Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

Zum 2. Weihnachtstag: „Jurasoldaten“, waren wir alle mal, oder …. (?)

© Matthias Enter -Fotolia.com

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Wie immer bleibt auch der 2. Weihnachtsfeiertag noch jurafrei, bevor wir uns dann morgen schon mal für die restlichen Arbeitstage des Jahres 2015 warm laufen. In den letzten Jahren hatte ich ja immer zur Weihnachtszeit einige Youtube-Videos. Das war z.B. der Strafrechtssong (vgl. hier: Adventskalender Tür 22: Heute – weil er so schön ist – noch einmal: Der “Strafrechtssong”) oder im vergangenen Jahr am 26.12.2014 – Zum 2. Feiertag: Eine Abbitte an die Verwaltungsrechtler mit dem „Verwaltungsrechtssong“. 

In Zusammenhang damit hatte mich ein Kollege hingewiesen auf:  „J-COP feat. Die Herrin des Verfahrens: Jura Soldaten“ mit dem Rap „Jurasoldaten“. Und da wir das ja alle hinter uns haben, stelle ich das heute dann mal ein. Und gleich auch den Text, weil der ein wenig schwer zu verstehen ist. Herzlichen Dank an die Macher.

Und hier dann der Text:

Jurasoldaten

Strophe 1:

Ich wach morgens auf, Kopf auf dem Sartorius
Keine Zeit zum Duschen, weil ich weiter lernen muss.
Ich hab Druck, ich hab Stress, doch ich bin das gewohnt.
Das Magengeschwür kriegt mich nicht tot.
Ich öl mit Kaffee meine Drahtseil-Nerven.
Hier siehst du Kandidaten Ritalin einwerfen.
In ihren Augen steht die Angst die sie schwach macht.
Du kriegst kein Examen, bist du ein Schlappschwanz.
Laien kommen an, fragen mich ständig:
„Lernst du da eigentlich Gesetze auswendig?“
Ich lächle sie an, möge Gott Ihnen vergeben.
Man kann den Krieg nicht kennen, hat man den Krieg nicht gesehen.
Und du lernst seit einem Jahr doch du raffst es nicht.
Dir fehlt jede Dogmatik wie dem Verfassungsgericht.
Aber quod licet Iovi, non licet bovi.
Die sind Juras-Guns n Roses und du nicht mal Jon Bon Jovi

Strophe 2:

GOA EBV drei Tage wach.
Zwölf Stunden Schichten ich lern Tag und Nacht.
Erzähl mir nicht von der Straße man ich leb in der BIB.
Schieß mich hin und wieder ab, damit’s erträglicher ist.
Doch mit ’nem Kater lernt’s sich dann nur noch schlechter.
Sitz jahrelang in einem Raum wie ein Schwerverbrecher.
Und wie im Knast ist auch meine Ernährung.
Jeden Mittag Mensa, ich hab chronische Blähungen.
Fleisch mit brauner Soße, Kartoffeln oder Reis.
Der Teller auf dem Tablett ist hier jeden Tag gleich.
Ich fühl mich langsam alt wie die herrschende Lehre.
Als ob ich selbst einer dieser Alt-Nazis wäre.
Doch komm mir nicht in die Quere wenn ich ein Lehrbuch suche.
Das Klatschen der Schelle stört die Bibliotheksruhe.
Das Leben ist kein Spiel für Examenskanditaten.
Nur die Harten haben künftig einen Poolhaus im Garten.

Strophe 3

Auf meine Augenringe wär jede Eule neidisch.
Wer vier Stunden schläft ist in meinen Augen peinlich.
Scheiß auf Jesus, ich lern an Heilig-Abend.
Wann sieht man gute Christen schon Mercedes fahren.
Laber mich ruhig zu mit deinem Gutmenschentum.
Ich war auch mal wie du, doch man lernt halt dazu.
Du denkst du hast Recht weil’s so im Grundgesetz steht.
Gib mir eine Stunde das wird ganz schnell verdreht.
Leute sagen, Juristen wären schlechte Menschen.
Wir sind gute Maschinen, die für die Reichen kämpfen.
Wenn du willst, kannst du mich gerne verklagen.
Doch du darfst nur nicht vor Gericht ohne Staatsexamen.
Mit dem Jurastudium ist’s ähnlich wie im Bett.
Erst das zweite Ex-Samen macht die Sache perfekt.
Ist alles vorbei, liegst du da und bereust es.
Denn wenn du ehrlich bist, hat dir Jura nix bedeutet.

Refrain:

Der hier geht raus an die Examenskanditaten.
Die morgens mit nem Kaffee auf die Bib-Öffnung warten.
Jura Soldaten im Kampf mit dem Schweinehund.
Nehmt eure Skripte und blättert eine Seite um

Weihnachten bei Juristen – schöne Besch(w)erung?

2015-12-17 19.41.08Ich hatte ja schon „gemeldet“: Weihnachten gibt es nichts Juristisches. Daran will ich mich auch halten, na ja, fast. Denn ich stoße gerade bei LTO auf deren Beitrag: „Weihnachten auf juristisch: Schöne Besche­rung“ mit dem „Intro“:  „Weihnachten ist das “Fest der Geschenke“. Aber nicht alle Geschenke bringen Freude. Wie sieht es mit Mängeln aus? Und was, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden? Warum Schenken mit Juristen gar nicht geht, erläutert Herbert Grziwotz.„. Wer heute Zeit und Muße findet – wenn die (erste) Schlacht geschlagen ist – , kann dann hier weiterlesen.

Zum 1. Weihnachtstag: Jingle Bells mal als „Kassenschlager“

2015-12-17 19.38.57Zum heutigen 1. Weihnachtsfeiertag allen Leser*Innen vom „Burhoff-Online-Blog“ noch einmal ein frohes Weihnachtsfest und ein paar besinnliche Tage, weit ab von Jura, Schriftsätzen, Einlassungen, Erklärungen und/oder Ärger über Gebühren. Der Tag bleibt „jurafrei“. Als kleiner Aufmunterer gibt es dann in diesem Jahr: Die „Edeka-Kassensymphonie, die „erste live gespielte Kassensymphonie der Welt!“

https://youtu.be/H965m0Hkk5M

Ich persönlich finde es besser als das Rührstück des Jahres 2015: Heimkommen. Aber ist Geschmackssache.

Der „BOB“ wünscht „Frohe Weihnachten“ – mit dem eigenen „Lebensbaum“

2015-12-17 19.33.42 So, nachdem nun gestern die letzten „normalen“/“alltäglichen“ Postings gelaufen sind, kommen dann heute am heiligen Abend 2015 nur noch die obligatorischen Weihnachtsgrüße/-wünsche an alle Leser/Abonnenten und „-tinnen“ vom „Burhoff online Blog. Ich wünsche allen eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest, ein wenig ab von Entscheidungen, Kommentaren usw. In diesem Jahr ist es ja dann ein „Feiertag“ mehr, es geht also auch hier erst am Montag juristisch weiter…

Zugleich bedanke ich mich auf diesem Weg, bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben. Sie sind angekommen, ich habe mich gefreut, aber: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?

Zum Bild: Ich habe lange überlegt, welches Bild ich für die Weihnachtsgrüße aussuchen soll. Natürlich gibt es bei Fotolia und an anderen Stellen tolle Weihnachtsbäume. Einen davon wollte ich in diesem Jahr aber mal nicht. Und daher habe ich mir selbst einen „gebastelt“.

Wer genau hinschaut, wird das Material erkennen. Das sind alles „Burhoff-Bücher“ bzw. Bücher, zu denen ich beitragen durfte. Auf die Idee bin ich durch den Beitrag des Kollegen Steiger vom Blog „Steiger legal“ und dessen Posting: Welche Anwaltskanzlei hat den schönsten Weihnachtsbaum? gekommen. Mein Baum ist allerdings nicht so schön, wie der dort abgebildete Gewinnerbaum des Jahres 2014 (hat leider auch keinen Stamm). Aber dafür ist es „mein persönlicher Lebensbaum“ – im wahrsten Sinne des Wortes. Ich wollte den Baum an sich nur aus Büchern der Neuauflagen des ablaufenden Jahres 2015 gebaut haben. Dafür haben die Exemplare, die ich zu Hause habe, dann leider nicht gereicht. In der Spitze/Oben musste ich auf Vorauflagen zurückgreifen. Aber immerhin: „Mein Lebensbaum“.

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Wenn die Kerzen brennen – bloß nicht ablenken/aufhalten lassen…

entnommen openclipart.org

entnommen openclipart.org

In den Bereich der „leichten“ – zumindest aber der „leichteren“ – Kost – gehört auch das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98,  über das ich vor einigen Jahren schon mal berichtet hatte. Es geht um einen Adventskranzbrand am 1. Weihnachtsfeiertag. Also die richtige Einstimmung auf Weihnachten, auch wenn man sich ein solches Ereignis nun gar nicht braucht. Im Urteil heißt es:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Schön vorsichtig formuliert hat das das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, wie ich schon früher geschrieben habe, manche Deutungen zu 🙂 . Auf jeden Fall gilt: Auf keinen Fall, ablenken/aufhalten lassen, wenn die Kerzen am Weihnachtsbaum und/oder Adventskranz brennen. Das kann sonst teuer werden.