Leistungsschutzrecht: JURION Strafrecht Blog darf weiterhin zitiert und verlinkt werden
Am 1. August tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft. Die Bundesregierung will damit Verlagen die Möglichkeit geben, für die Verwendung auch kurzer Textausrisse durch Dritte Lizenzgebühren zu erheben. Für die Inhalte auf JURION Strafrecht Blog werden wir darauf verzichten. Schon bisher haben wir Zitierungen unserer Inhalte ausdrücklich gefördert. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Der Austausch und die Vernetzung von Wissen sind ausdrückliches Ziel unserer redaktionellen Arbeit. Auf der Basis des zum 1. August in Kraft tretenden Leistungsschutzrechts sollen Verlage künftig Lizenzgebühren verlangen können, wenn Dritte Ausrisse aus ihren Texten gewerblich im Internet nutzen. Ausgenommen sind „kleinste Textausschnitte“. Wie lang diese sein dürfen, lässt der Gesetzgeber offen. Bis die Gerichte diesen unbestimmten Rechtsbegriff näher definieren, sind der Austausch und die Vernetzung von Wissen erschwert.
Da dies nicht in unserem Sinne ist, stellen wir in Bezug auf die Inhalte von JURION Strafrecht Blog daher klar: Zitierungen unserer Inhalte und Links auf unsere Seiten begrüßen und fördern wir weiterhin ausdrücklich. Als Richtlinie gilt: Überschrift plus Anreißer-Text oder ein Ausschnitt in vergleichbarer Länge dürfen von anderen Webseiten zitiert werden. Suchmaschinen dürfen Textsnippets unserer Inhalte in Ergebnislisten darstellen. In diesen Fällen werden wir keine Lizenzgebühren erheben. Eine Übernahme längerer Passagen oder ganzer Texte wird – wie bisher – nur mit Zustimmung des Verlages möglich sein.