Ich habe da mal eine Frage: Ein „Kalendertag“ oder „zwei Verhandlungstage“ = 2 Terminsgebühren?

© AllebaziB - Fotolia

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Während meines letzten Aufenthalts auf Borkum erreichte mich die nachfolgende Anfrage eines Kollegen, die ich dann heute mal zur (allgemeinen) Diskussion stelle:

„Lieber Kollege Burhoff,

nur, wenn Sie nicht (mehr) im Urlaub sind, antworten, sonst zunächst einfach ignorieren.

Mich interessiert Ihre Einschätzung zu folgender Konstellation zu 4108 VV RVG: Termin vor dem AG, Angeklagter erscheint nicht, die Verhandlung wird ausgesetzt, neuer Termin v.A.w.

Ich fahre von dannen Richtung Heimat, nach ca. 50 km erreicht mich das Gericht, der Angeklagte sei erschienen, ob ich umdrehen kann.

Kann ich, fahre zurück, neuer Aufruf, Verzicht auf Einhaltung von Ladungs- und Zustellungsfristen, Sache wird verhandelt.

1 x oder 2 x 4108? Zwar ein „Kalendertag“, aber doch zwei „Verhandlungstage“???“

Na, wie sieht es aus?