Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Happy Birthday: 10 Jahre „Burhoff-Online-Blog, eine lange Zeit, oder auch: Danke schön

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Wer mich und meine Arbeitsweise ein wenig kennt, der wird es kaum glauben bzw. er wird es sich nicht vorgestellt haben können, dass ich einen Termin vergesse oder übersehe. Aber nun ist es passiert (gibt mir zu denken 🙂 ). Nichts Dramatisches, aber immerhin:

Ich habe nämlich einen runden Jahrestag übersehen. Und zwar die „Geburtststunde“ des „BOB“. In dem ist nämlich am 01.12.2008 – also vor jetzt mehr als 10 Jahren – der erste Beitrag online gegangen. Damals lief das noch unter „Strafrechts-Blog“, die Namensänderung auf „Burhoff-Online-Blog“ habe ich dann 2014 vollzogen, als ich zum ZAP-Verlag gewechselt bin und seitdem den Blog in „Eigenregi“  betreibe.

10 Jahre mit dem Blog online – das ist eine lange Zeit. In der sind bislang 9.124 Beiträge online gegangen, ich zähle 15.711 Kommentare – gute, weniger gute und manchmal auch böse, die Spam-Kommentare zähle ich nicht. Alles in allem m.E. recht beachtlich für einen „Alleinblogger“, die aufgewendete Zeit rechne ich lieber mal nicht :-). Und laut Statistik hatte der Blog insgesamt mehr als 15,5 Mio Besucher und mehr als 2,3 Mio Aufrufe.

Mein erster Beitrag war einer in der Rubrik „Gesetzesvorhaben“, nämlich Weitere Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren, und zwar zum 2. Opferrechtsreformgesetz. Davon spricht heute im Grunde schon keiner mehr. Ich habe dann mal ein wenig weiter im Archiv gestöbert. Ich habe dann nicht gezählt, wie viele Sonntagswitze ich gebracht habe oder wie viele Wochenspiegel. Ist aber schon interessant, über was ich alles berichtet habe. Ich erinnere nur an die Diskussion über die Einsicht in die Bedienungsanleitung von Messgeräten, die u.a. hier ihren Ausgang, zumindest aber ihre Unterstützung durch viele Entscheidungen, über die ich berichtet habe, genommen hat.

Da der 01.12. als Jahrestag ja noch nicht so lange zurückliegt, erinnere ich dann heute doch noch daran. Und die Erinnerung verbinde ich mit einem Dank an alle, die mich in den letzten 10 Jahren unterstützt haben. Das sind die Mitarbeiter der Verlage, die in der ersten Zeit geholfen haben, und dann mein „Blogwart“ Mirko Laudon – er möge mir heute den Ausdruck verzeihen – , der sich neben seinem eigenen Blog „Strafakte“ und seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger immer wieder geduldig die Zeit nimmt, die Technik hier auf dem Stand zu halten. Ein Dankeschön sende ich aber auch an all die Kolleginnen und Kollegen, die mir in den vergangenen 10 Jahre immer wieder Entscheidungen geschickt haben, über die ich dann berichten konnte. Die stehen alle auf meiner Homepage online – inzwischen stehen dort mehr als 4.800 Entscheidungen.

Was kommt? Nun, man wird es sehen. Stand heute habe ich nicht vor, mit dem Bloggen aufzuhören. Denn auch ich ziehe daraus Gewinn, weil ich damit up-to-date bleibe, was meinen Büchern und damit wieder deren Nutzern zu Gute kommt. Ich mache also weiter. Ich hoffe, noch lange. Und versprochen ist: Den 20 Jahrestag werde ich nicht vergessen. 🙂

Sondermeldung: „Ich habe fertig“, oder „Burhoff, Hauptverhandlung, 9. Aufl.“ erschienen und geht in die Auslieferung

Gerade teilt mir “meine” Lektorin – neudeutsch heißt das „Produktmanagerin“ vom ZAP-Verlag, Bonn, mit: Sie ist da und geht in die Auslieferung. 🙂 🙂

Wer ist “Sie”? Nun, “Sie” ist das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Auflage, 2019. Das sind über 1.300 Seiten geballtes Wissen zur strafrechtlichen Hauptverhandlung. Immerhin in der 9. Auflage – so schlecht kann das Buch also nicht sein. Und, um Fragen vorzubeugen: Ja, die 8. Auflage hatte über 1.600 Seiten. In der 9. Auflage steht aber nun nicht weniger, sondern die geringere Seitenzahl ist auf die Änderung/Vergrößerung des Formats zurückzuführen.

Damit habe ich auch an der Stelle für 2018 fertig. Nach meinem „Vereinsrecht, 10. Aufl.“ und dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage“, das dritte Buch in 2018. Mit dem Erscheinen und der Lieferfähigkeit der „Hauptverhandlung“ sind dann auch das „Strafrechtspaket“ und das „Komplettpaket Strafverteidiger“ lieferbar und werden ausgeliefert. Wer vorbstellt hat, bekommt die Werke dann (hoffentlich) noch vor Weihnachten.

Und dieses ist (natürlich) ein Werbeposting: Hier dann der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit auf meiner Homepage. Wer jetzt noch bestellt, müsste das oder die Werke noch in den nächsten Tagen bekommen – versprechen kann und will ich da aber nichts.

Allen, die schon bestellt haben, wünsche ich viel Spaß mit dem Werk bzw. den Werken. Es möge zusätzlichen Gewinn für den Mandanten in der Hauptverhandlung bringen 🙂 . <<Werbemodus>> aus.

Und ich freue mich dann wie immer, wenn ich das neue Buch dann in den nächsten Tagen auch in den Händen halten kann. Ich habe ja schon häufiger darauf hingewiesen. Das Auspacken eines neu erschienenen Buches hat etwas “erotisierendes”. Wie ein Kollege mal meinte/fragte: “Der Sex des Alters?”. 🙂

“I proudly present!” – „Burhoff, Handbuch für das Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.“ erschienen

Vor ein paar Tagen habe ich gerade erst auf das Erscheinen der 10.  Auflage von meinem 🙂 “Vereinsrecht – Ein Leifaden für Vereine und Mitglieder” hinweisen können (“I proudly present!” – Mein “Vorkind” “Vereinsrecht” in der 10. Auflage….).

Und heute dann schon wieder: “ I proudly present“. Daran merkt man, dass sich das Jahr nun wirklich dem Ende zuneigt. Gerade sind nämlich die Belegexemplare für „Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage, 2019“ bei mir eingegangen. Das zweite meiner Werke, von dem es in diesem Jahr eine Neuauflage gibt.

Ich habe die Belegexemplare ausgepackt und habe mich wie immer über eine Neuerscheinung gefreut. Dass das Werk mal in die 8. Auflage gehen würde hat beim Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 1997/1998 wahrscheinlich kaum einer gedacht. Inzwischen haben wir, weil der Umfang so stark zugenommen hat, auch auf ein anderes Format umstellen müssen, auch der Satz hat sich verändert. Dadurch ist das Buch natürlich „dünner“ geworden als die Vorauflage. Das nur als Hinweis an diejenigen, die meinen in der 8. Auflage stehe weniger Inhalt als in der 7. Auflage. Nein. Das ist nicht der Fall.

Die Freude über das Erscheinen des Werks war dann allerdings getrübt, als ich mir die Bücher näher angesehen habe. Wir könnten jetzt hier das Spiel: „Finde den Fehler“ spielen, aber das lasse ich lieber. Wer genau hinschaut, wird feststellen, dass ich „umbenannt“ worden bin. „Detlef“ mit „v“, das geht gar nicht. Meine Eltern würden weinen, wenn sie es noch sehen könnten. Ich weine nicht, bin aber „not amused“. Dazu wird es dann sicherlich ein ernstes Gespräch im Verlag geben. Allerdings: Ein Fehler auf dem Einband – für den ich nicht verantwortlich bin, (hoffentlich) nicht beim Inhalt – für den bin/wäre ich verantwortlich. Also: Bitte Nachsicht üben.

Und wie immer: Ja, man kann das “Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage, 2019” auch auf meiner Homepage bestellen, und zwar dann hier. Da geht es dann auch zu den Paketen „EV und HV“ bzw. dem Komplettpaket „EV, HV, Rechtsmittel und Nachsorge“. Die werden übrigens ausgeliefert, wenn die „Hauptverhandlung“ erschienen ist. Das dauert noch ein wenig….

„I proudly present!“ – Mein „Vorkind“ „Vereinsrecht“ in der 10. Auflage….

Dann hier jetzt mal etwas ganz anderes bzw. etwas, das nichts mit Straf- und Bußgeldrecht zu tun hat.

Wer meine Vita kennt, weiß, dass ich auch ein Leben vor dem Straf- und Bußgeldrecht hatte. Und aus der Zeit stammen zwei Bücher, die ich immer meine „Vorkinder“ nenne. Eins davon ist das „Vereinsrecht – Ein Leifaden für Vereine und Mitglieder“. Und davon kann ich nun – „I proudly present“ – die 10. Auflage vorstellen. Gerade sind die Belegexemplare bei mir eingetroffen. Ich habe Sie ausgepackt und freue mich über das Werk.

Das ist übrigens das erste meiner Werke, dessen Auflagenzahl zweistellig ist. 10. Auflage, so schlecht kann das Buch also nicht sein. Im Übrigen merke ich, dass sich das Jahr dem Ende zuneigt. Denn: Nun kommen allmählich die Belegexemplare als Früchte der Arbeit des ablaufenden Jahres.

Und natürlich: Ja, man kann das „Vereinsrecht, 10. Auflage“ auch auf meiner Homepage bestellen, und zwar dann hier.

In eigener Sache: Bitte verschont mich, oder: „Wohl den letzten Schuß nicht gehört?“

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Vor der eigentlichen Eröffnung der Woche dann zunächst ein Posting in eigener Sache., und zwar Folgendes:

Ich hatte gestern auf meiner Homepage „Burhoff-online“ mal wieder einen Newsletter abgesetzt, und zwar die Nr. 30 im Jahr 2018. Zu dem hat mich dann gestern die Mail eines Abonnenten erreicht, die mich erstaunt, aber vor allem auch verärgert hat.

Der Kollege schreibt:

„Sehr geehrter Herr Kollege

ich beziehe mich auf Ihren vorhin abgesetzten Newsletter.

Sie teilen dort die Entscheidung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.05.2018 – 2 Ss-OWi 506/17 mit. Diese ist von Ihnen falsch eingeordnet. Sie steht unter „StGB/Nebengebiete“, gehört aber nach „StPO“, da es um einen fehlenden Strafantrag geht. Es handelt sich also um eine verfahrensrechtliche Entscheidung. Mir ist im Übrigen schon häufiger aufgefallen, dass man über die von Ihnen gewählten Zuordnungen der Entscheidungen diskutieren kann. Das macht das Arbeiten mit dem Newsletter schwierig. Das liegt vor allem auch daran, dass Sie insgesamt nur acht Rubriken vorgeben, ohne die noch weiter zu unterteilen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie das ändern würden.

Und: Mich stört die in letzter Zeit aufgenommene Werbung im Newsletter. Vielleicht lässt sich das ja wieder abstellen. Falls ja, halte ich Ihnen gerne weiter die Treue.“

Ich habe darauf nur kurz – und noch einigermaßen artig – geantwortet:

Sehr geehrter Herr Kollege,

auf Ihre Nachricht nur folgende kurze Erwiderung:

Ich habe weder Zeit noch Lust die von mir vorgenommenen Einordnungen von Entscheidungen zu diskutieren. Ich werde auch die Rubriken nicht ändern bzw. weiter auffächern. Das müsste nämlich mein Webmaster erledigen, wodurch Kosten entstehen würden. Um diese für mein kostenloses Angebot aufzufangen, schalte ich in den kostenlosen Newslettern auch Werbung. Das ist also eine Art Refinanzierung, die ich nicht aufgeben werde/kann.

Zum „Treuehalten“: Reisende soll – und kann man in der Regel auch – nicht aufhalten.“

Ich frage mich nun wirklich, was das soll(te). Ein kostenloses Angebot, über das man einerseits meckert, das aber andererseits ausgebaut/vereinfacht werden soll. Und das alles natürlich kostenlos. Werbung mag man aber auch nicht. Na schön, dann weise ich auf den Abmeldebutton hin, der in jedem Newsletter enthalten ist. Geht ganz schnell und schmerzlos.

Und: Nein, ich werde die Werbung nicht aufgeben. Denn mit ihr bzw. den eingehenden Buchbestellungen finanziere ich den Betrieb des Homepage, des Blogs usw. Meint man eigentlich, die dahinter stehende Technik usw. sei kostenlos zu erhalten? Nein, ist sie nicht. Und wem das alles nicht passt, der mag weiterziehen bzw. den kostenlosen Service nicht mehr nutzen.

Ich könnte ja jetzt auch gleich noch einmal für die „Mängelexemplaraktion“ werben. Tue ich aber nicht, das ich das gestern im „Wochenspiegel“ schon getan habe 🙂 . Ich will es ja nun auch nicht übertreiben.

Alles in allem: Bitte verschont mich mit solchen Mails. Jüngere als ich würden wahrscheinlich schreiben/sagen: „Wohl den letzten Schuß nicht gehört?“