Und dann das letzte Gebührenrätsel 2017. Mich erreichte vor einiger Zeit folgende Anfrage:
„Lieber Kollege,
das muß ich unter vier Augen klären. Jobcenter–>Bußgeldbescheid–>Erzwingungshaft. Ich sorge dafür, daß ein erster Abschlag erfolgt; vereinbare Ratenzahlung mit dem Jobcenter. Bin ich im Teil 4 oder 5 VV RVG? Oder nichts davon?
Ich finde „Erzwingungshaft“ nicht auf der Idiotenwiese.“
Wer hilft?
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