Anreise zur Revisionshauptverhandlung beim BGH, oder: Verfahrensrüge der Nebenklägerin

Die zweite Entscheidung, die ich vorstelle, ist dann der BGH, Beschl. v. 27.02.2024 – 2 StR 382/23. Nichts Dolles, aber eine Entscheidung, die mal wieder zeigt, dass Vorbeugen ggf. besser ist als Heilen. Ergangen ist der Beschluss in einem Revisionsverfahren wegen Vergewaltigung. In dem steht Hauptverhandlung beim BGH an. Die beigeordnete Nebenklägerin hat beantragt, festzustellen, […]

StPO I: Begründung der Revision des Nebenklägers, oder: Die allgemeine Sachrüge reicht nicht

Heute ist dann der erste Arbeitstag des neuen Jahres. Allen noch einmal ein frohes Neues Jahr. Das Jahr 2024 beginne ich mit dem BGH, Beschl. v. 05.12.2023 – 5 StR 546/23 -, der sich noch einmal 🙂 zu einer Frage äu0ert, die ich hier auch schon einige Male behandelt habe. Leider wird an der Stelle […]

Nebenklage I: Begründung der Nebenklägerrevision, oder: Wieder mal eine unzulässige Revision…..

Und dann heute Entscheidungen zur StPO, mit der „Unterkategorie“ Nebenklage. Den Opener zum Warmwerden mache ich mit dem BGH, Beschl. v. 01.12.2022 – 3 StR 471/21.  Das ist der Klassiker aus dem Bereich, nämlich die Frage nach den Anforderungen an die Revisionsbegründung des Nebenklägers. Man fragt sich, wie oft der BGh dazu eigentlich noch Stellung […]

Berufung III: Annahmeberufung und Sprungrevision, oder: Berufung des Nebenklägers

Und die dritte und letzte Entscheidung kommt dann vom OLG Hamm. Das hat im OLG Hamm, Urt. v. 11.05.2021 – 4 RVs 7/21 – zu zwei Fragem Stellung genommen, die bei der Berufung immer wieder zu Diskussionen führen. Dazu hier die insoweit maßgeblichen  Leitsätze: In den Fällen, in denen eine Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil […]

Revision II: Unzulässigkeit der Nebenklägerrevision, oder: Alle Jahre wieder….

Der BGH, Beschl. v. 07.04.2020 – 4 StR 503/19 – enthält dann einen Dauerbrenner. Denn „alle Jahre wieder“ – es sind leider kürzere Spannen – muss der BGH zu den Anforderungen der Nebenklägerrevision Stellung nehmen. Dazu führt er dieses Mal aus: „Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung nicht den Anforderungen des § 400 Abs. […]