Am Freitag hatte ich von Borkum aus die Frage gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Wie oft ist eine “zusätzliche Verfahrensgebühr” entstanden?. Und die will ich dann heute beantworten und greife dazu auf meine Antwort aus meinem Forum auf Burhoff-Online zurück. Da war die Frage gestellt und auch schon beantwortet, nämlich mit:
„hallo, es ist also gegen A1, B und C Einspruch eingelegt worden? M.E. ja, da Verbindung zu A (2) und Rücknahme von B und C gleichzeitig erfolgt sind. Die Behörde mag ihre abweichende Auffassung begründen.“
Ich bin mal gespannt, ob da noch was kommt. Ist nämlich häufig leider nicht der Fall, dass man erfährt, was eigentlich aus den Fragen/Problemen geworden ist. Dabei ist das i.d.R. von allgemeinem Interesse.