BVerfG: Klageerzwingungsverfahren, oder: Kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter

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In die 6. KW. geht es heute zunächst mit einer Entscheidung des BVerfG, und zwar dem BVerfG, Beschl. v. 25.10.2019 – 2 BvR 498/15. Mit ihm wird ein Klageerzwingungsverfahren abgeschlossen, das auf folgendem Sachverhalt basiert(e):

7 Gedanken zu „BVerfG: Klageerzwingungsverfahren, oder: Kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter

  1. Andreas Meyer

    Hallo Herr Burhoff,

    noch bloggen wir nicht. Das dürfte sich allerdings in naher Zukunft ändern; dann jedoch zu anderen Themen.

    Vielleicht greifen Sie die Parallelentscheidung dennoch auf, zumal mir die darin vorgenommenen Grenzziehungen durchaus fortbildenden Inhalt haben.

  2. Pingback: BVerfG: Klageerzwingungsverfahren, oder: Dann/wann besteht ein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter…. | Burhoff online Blog

  3. Sarah Conrad

    Richtig, die Entscheidungen gehören zusammen.
    Das kann ich als Betroffene bestätigen.
    Zwischenzeitlich hat auch das Oberverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns festgestellt – OVG SH, Dezember 2019 – nachdem es die Angelegenheit wegen angeblicher Verwirkung tot machen wollte und das vom Bundesverwaltungsgericht wieder auf den Tisch bekommen hat.
    Auf freiheitsgrundrechte.com hat mein Rechtsanwalt mit einer Falldokumentation begonnen.
    Beide Verfassungsbeschwerden werden unsererseits dem EGMR vorgelegt werden.

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