Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

Der „BOB“ wünscht „Frohe Weihnachten“ – mit dem eigenen „Lebensbaum“

2015-12-17 19.33.42 So, nachdem nun gestern die letzten „normalen“/“alltäglichen“ Postings gelaufen sind, kommen dann heute am heiligen Abend 2015 nur noch die obligatorischen Weihnachtsgrüße/-wünsche an alle Leser/Abonnenten und „-tinnen“ vom „Burhoff online Blog. Ich wünsche allen eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest, ein wenig ab von Entscheidungen, Kommentaren usw. In diesem Jahr ist es ja dann ein „Feiertag“ mehr, es geht also auch hier erst am Montag juristisch weiter…

Zugleich bedanke ich mich auf diesem Weg, bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben. Sie sind angekommen, ich habe mich gefreut, aber: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?

Zum Bild: Ich habe lange überlegt, welches Bild ich für die Weihnachtsgrüße aussuchen soll. Natürlich gibt es bei Fotolia und an anderen Stellen tolle Weihnachtsbäume. Einen davon wollte ich in diesem Jahr aber mal nicht. Und daher habe ich mir selbst einen „gebastelt“.

Wer genau hinschaut, wird das Material erkennen. Das sind alles „Burhoff-Bücher“ bzw. Bücher, zu denen ich beitragen durfte. Auf die Idee bin ich durch den Beitrag des Kollegen Steiger vom Blog „Steiger legal“ und dessen Posting: Welche Anwaltskanzlei hat den schönsten Weihnachtsbaum? gekommen. Mein Baum ist allerdings nicht so schön, wie der dort abgebildete Gewinnerbaum des Jahres 2014 (hat leider auch keinen Stamm). Aber dafür ist es „mein persönlicher Lebensbaum“ – im wahrsten Sinne des Wortes. Ich wollte den Baum an sich nur aus Büchern der Neuauflagen des ablaufenden Jahres 2015 gebaut haben. Dafür haben die Exemplare, die ich zu Hause habe, dann leider nicht gereicht. In der Spitze/Oben musste ich auf Vorauflagen zurückgreifen. Aber immerhin: „Mein Lebensbaum“.

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Wenn die Kerzen brennen – bloß nicht ablenken/aufhalten lassen…

entnommen openclipart.org

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In den Bereich der „leichten“ – zumindest aber der „leichteren“ – Kost – gehört auch das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98,  über das ich vor einigen Jahren schon mal berichtet hatte. Es geht um einen Adventskranzbrand am 1. Weihnachtsfeiertag. Also die richtige Einstimmung auf Weihnachten, auch wenn man sich ein solches Ereignis nun gar nicht braucht. Im Urteil heißt es:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Schön vorsichtig formuliert hat das das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, wie ich schon früher geschrieben habe, manche Deutungen zu 🙂 . Auf jeden Fall gilt: Auf keinen Fall, ablenken/aufhalten lassen, wenn die Kerzen am Weihnachtsbaum und/oder Adventskranz brennen. Das kann sonst teuer werden.

Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?

© VRD - Fotolia.com

© VRD – Fotolia.com

Die „Jahresendralley“ hat begonnen bzw. man merkt, dass Weihnachten und der Jahreswechsel unaufhaltsam näher rücken. Diejenigen, die noch kleine Kinder – oder schon Enkelkinder 🙂 – haben, merken es daran, dass heute schon das 11. Türchen am Adventskalender geöffnet wird/werden darf. Alle anderen merken es daran, dass der alljährliche Zustrom von Weihnachtskarten begonnen hat. Erst ein Rinnsal, aus dem dann allmählich ein Strom wird, bevor dann kurz vor dem 24.12. alle Dämme brechen.

Nun, auch bei mir hat es in diesem Jahr angefangen, die ersten Karten sind da. Und wie in jedem Jahr freue ich mich natürlich über alle eingehende Post, ist sie doch auch ein Zeichen des Dankes – manchmal ausdrücklich – für die Arbeit im vergangenen Jahr, sei es hier im Blog, bei Burhoff-Online, im RVG-Forum oder auch direkt auf manche Anfrage, die so im Laufe des Jahres gekommen ist. Aber: Was ich mich dann auch jedes Jahr frage: Muss das eigentlich sein? Oder kann man nicht einen Deal schließen oder sich verständigen: Du schickst mir nicht, ich schick dir nicht? Und das, was wir sparen, das spenden wir für einen guten Zweck. Jeder für etwas, was ihm besonders am Herzen liegt: Alte, Kinder, Flüchtlinge, Notleidende usw. Es gibt ja genügend Anlässe, wo das eingesparte „Kartengeld“ gut aufgehoben ist/wäre. Und wenn ich mal vorsichtig überschlage, dass man eine (gute) Karte inklusive Porto sicherlich mit 2,50 – 3,00 € ansetzen muss, dann käme da ganz schön was zusammen.

Ich mache das schon seit Jahren so. Bei mir gibt es eine „Weihnachtsmail“, einen „Weihnachtsgruß“ auf der Homepage oder hier im Blog. Und das war es dann. Ich weiß, ich bekomme jetzt wahrscheinlich den ein oder anderen Kommentar, dass das wenig weihnachtlich ist. Okay, vielleicht, aber ich meine, dass das „Kartengeld“ bei einem wohltätigen Zweck besser ausgehoben ist als bei den Kartenherstellern und der Post. Ich bedanke mich übrigens auch nicht für erhaltene Karten persönlich, was mancher vielleicht als unhöflich empfinden wird. Aber: Das wäre dann ein Perpetuum mobile :-).

Und: Man könnte das Ganze noch toppen, wenn die Verlage u.a. keine Weihnachtspräsente mehr versenden würden, sondern das ersparte Geld spenden würden. Einige tun es und ich bin froh darüber.

Also: Können wir uns darauf nicht verständigen? Spätestens im nächsten Jahr keine Weihnachtskarten-/-präsente mehr und dafür dann aber eine Spende an einen wohltätigen Zweck. In diesem Jahr dürfte es nicht mehr klappen, aber nächstes Jahr müsste es drin sein. Versprochen?

Adventskalender Tür 24: Frohe Weihnachten 2014, die Elche stimmen uns ein

© manu - Fotolia.com

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Heute dann zum Abschluss des Adventskalenders meine Weihnachtsgrüße/-wünsche an alle Leser/Abonnenten und „-tinnen“ vom „Burhoff online Blog. Ich wünsche allen eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest, ein wenig ab von Entscheidungen, Kommentaren usw. Ab Samstag geht es dann juristisch weiter…

Und zur Einstimmung – immer wieder schön:

Adventskalender Tür 23: Er macht Jura – der Schlimme (?)

© VRD - Fotolia.com

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Nun, allmählich wird es ruhiger. ich weiß gar nicht, warum wir alle vor Weihnachten und dem Jahreswechsel in eine Betriebsamkeit verfallen, die ihresgleichen sucht. Das noch und das noch, und dann hier auch noch eben anrufen. Muss doch nicht sein. Nach Weihnachten und Neu Jahr gibt es doch auch noch (Arbeits)Tage. Aber die sind ja schon mit anderen Dingen voll. Also darum: Zum Entspannen heute dann ein weiteres Lied. Der – etwas traurige – Gesang von Vater und Mutter 🙂 ? über einen „missratenen Sohn“. „D(Er) macht Jura“, so ein Schlimmer.

Ist wahrscheinlich wieder frauenfeindlich, weil es um einen Studenten geht. Also: Die Jura-Studentinnen sind natürlich auch gemeint, bloß keinen Ärger mehr vor Weihnachten.