Augsburger Puppenkiste, oder was passierte am 5. Verhandlungstag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

Ich bin noch den Bericht über den 5. Hauptverhandlungstag am vergangenen Freitag (04.03.2011) im Verfahren gegen den Kollegen Lucas schuldig. Sorry, hat sich wegen Urlaubs und Karneval (nicht bei mir :-)) etwas verzögert. Folgendes ist geschehen:

Allgemein berichten alle, dass es ein im Grunde langweiliger Tag war. Das ist es ja immer, wenn nur verlesen wird. Im Einzelnen ist folgendes geschehen:

  1. Das Gericht teilt zunächst mit, dass es den Beweisantrag auf Verlesung der Sitzungsniederschrift der StÄin im Ausgangsverfahren wie auch auf Verlesung der Mitschrift von RA Lucas über Strafobergrenzen nachgehen wolle.
  2. Es folgt dann ein nicht sehr unterhaltsamer Verhandlungstag, denn 4 ½ Stunden wurden nur Schriftstücke verlesen, die den Prozessbeteiligten zwar bekannt waren, aber prozessordnungsgemäß auf diese Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden mussten. Ich erspare mir hier die Einzelheiten; es hat sich um Urkunden aus dem Ausgangsverfahren Kaya gehandelt sowie um Erklärungen von Kollegen zum Verhalten der Kammer in anderen Verfahren.
  3. Zwischen die Verlesung (en) hat die Kammer den Hinweis geschoben, dass statt der (angeklagten) vollendeten Strafvereitelung auch (nur) eine versuchte Strafvereitelung in Betracht komme könne.
  4. Nächste Termine: 18.03.2011, 9.00 Uhr, Urteilsverkündung am 21.03.2011, 13.00 Uhr

Wir bleiben am Ball!

6 Gedanken zu „Augsburger Puppenkiste, oder was passierte am 5. Verhandlungstag im Verfahren ./. RA Lucas in Augsburg

  1. klabauter

    Ts, ts,ts : „Ausgangsverfahren Kaya“. Hoffentlich beeinträchtigen Sie nicht die Resozialisierung durch dieses Bloßstellen.

  2. cledrera

    „versuchte Strafvereitelung“
    Wer soll hier versucht haben, was zu vereiteln?

    Wann schlägt eigentlich eine Verfolgung wegen Strafvereitlung in eine Verfolgung Unschuldiger um? Irgendwo zwischen Nürnberg und Kabul?

  3. Denny Crane

    Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger. Das setzt doch alles wenigstens bedingten Vorsatz und Unrechtsbewußtsein voraus. Können prädikatsexaminierte Richter jedoch nicht haben, nur einfache Bürger, gerne auch Hauptschulabbrecher mit einem IQ von 80. Oder eben Rechtsanwälte. Die besonders.

    Aus meiner Sicht völlig undenkbar, daß ein Richter sich vorsätzlich über oder neben das Gesetz stellen könnte. Richter handeln allenfalls rechtsirrtümlich. Aber immer in richterlicher Unabhängigkeit und der festen Überzeugung, sich rechtskonform zu verhalten. Das steht dem Vorsatz eines Richters stets entgegen. Wie soll denn das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit gewahrt werden, wenn man Gefahr liefe,wegen seiner Rechtsüberzeugung belangt zu werden?

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