Heute ist „Vatertag“ bzw. – je nachdem, wie man es sehen will „Christi Himmelfahrt“, jedenfalls bundesweiter Feiertag, der sicherlich in vielen Büros zu einer „kurzen Woche“ geführt hat. Heute und morgen ist also nicht „so viel los“ wie sonst. Daher will ich heute auch aus dem „Kessel Buntes“ schöpfen mit einigen Meldungen, die mir in der letzten Woche untergekommen sind und die in die Abteilung kurios gehören.
Zunächst: Der Anhalter, der sich in Wilhelmshaven auf die Gleise gestellt hat und in einem Zug der Nordwest-Bahn mitgenommen werden wollte. Über den ist ja auch an verschiedenen Stellen in der Tagespresse berichtet worden (vgl. z.B. hier bei Focus.de).
Als dieser das verweigerte und den blonden, mit weißem Hemd und schwarzer Hose bekleideten Mann aufforderte, sofort die Gleise zu verlassen, nahm dieser einen Stein und schleuderte ihn gegen den Zug. Dann flüchtete er. Fahrgäste seien nicht verletzt worden, teilte der Polizeisprecher mit.“
Spontan fällt mir dazu dann der § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein, ohne das jetzt allerdings näher geprüft zu haben
Mir fällt spontan § 20 StGB ein. Oder alternativ § 153 StPO. 😉
Mir fällt das Reinheitsgebot ein. Man sollte halt doch Alkohol nicht mit anderen Drogen mischen.