.B. Burhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen.“
Na, das hat aber gesessen, Herr Staatsanwalt :-). Da haben Sie es mir aber richtig gegeben. Allerdings: Ich freue mich natürlich darüber, dass Sie offenbar unseren Blog lesen (hat übrigens die Strafkammer in Augsburg im Verfahren gegen RA Lucas auch getan; Sie befinden sich also in guter Gesellschaft). Vielleicht können Sie ja sogar noch das ein oder andere lernen – ob das notwendig ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Nur eins, das ist sicher: Ich blogge gerne, schon weil es eine gute Möglichkeit ist, interessante Entscheidungen schnell zu verbreiten. Und Sie brauchen sich, lieber Herr Staatsanwalt, um mein Zeitkontingent keine Sorgen zu machen. Ich habe vor Beginn des Bloggens nicht unter Zeitmangel gelitten und tue es auch jetzt nicht. Ich habe auch genug zu tun, allerdings nicht forensisch, das tue ich mir nicht mehr an… Sie brauchen sich also keine Sorgen um nicht richtig betreute Mandate zu machen.
Vielleicht bis demnächst – in und bei diesem Blog…