Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Für mehrere Nebenkläger tätig, welches Honorar?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Und dann noch die Antwort auf die Gebührenfrage vom Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Für mehrere Nebenkläger tätig, welches Honorar?

In der Frage ging es vornehmlich um die die Erhöhung nach Nr. 1008 Vv RVG.

Ich habe darauf kurz und zackig 🙂 geantwortet:

„Moin,

ja.

Ich verweise auf: Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung (§ 397b Abs. 3 StPO; § 53a RVG).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert