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Wo bleibt das neue RVG/2. KostRMoG? Nehmen Sie bitte den Füller zur Hand Herr Gauck…

© Gina Sanders – Fotolia

Nun ist es schon fast drei Wochen her, dass der Bundesrat abschließend über das 2. KostRMoG entschieden hat (vgl. Juch-Hu: Es ist vollbracht – RVG-Reform im Bundesrat durch) und bislang ist noch nichts im BGBl. veröffentlicht. Das muss aber in diesem Monat noch geschehen, weil sonst das Gesetz nicht zum 01.08.2013 in Kraft treten kann.

Man fragt sich, woran es liegt, dass der Bundespräsident noch nicht unterschrieben und damit den Weg für die Veröffentlichung im BGBl frei gemacht hat. Ich habe mich mal ein wenig umgehört und aus – gewöhnlich gut unterrichteten  Kreisen 🙂 – gehört/erfahren:

Der Bundespräsident ist/oder war bis vor kurzem  auf Reisen in Lettland. In diesen Fällen  unterschreibt der Bundesratspräsident. Konnte er aber nicht, weil das BMJ von der Reise nichts wusste und „der Bundespräsident“ unter das Gesetz geschrieben hat.

Ob die „verrückte Sache :-)“ stimmt, weiß ich nicht. Aber, falls er wieder zu Hause sein sollte, der liebe Herr Gauck: Nehmen Sie einfach Füller in die Hand nehmen und schnell unterschreiben.  Ca. 160.000 Rechtsanwälte würden es ihnen danken.

Juch-Hu: Es ist vollbracht – RVG-Reform im Bundesrat durch

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich wegen der Formulierung „Es ist vollbracht“ wieder einen kritischen Kommentar bekomme:

Ich habe sie bewusst gewählt, denn es ist wohl vollbracht. Das BMJ meldet gerade mit seiner PM vom 05.07.2013: „Weg frei für modernes Kostenrecht“, dass der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt hat. Auf der Homepage des Bundesrates kann man das zwar noch nicht abklären, aber meine Quellen sagen: Es ist durch. Und vorschnell wird zudem ja eine Ministerin nicht sein, oder? .-)

Damit können also die Änderungen (demnächst) In Kraft treten. Das zähe Ringen hat ein Ende, obwohl: Um das RVG ging es ja gar nicht. Das war nur vom Ringen um andere Dinge betroffen. Wenden wir uns also jetzt den Änderungen zu. Darüber werden VRR, StRR und RVGreport demnächst dann berichten.

 

Nur der Vollständigkeit halber: RVG-Reform dürfte kommen – nur noch einen Tag Daumen drücken

Wenn man sich die Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung anschaut, dann kann man zunächst mal ganz beruhigt sein. Denn als TOP 62 und TOP 63 findet man dort das „Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“ und das „Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts“, also die beiden Gesetze, für die die Länder ein Paket geschnürt hatten mit dem Inhalt: Kommt das eine nicht, kommt das andere auch nicht.

In den zu diesen beiden TO-Punkten gehörenden BR-Drucksachen 541 und 542/13 heißt es, dass der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen hat. Damit ist dann wohl der Weg für die Reformen frei. Fraglich ist dann nur noch, wann die Änderungen in Kraft treten. Es war mal in den Gesetzesmaterialien der 01.08.2013 als Fixtermin vorgesehen. Jetzt ist es der in Artikel 50 der (übliche) ersteTag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. Das kann der 01.08.2013 sein,. ich glaube aber eher an 01.09.2013. Aber: Kommen wird die Reform – nur noch einen Tag Daumen drücken. :-). Bisschen dauern wird es aber, bis der Bundesrat morgen bei den TOP 62 und 63 angekommen ist.

Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt (?)

Als ich die Überschrift: „Das Gefeilsche/das Hin und Her hat (fast) ein Ende – RVG-Reform kommt“ geschrieben hatte, habe ich dann doch lieber noch mal ein Fragezeichen gesetzt. Denn man weiß ja nicht, was den Länder ggf. noch bis zum nächsten Freitag, 05.07.2013, einfällt. Vielleicht dann doch noch einen größeren Schluck aus der Pulle?

Wenn nicht: Dann kann man hoffen, dass nach dem Hin und Her der letzten Wochen das 2. KostRMoG, das als Artikelgesetz die Änderungen des RVG enthält, den Bundesrat passiert und damit dann auch die RVG-Reform durch ist. Denn gestern hat der Bundesrat die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss am 27.06.2013 beschlossen hat, gebilligt und somit steht nur noch die Entscheidung  des Bundesrates aus (vgl. dazu die DAV-Depesche v. 27.06.2013).

Ob allerdings das Gesetz noch im Juli im BGBl verkündet wird und dann am 01.08.2013 in Kraft tritt, ist für mich noch sicher sicher. Die Justiz in den Ländern muss ja ihre Software anpassen und ob die das so schnell können? Man wird sehen, wie „heiß“ die Länder auf die Mehreinnahmen sind.

Heute im Vermittlungsausschuss: 2. KostRMoG durch – Ende gut, alles gut? – RVG-Reform kommt?

Die erste (letzte?) Hürde ist genommen. Heute hat im Vermittlungsausschuss das 2. KostRMoG schon mal das Hindernis überwunden.

 In der dazu gerade eingegangen BR- Pressemitteilung 165 / 2013 heißt es.

 „Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden

Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.

Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7. Juni 2013 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.

In besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5. Juli 2013 im Bundesrat geschehen.“

Nun, dann schauen wir mal. Das sieht ganz gut aus. Der Bundestag wird den Änderungen m.E. zustimmen und dann geht es noch in den Bundesrat der am 05.07.2013 abschließend entscheidet.

 Inkrafttreten der Änderungen zum 01.08.2013 ist ambitioniert, aber machbar.Also Ende gut, alles gut?