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Mein persönlicher Jahresrückblick/Ausblick – es waren wieder die Prinzessinnen und meine Bücher

Als letztes Posting des Jahres 2018 auch in diesem dann für meine Follower/Freunde/Community 🙂 einen kurzen privaten Jahresrückblick. Den Jahresspiegel 2018 gibt es dann wieder morgen, ebenso wie der Rückblick auf meine 20 Top-Beiträge 2018. Heute dann zunächst privat/persönlich.

Auch in diesem Jahr stehen an der Spitze unsere beiden kelinen Prinzessinnen, wobei allerdings die „Große“ ja schon gar nicht mehr so klein ist. Sie wird im kommenden Jahr schon fünf Jahre alt, allmählich muss da schon an den Tornister denken 🙂 . Und die „Kleine“ ist ja auch nicht mehr so klein, immerhin ist sie schon ein Jahr alt. Es macht einfach Spaß, ihnen beim Aufwachsen zusehen zu dürfen. Und daher feiern wir den Übergang ins neue Jahr auch wieder mit den Prinzessinnen, so lange es geht und sie es wollen :-).

Beruflich war das ablaufende Jahr ein „Handbuchjahr“, das wir noch gerade rechtzeitig vor Jahresschluss mit dem Erscheinen von „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Auflage“ abschließen konnten (nein, es gibt heute keinen Link zur Bestellseite 🙂 ). Außerdem hat es noch mein „Vereinsrecht“ in der 10. Auflage gegeben. Mein Erstling und daher auch der Führer bei der Auflagenzahl. Aber die anderen Klassiker liegen nahe auf.

In 2019 kommen dann nur zwei Werke neu, und zwar die „Messungen“ in der 5. Auflage und der „Gerold/Schmidt“ in der 24. Auflage. Ist mal ein kleineres Programm, was aber nicht schlimm, weil dann mal mehr Zeit für private Dinge bleibt. Denn es stehen einige 🙂 Reisen an und eine erhebliche Veränderung im privaten Bereich, auf die ich dann aber demnächst noch einmal zurückkommen werde. Im Übrigen alles wie gehabt.

Da war es dann mit dem Rückblick 2018 und dem kurzen Ausblick auf 2019. Abschließend meinen herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im  Jahr 2018 mit Rat, Tat und Hilfe bei meinen Aktivitäten unterstützt haben. Danke auch für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.

Ich bin – wie in den Vorjahren – wieder bei Fenna 🙂 und bei Leni 🙂 – und ihren Eltern 🙂 .

Jahresrückblicksong 2018 – auch in diesem Jahr von den „Zwergpisnchern“

© Thaut Images – Fotolia.com

Auch in diesem Jahr habe ich den „Brauch“ der letzten Jahre, an Silvester-High-Noon den Jahresrückblicksong der “Zwergpisncher” zu bringen, aufgegriffen. Denn der ist wirklich immer eine gute Gelegenheit, das alte Jahr zu verabschieden, bevor wir dann das neue Jahr begrüßen (können).

Also dann auch in diesem Jahr der Link auf die „Zwergpisncher“ auf You-Tube, die auch in diesem Jahr mit einem „Jahresrückblicksong“ „Frohes Fest 2018“ aufgewartet haben. Und verbunden ist der Link/das Posting natürlich mit allen guten Wünschen für 2019 an alle Leser.

Zum 1. Weihnachtstag, oder: Wenn der Adventskranz brennt

entnommen wikimedia.org
Urheber Marianne Schneegans
GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was bringt man am 1. Weihnachtstag. Entscheidungen an sich nicht, denn die liest im Zweifel eh keiner, allerdings? Eine gibt es, die ich auch schon häufiger gebracht habe und die immer wieder schön ist. daher bringe ich sie dann heute auch noch einmal, und das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98. 

In der Entscheidung geht es um die Folgen eines Adventskranzbrandes am 1. Weihnachtsfeiertag, an sich gehört sie damit in den „Kessel Buntes“, sie passt aber auch heute:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Ich habe ja schon einige Male geschrieben: Schön vorsichtig formuliert hat das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, manche Deutungen zu 🙂 🙂 🙂 .

In dem Sinne: Allen noch einen frohen 1. Weihnachtstag.

Der “BOB” wünscht frohe Weihnachten 2018 – ein Tag ohne Entscheidungen, Kommentare usw. ….

© by-studio – Fotolia.com

Nach der Auflösung des RVG-Rätsels vom vergangenen Freitag, bleibt mir dann vor „Weihnachten 2018“ nur noch,  Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde zu schicken. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie tun/machen. Man sollte den Tag mal ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw. verbringen, tue selbst ich jetzt gleich

Wie immer schon in den vergangenen Jahren bedanke ich mich auf diesem Weg bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben. Sie sind angekommen und ich habe mich auch gefreut. Ich freue mich aber auch über jede Karte, die ich nicht bekommen habe 🙂 . Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?. Ich habe auch geschrieben, aber nicht hier, sondern mit einer Spende an anderer Stelle.

Zum Bild: Im vorigen Jahr hatte ich das Bild “Bangkok schließt sich an„. In diesem Jahr dann mal etwas Gekauftes :-). Muss auch mal sein.

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

“I proudly present!” – „Burhoff Strafrechtspaket, Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung“ jetzt vollständig

Noch rechtzeitig vor Weihnachten kann ich melden: “ I proudly present“. Und das ist dann der endgültige Beweis.: Das Jahr 2018 geht nun wirklich dem Ende entgegen. Denn nun ist, nachdem auch „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung. 9. Auflage , 2019“ erschienen ist, alles am Markt, was 2018 am Markt sein sollte.

Ich habe die Belegexemplare zur Hauptverhandlung gerade ausgepackt und habe mich wie immer auch über diese Neuerscheinung gefreut. Auch hier haben wir, weil der Umfang stark zugenommen hat, auf ein anderes Format umstellen müssen, auch der Satz hat sich verändert. Dadurch ist auch dieses Buch natürlich „dünner“ geworden als die Vorauflage. Das wieder nur als Hinweis an diejenigen, die meinen in der 9. Auflage stehe weniger Inhalt als in der 8. Auflage. Nein. Das ist nicht der Fall.

Und die Freude über das Erscheinen des Werks ist dieses Mal auch nicht getrübt. Denn mein Vorname ist richtig geschrieben. Danke Verlag 🙂 . Das musste jetzt sein. Und die Scharte beim Ermittlungsverfahren ist, wie man sieht, dann auch gleich ausgewetzt, wenigstens fast 🙂 .

Bei der Gelegenheit dann Dank an alle Mitarbeiter im Verlag, die sich in 2018 für meine Werke „den A…. aufgerissen“ haben, damit sie noch rechtzeitig in 2018 erscheinen. Ich weiß, die Zusammenarbeit ist mit mir ungeduldigem Autor nicht immer einfach, aber am Ende wird alles gut. Oder Helmut Kohl hätte gesagt: Entscheidend ist, was hinten raus kommt.

Und das sind – wie immer . gute Produkte, die man natürlich auch auf meiner Homepage bestellen kann, und zwar dann hier. Da geht es dann zu den Paketen „EV und HV“ bzw. dem Komplettpaket „EV, HV, Rechtsmittel und Nachsorge“. Die werden übrigens, wenn sie jetzt bestellt werden, ausgeliefert, wenn die „Nachsorge“ wieder lieferbar ist. Denn wir sind da ausverkauft (gewesen). Das dauert dann ein wenig….