Archiv für den Monat: Dezember 2018

Zum 1. Weihnachtstag, oder: Wenn der Adventskranz brennt

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Urheber Marianne Schneegans
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Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was bringt man am 1. Weihnachtstag. Entscheidungen an sich nicht, denn die liest im Zweifel eh keiner, allerdings? Eine gibt es, die ich auch schon häufiger gebracht habe und die immer wieder schön ist. daher bringe ich sie dann heute auch noch einmal, und das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98. 

In der Entscheidung geht es um die Folgen eines Adventskranzbrandes am 1. Weihnachtsfeiertag, an sich gehört sie damit in den „Kessel Buntes“, sie passt aber auch heute:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Ich habe ja schon einige Male geschrieben: Schön vorsichtig formuliert hat das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, manche Deutungen zu 🙂 🙂 🙂 .

In dem Sinne: Allen noch einen frohen 1. Weihnachtstag.

„“Weihnachtsgeschichte nach Donald Trump“, oder: Fake News?

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Und wem das Warten auf das Christkind zu lange dauert, der kann sich dann hier schon mal etwas vorbereiten mit der „Weihnachtsgeschichte nach Donald Trump“. Ich hatte mir zwar vorgenommen, keine Witze über Trump zu bringen, da einem bei diesem Präsidenten das Lachen im Halse stecken bleibt. Aber hier mache ich dann mal eine Ausnahme.

Die Geschichte ist – glaube ich – im vorigen Jahr in der „Heuteshow“ gelaufen. Und könnte „Reality“ sein, kein „Fake News“. Leider.

Trotzdem/dennoch: Schöne Feiertage.

Der “BOB” wünscht frohe Weihnachten 2018 – ein Tag ohne Entscheidungen, Kommentare usw. ….

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Nach der Auflösung des RVG-Rätsels vom vergangenen Freitag, bleibt mir dann vor „Weihnachten 2018“ nur noch,  Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde zu schicken. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie tun/machen. Man sollte den Tag mal ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw. verbringen, tue selbst ich jetzt gleich

Wie immer schon in den vergangenen Jahren bedanke ich mich auf diesem Weg bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben. Sie sind angekommen und ich habe mich auch gefreut. Ich freue mich aber auch über jede Karte, die ich nicht bekommen habe 🙂 . Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?. Ich habe auch geschrieben, aber nicht hier, sondern mit einer Spende an anderer Stelle.

Zum Bild: Im vorigen Jahr hatte ich das Bild “Bangkok schließt sich an„. In diesem Jahr dann mal etwas Gekauftes :-). Muss auch mal sein.

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

Sonntagswitz: Am 4. Adventssonntag dann noch einmal zu Weihnachten

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Am 4. Adventssonntag 2018 – einen Tag vor Weihnachten – bieten sich natürlich mal wieder/noch einmal Witze zu Weihnachten/Advent an. Ich hoffe, es sind keine „Doppler“ 🙂 . Also dann:

Der Familienvater will seine vierjährige Tochter zu Weihnachten überraschen. Er leiht sich ein Weihnachtsmannkostüm, zieht es sich im Schlafzimmer an, bewaffnet sich mit Sack und Rute und geht in das Wohnzimmer, wo seine Tochter und seine Frau sind und sagt sein Sprüchlein auf:

„Vom Walde draußen komm ich her.“
„Ich muss euch sagen, es Weihnachtet sehr,“
„und überall auf den Tannenspitzen,“
„sah ich die goldenen Lichtlein blitzen.“

Darauf die Tochter: „Mama, ist Papa wieder mal besoffen?“


„Ich wünsche mir ein Einhorn zu Weihnachten.“
„Sei realistisch!“
„Ok. Dann wünsche ich mir die wahre Liebe.“
„Welche Farbe soll das Einhorn haben?“


Sohn: „Papa weißt du welcher Zug am meisten Verspätung hat?“
Vater: „Nein.“
Sohn: „Der, den du mir letztes Jahr zu Weihnachten schenken wolltest!“  


Und ein wenig böse:

Zwei Brüder zu Weihnachten: „Haha ich hab doppelt so viele Geschenke bekommen wie du! Ich weiß, wen Mama und Papa lieber mögen!“
Darauf der Bruder: „Und ich weiß, wer Krebs hat …“

Wochenspiegel für die 51 KW., das war Erfundenes beim Spiegel, Einsicht in Rohmessdaten, VB per De-Mail und Gebühren für Einziehung

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Die 51. KW. läuft ab und damit geht die letzte vollständige Arbeitswoche zu Ende. Das war dann die letzet vollständige Arbeitswoche des Jahres 2018. Und aus der berichte ich über folgende Themen:

  1. Entscheidung nach Aktenlage am St.Nimmerleinstag,
  2. Erfundenes beim SPIEGEL: Nur für den Klick – für den Augenblick?,
  3. Fotografierverbot im Museum ist gültig,

  4. LG München II: Keine Beschwerde gegen Nichtüberlassung von Rohmessdaten in Bußgeldverfahren,

  5. LG Würzburg: Beschwerde gegen Versagung der Einsicht in Messdaten durch Amtsgericht zulässig, aber unbegründet,

  6. Zugriff auf elektronische Kommunikation durch Strafverfolgungsbehörden wird erleichtert,

  7. Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann – Ende des Unwesens ? – Das Justizministerium will gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen,
  8. BVerfG: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGG,
  9. und aus meinem Blog dann: Außergerichtliche Beratung reicht für zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung, oder: Auf in den Keller

Und dann noch etwas: Es gibt ein neues „Jurablogs“, na ja, nicht ganz neu und nicht ganz so wie früher, aber immerhin ein schöne Zusammenstellung, bei der sich all die, die – wie ich nicht immer suchen wollen, einen guten Überblick über die „Blog-Themen“ verschaffen kann. Und man findet das Ganze dann hier: Jurablo.gs.