Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

Adventskalender Tür 10: Und noch ein Gedicht, bzw.: Da mache ich einen Reim drauf

© Lucky Dragon Fotolia.com

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Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit der Gedichte. Daher tauchen um diese Zeit in den Blogs immer wieder „juristische Gedichte“ auf, quasi als Dauerbrenner – passt auch zu den Kerzen am Adventskranze. Zu diesen „Gedichten“ – Postings – gehört das AG Höxter, Urt. v. 21.06.1995 – 8 Cs 47 Js 655/95 -, das gerade auch beim Kollegen Jansen gelaufen ist (vgl. hier das Posting: Urteil als Gedicht – die Trunkenheitsfahrt des AG Höxter). Und hier dann das „Gedicht“:

Am 3. 3. 95 fuhr mit lockerem Sinn
der Angeklagte in Beverungen dahin.

Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier
und meinte, er könne noch fahren hier.

Doch dann wurde er zur Seite gewunken.
Man stellte fest, er hatte getrunken.

Im Auto tat’s duften wie in der Destille.
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.

Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.

Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 I und II StGB.

So ist es zum Strafbefehl gekommen.
Auf diesen wird Bezug genommen.

Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren:
„Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!“

Jedoch es muß eine Geldstrafe her,
weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.

30 Tagessätze müssen es sein
zu 30,- DM. Und wer Bier trinkt und Wein,
dem wird genommen der Führerschein.
Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen,
auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.

Darf er bald fahren? Nein, mitnichten.
Darauf darf er längere Zeit verzichten.

5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh,
§§ 69, 69a StGB.

Und schließlich muß er, da hilft kein Klagen,
die ganzen Verfahrenskosten tragen,
weil er verurteilt, das ist eben so,§ 465 StPO.

Nett, vor allem schön zu sehen, dass der Richter offenbar Zeit hatte, um sein Urteil so abzusetzen. Und der Verteidiger übrigens auch. Denn der hat Rechtsmittelverzicht erklärt – auch in Reimform. Nachzulesen beim Kollegen Jansen.

Adventskalender Tür 9: Was beweist ein dicker Bauch bei Jurastudentinnen?

entnommen wikimedia.org Urheber SolLuna - Own work CC BY-SA 3.0

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Nun, was beweist ein Dicker Bauch bei Jurastudentinnen? Dazu gibt es die Antwort bei LTO im Artikel: Jurastudium und Referendariat mit KindMit dem Kinderwagen zur Klausurrückgabe,, in dem es u.a. heißt: „Ein dicker Bauch zeugt bei Jurastudentinnen eher von zu viel Zeit am Schreibtisch oder am Schokoautomaten als von einer baldigen Geburt. In kaum einer anderen Fachrichtung kommen so wenige Kinder während des Studiums zur Welt – was auch am strengen juristischen Prüfungsrecht liegt. Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen für werdende Juristen, die sich dennoch für die frühe Elternschaft entscheiden.“ Zum ganzen Artikel dann hier…..

Adventskalender Tür 8: Der Winterreifen….

entnommen wikimedia.org Urheber SolLuna - Own work CC BY-SA 3.0

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Eine ganz interessante Entscheidung zum Winterreifen ist mir m.E. mit dem AG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.10.2014 – 387 C 1178/14 (98) – passend zur Jahreszeit – untergekommen. Nämlich die dort entschiedene Frage, ob bei einer Vergleichsberechnung im Rahmen der Unfallschadenregulierung Winterreifen Berücksichtigung finden. Die hatte der Geschädigte mit angesetzt. Das AG sagt: Ja, sind zu berücksichtigen:

„Der Ansatz der Pauschale für Winterreifen ist nicht zu beanstanden. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob dies betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Maßgeblich ist, dass der Klägerin hierfür ein gesonderter Preis berechnet wurde. Gegen die Erforderlichkeit hat die Beklagte keine substantiierten Angaben gemacht, insbesondere hat sie nicht dargetan, bei welchen Mietwagenunternehmen ein Fahrzeug mit Winterreifen ohne deren gesonderte Berechnung hätte angemietet werden können.“

 

Adventskalender Tür 7: Heute der Sonntagswitz – zu den Ostfriesen

© Teamarbeit – Fotolia.com

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Hinter dem siebten Türchen des „BOB-Adventskalender“ versteckt sich heute der „Sonntagswitz“, damit es am Sonntag nicht zu viel wird mit dem Lesen. Und da ich seit Mittwoch auf „meiner“ Insel bin – ja, es war „Klaasohm“ – gibt es Ostfriesenwitze – und bitte keine Kommentare, dass die rassistisch seien. :-). Also dann hier – ja, sie sind aus dem Internet 🙂 .

Ein Ostfriese hat eine Konzertagentur aufgemacht. Er spricht einen jungen Mann an: „Mensch, Junge, du hast eine tolle Stimme! Dich werde ich ganz
groß rausbringen!“
„Hören Sie mal, ich bin Peter Maffay!“
„Das macht nichts, den Namen können wir ja ändern…“


Ein Verbrecher ist aus dem Gefängnis ausgebrochen. Zum Glück gibt es Fotos, die den Mann von allen vier Seiten zeigen. Das BKA schicktKopien davon an alle Polizeidienststellen im ganzen Bundesgebiet.
Schon am nächsten Tag kommt ein Telegramm aus Ostfriesland: „Fotos erhalten. Alle vier bei Fluchtversuch erschossen!“


Warum klettern die Ostfriesen Anfang Dezember immer durch das Fenster? Weil Weihnachten vor der Tür steht!


Ostfriesland sendet ein Fernschreiben an die Volksrepublik China: „Erklären den Krieg, haben 5 Panzer und 221 Soldaten.“
Antwort der Chinesen: „Erklärung angenommen, haben 18000 Panzer und 5
Millionen Soldaten.“
Darauf Ostfriesland: „Nehmen Kriegserklärung zurück, haben nicht
genug Betten für die Kriegsgefangenen…“


Adventskalender Tür 6: So sieht ein Weihnachtsmann /Nikolaus aus

entnommen wikimedia.org Urheber SolLuna - Own work CC BY-SA 3.0

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Passend zum heutigen Nikolaustag bin ich in meinem „Weihnachts-Ordner“ auf das Posting des Kollegen Müller vom Blog „Kanzlei und Recht“ aus dem vorigen Jahr mit dem Titel „So sieht ein Weihnachtsmann aus!“ gestoßen. Das greife ich auf und stelle dann auch das OLG Düsseldorf, Urt. v.14.02.2012 – I-20 U 82/11 vor,  in dem sich das OLG damit beschäftigt hat, wie ein typischer Weihnachtsmann aussieht. Übrigens: Urteil mit Bild 🙂 .

Es enthält zunächst eine feinsinnige Unterscheidung des OLG zwischen Nikolaus und Weihnachtsmann.

„Zunächst ist festzustellen, dass das Klagemuster wie auch das angegriffene Muster nicht – wie im Tenor des angegriffenen Urteils angegeben – eine Nikolausfigur, sondern eine Weihnachtsmannfigur zeigen. Eine Nikolausfigur würde typischerweise im Bischofsornat gezeigt. Demgegenüber ist ein Weihnachtsmann traditionell ein meist dicklicher, freundlicher alter Mann mit langem weißen Bart, rotem – früher häufiger auch grünem – mit weißem Pelz besetzten Mantel und einer entsprechenden Zipfelmütze. Er wird häufig mit einem Geschenksack und einer Rute dargestellt. Diese Beschreibung zeigt, dass – auch wenn das Geschmacksmuster keine Farben offenbart – beide Figuren deutlich als Weihnachtsmann zu erkennen sind.“

Und dann wird der „Muster-Weihnachtsmann“, um den es geht beschrieben:

Also: Wer heute einen solchen Mann trifft, dem sollte man sagen: Er ist zu früh. Heute ist Nikolaustag und da trägt man „Bischofsornat“ 🙂