Archiv für den Monat: Januar 2016

Impressionen, oder: (M)ein Tag im NSU-Verfahren – nicht viel los

20160114_130909_001In der vergangenen Woche musste ich nach München. Freitag war Seminartag in einem FA-Kurs für Strafrecht. Also war die Gelegenheit günstig und ich bin einen Tag eher angereist, um dann am Donnerstag mal am NSU-Verfahren teilnehmen zu können. Allein schon, um später mal sagen zu können: Ich bin dabei gewesen, nun besser: Ich war auch mal da.

Und es hat geklappt. Auch am Donnerstag war „Verhandlungs-„ (?)/Sitzungstag. Keine plötzliche Absetzung dieses Hauptverhandlungstermins. Und ich bin hingegangen, obwohl der strahlend blaue Himmel und die klare Luft in München auch Lust auf andere Aktivitäten in der bayerischen Landeshauptstadt gemacht hätten.

Hier dann meine Eindrücke/Impressionen, oder eben: (M)ein Tag im NSU-Verfahren (vgl. im Übrigen auch u.a. den „Zeit-Online-Blog“ hier).

Der Einlass: Ohne Probleme. Nun ja, es war der 255. Hauptverhandlungstag. Die Wachtmeisterei hat also inzwischen Erfahrung mit dem Einlass von Zuhörern. Schön die Handys abgeben, offenbar u.a. damit nicht fotografiert werden kann. Nun ja: Die Pressevertreter haben Handys. Fotografieren die nicht oder ist die Gefahr da geringer?

Die Zuhörer: Viele waren außer mir auch nicht da. Nur noch ein Rentnerehepaar 🙂 und einige jüngere Zuhörer, die offenbar aus zeitgeschichtlichem Interesse dauerhaft/oft an der Hauptverhandlung teilnehmen. Und natürlich:

Die Presse: Ja, Presse war auch am 255. Hauptverhandlungstag reichlich da, mehr als Zuhörer. Sie hat eifrig in die Laptops gehämmert, wobei ich mich gefragt habe: Was eigentlich? Denn so spannend war der Tag nun wirklich nicht (dazu gleich mehr). Unter den Pressevertretern dann auch die „Grand Dame“ des Strafverfahrens (?) Gisela Friedrichsen vom Spiegel. Die aber ohne Laptop, sondern klassisch mit einem Block 🙂 .

Die Verteidigung: Ja, die Verteidigung war natürlich auch da. Und – in meinen Augen – deutlich zu sehen: Zwei Lager. Zuerst kommt der (neue) Verteidiger M. Grasel, der sich gleich auf seinen Platz setzt, dort aber, da sonst fast noch niemand im Sitzungssaal ist, ein wenig verloren wirkt. Das merkt er dann auch wohl selbst und geht dann doch lieber noch einmal raus. Dann kommen die „Altverteidiger“, die am anderen Ende der ersten Reihe der Reihen, in denen die Angeklagten und ihre Verteidiger sitzen, Platz nehmen. Eine deutliche Trennung zwischen „alt“ und „neu“ ist unverkennbar, denn es bleibt zwischen ihnen ein Platz frei. Man nimmt sich auch kaum zur Kenntnis. Und ein freier Platz bleibt auch noch, als dann die Angeklagte B. Zschäpe da ist. Nun der ist sicherlich für den nicht anwesenden Wahlverteidiger Borchert reserviert.

Die Angeklagte B. Zschäpe: Ja, die kommt und scherzt dann gleich mit ihrem neuen Verteidiger. „Abgeschirmt“ wie in der Vergangenheit wird sie nicht mehr, muss sie aber auch nicht, da ja keine Presse (mehr) im Saal ist, die fotografiert. Auffällig: Sie würdigt die „alten Verteidiger“ keines Blickes.

Die anderen Angeklagten: Ich kann/konnte sie von meinem Platz aus nicht sehen.

Die Nebenklägervertreter: Ja, sie sind auch da. M.E. nicht alle, aber doch eine ganze Menge, wie auch die Kameraeinstellung der im Saal gefertigten und auf zwei Leinwände überspielten Filmaufnahmen zeigt.

Die Bundesanwaltschaft: Die ist natürlich auch da. Drei Mann/Frau stark, in roten Roben. Hatte ich noch nie; war ja auch nicht in einem Staatsschutzsenat (Gott sei Dank!).

Das Gericht: Der Senat kommt – etwas verspätet. Geschickt gemacht „der Einzug. Denn man kommt durch zwei Türen: Durch die linke Tür die „ordentliche Besetzung des Senats“, durch die rechte die beiden Ergänzungsrichter. So vermeidet man einen Stau beim Eintritt. Nun ja. Und dann:

Die Verhandlung: Da gibt es nicht viel zu berichten – weshalb ich ja auch die anderen Dinge so breit dargestellt habe. Ich hatte allerdings auch nicht damit gerechnet, dass es ein spektakulärer Hauptverhandlungstag werden würde. Denn es ging – das war nach dem Vortag, an dem sich der Angeklagte R. Wohlleben zur Sache eingelassen hatte (vgl. den „Zeit-Online-Blog“ hier) – um dessen weitere Befragung.

Und der Vorsitzende war redlich bemüht, aus dem Angeklagten noch etwas mehr „heraus zu kitzeln“, als er am Vortag erklärt hatte. Da kam aber nicht viel. Die Wendungen: „Daran erinnere ich mich nicht“, oder: „Das weiß ich nicht mehr“, „Ich erinnere nicht“, sowie: „Wenn ich dazu etwas sagen würde, wäre es Spekulation“ und auch: „Ich habe keine eigene Erinnerung, sondern nur aufgrund der Akten.“, war vorherrschend. Dementsprechend mühsam war die Einvernahme des Angeklagten. Was mir auffiel. Immer, wenn es „ans Eingemachte ging“, nämlich um die Beziehungen zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wurde es „dünn“. Und gerade die Punkte – wann und wo hat man sich wie oft warum getroffen – interessierten aber den Vorsitzenden. Lassen wir hier dahin gestellt, wie das Gericht damit und mit der Einlassung vom Vortag umgeht/umgehen wird.

Das Ganze endete dann nach ca. 90 Minuten in einer Kaffeepause, die sich m.E. alle verdient hatten. Danach sollte es dann mit dem Vorhalt eines Vermerks der Ermittlungsbehörden aus Band 588 der Akten (?) weiter gehen. Den hatte die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben aber offenbar nicht in den ihr überlassenen Akten, so dass erst eine Kopie beschafft werden musste. Also nochmals Pause und dann nochmals rund 30 ermüdende Minuten mit „Das weiß ich nicht mehr“, „Ich erinnere nicht“, usw. Danach dann Mittagspause.

Und ich räume ein: Den Nachmittag habe ich mir dann nicht mehr angetan, da habe ich den blauen Himmel in München an anderer Stelle genossen. Ich hatte/habe mir aber einen Eindruck verschafft. Sicherlich nur eine Momentaufnahme eines ganz unspektakulären Tages – aber mehr hatte ich auch nicht erwartet. Wenn es spektakulär gewesen wäre oder die Möglichkeit bestanden hätte, dass es das würde, wäre auch sicherlich der Andrang größer gewesen und ich hätte um 08.45 Uhr wahrscheinlich keinen Platz mehr bekommen.

Was bleibt als Fazit: Nun wie in allen Großverfahren gibt es auch im NSU-Verfahren Höhepunkte – größere und kleinere – vielleicht heute mal wieder mit der Beantwortung der Fragen des Senats durch B. Zschäpe bzw. die Verlesung der Antworten durch ihren „neuen“ Verteidiger -, aber eben auch viel „Klein Klein“, das der StPO und ihrem Verfahren geschuldet ist. Das war vorauszusehen.

Ein Punkt hat mir dann allerdings doch zu denken gegeben, der aber an sich nicht konkret mit dem NSU-Verfahren zu tun, aber für mich besonders auffällig war. Da sitzen – mit den Ergänzungsrichtern – sieben Richter auf der Richterbank. Da wir am OLG sind einmal R 3 und sechsmal R 2, also R 15 (lassen wir die Bundesanwaltschaft mal außen vor). Und alle schreiben eifrig mit, was gefragt wird und wie der Angeklagte geantwortet hat. Das müssen übrigens dann auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Verteidiger und Nebenklägervertreter. Also ein Gerichtssaal voller „Schreiber“ – ich wähle nicht „Schreiberlinge“, weil das abwertend wäre. Da fragt man sich dann doch, ob es da nicht bessere und wahrscheinlich auch billigere Methoden/Möglichkeiten gibt. Und ob in strafverfahrensrechtlichen Hauptverhandlungen nicht wirklich ein Wortprotokoll oder sogar ein „audiovisuelles Protokoll“ geführt werden sollte. Das würde vieles vereinfachen. Der „Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahren“ schlägt dazu unter Punkt D 13 ja auch eine Prüfung dieser Frage vor. Nun, für das NSU-Verfahren dürfte das zu spät kommen.

Der Ausblick: Alles in allem: Ein interessanter Tag in einem Verfahren, das nun erst mal bis September 2016 weiter terminiert ist. Ob es darüber hinaus weiter geht. Wer will das heute sagen (können)?

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Hinzuverbindung beim Schwurgericht – welcher Rahmen?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

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Das erste Gebührenrätsel des neuen Jahres 2016 unter dem Titel: Ich habe da mal eine Frage: Hinzuverbindung beim Schwurgericht – welcher Rahmen? löse ich dann wie folgt und greife dabei zurück auf meinen im Februar-Heft des RVGreport erscheinenden Beitrag: „Fragen aus der Praxis zu Gebührenproblemen in Straf – und Bußgeldverfahren aus dem Jahr 2015“, aus dem ich zitiere:

„Für das Schwurgerichtsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4118, 4119 VV RVG. Diese ist m.E. auch für das hinzuverbundene Verfahren entstanden. Dieses hatte zwar seinen Ursprung beim AG, die (gerichtliche) Verfahrensgebühr entsteht aber immer aus dem Rahmen des höchsten mit der Sache befassten Gerichts (LG Bad Kreuznach, RVGreport 2011, 226 = StRR 2011, 282 = AGS 2011, 435; Burhoff/Burhoff, RVG, Teil A: Verweisung/Abgabe [§ 20], Rn. 2331 ff.). Das gilt sowohl für den Fall, dass sich durch die Verweisung/Abgabe der Gebührenrahmen reduziert (vgl. die Fallgestaltung bei LG Bad Kreuznach, a.a.O.), als auch, dass er sich erhöht. Die Gebühren fallen im Ausgangsfall im Übrigen auch mit Zuschlag an, da es nicht darauf ankommt, in welchem Verfahren sich der Beschuldigte in Haft befindet (OLG Hamm RVGreport 2010, 27 = AGS 2010, 17; LG Bochum StRR 2009, 283 [Ls.], Burhoff/Burhoff, RVG, Vorbem. 4 VV Rn. 110; Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O., VV Vorbem. 4 Rn. 49).“

Hätten  Sie es gewusst bzw. richtig gemacht? 🙂

Der „erzwungene“ Stimmenvergleich, oder: Wer kennt den „Nemo-tenetur-Satz“?

© Coloures-pic - Fotolia.com

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In der vergangenen Woche habe ich von dem Kollegen, der ihn erstritten hat, den LG Lüneburg, Beschl. v. 06.11.2014 – 26 Qs 274/14 – übersandt bekommen. Der ist schon etwas älter, daher will ich mit der Veröffentlichung nicht zu lange warten.

Im Verfahren geht es um die Anordnung einer Gegenüberstellung und eines Stimmvergleichs durch das AG Lüneburg mit dem AG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2014 – 15 Gs 554/14. Gestützt wird das auf § 58 Abs. 1 und 2 StPO. Das AG und die beantragende Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch diese Maßnahme – wenn sie durchgeführt wird – die weitere Aufklärung eines Raubüberfalls. Bei dem hatte der Täter eine Angestellte zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Das AG meint: „Eine Wahlgegenüberstellung mit Stimmvergleich erscheint auch erfolgversprechend, da die Geschädigte mehrfach angegeben hat, sich die Stimme des Täters eingeprägt zu haben.“ Das ist es, viel mehr steht in dem AG-Beschluss nicht drin.

Das LG Lüneburg sieht das – Gott sei Dank – anders und hebt auf:

„…..Die vom Amtsgericht mit dem angefochtenen Beschluss angeordnete Wahlgegenüberstellung mit Stimmenvergleich kann nicht auf § 58 Abs. 2 StPO i. V. m. § 81 a StPO gestützt werden.

1. Nach § 58 Abs. 2 StPO kann der Beschuldigte zum Zwecke der Identifizierung Zeugen gegenübergestellt werden. Sind die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 StPO erfüllt, so hat der Beschuldigte die Gegenüberstellung zu dulden. Er ist jedoch nicht verpflichtet, an ihr aktiv mitzuwirken. Gegen seinen Willen kann ihm deshalb nicht abverlangt werden, vor dem Zeugen auf eine bestimmte Weise zu gehen, oder bestimmte Worte zu sprechen. Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz der Aussage- und Selbstbelastungsfreiheit, der als Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK folgt. Deshalb kann nur das freiwillig gesprochene Wort des Beschuldigten Gegenstand eines Stimmenvergleichs sein; verpflichtet zur Mitwirkung an einem solchen ist der Beschuldigte nicht. Da der Beschuldigte ausdrücklich erklärt hat, er sei nicht bereit, an einer Wahlgegenüberstellung mit Stimmenvergleich freiwillig mitzuwirken, ist die Anordnung eines Stimmenvergleichs unzulässig.“

Aufgehoben wird auch die angeordnete Gegenüberstellung. Der Täter war maskiert, was ein Wiedererkennen nach Auffassung des LG unmöglich macht.

Bei solchen Beschlüssen frage ich mich immer: Warum braucht es eigentlich erst eine große Strafkammer eines LG, um den GS-Richter/Ermittlungsrichter daran zu erinnern/ihm vor Augen zu führen, dass unserem Strafverfahren der „nemo tenetur-Grundsatz immanent ist und der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, aktiv an der eigenen Überführung mitzuwirken. Das sollte, wenn man im Strafverfahren tätig ist, auch ein GS-Richter beim AG wissen.. Die meisten wissen es ja auch – Gott sei Dank. Man fragt sich, was sich der GS-Richter beim AG Lüneburg eigentlich vorgestellt hat, wie es weitergeht, wenn der Beschuldigte nicht mitwirkt beim Stimmenvergleich. Zwangsmittel gegen den Beschuldigten? Und wenn ja, welche? Aber – dem LG Lüneburg sei Dank – muss er/sie sich darüber ja keine Gedanken mehr machen. Sonst wäre vielleicht noch Beugehaft angeordnet worden.

NRW-MP Hannelore Kraft: „Es tut mir weh“ – mir auch Frau Kraft, und: Ich glaube Ihnen nicht

entnommen wikimedia.org Urheber Fatihmazi

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Nachdem in der 1. KW u.a. auch die Blogs die Ereignisse in der Silvesternacht 2015 in Köln beschäftigt haben, ist dieses Thema – zumindest in den Blogs – ein wenig abgeflaut. Es beschäftigt nun mehr die Politik. Nun, und da stößt das ein oder andere dann doch sauer auf, jedenfalls mir, wenn ich sehe, wie man mit den Ereignissen, zu denen ich gar nicht näher Stellung nehmen will, umgeht. Und zwar:

Am vergangen Donnerstag, dem 14.01.2016, hat dann auch im Landtag NRW eine Sondersitzung statt gefunden. In der hat sich dann die nordrhein-westfälische Ministerpräsididentin Hannelore Kraft, mancher Landesbedienstete nennt sie auch „Lügen-Hanni„, – endlich – geäußert. Ja, endlich. Denn bis dahin hatte sie – soweit ich es sehe – offiziell – bis auf ihre Teilnahme bei „Hart aber fair“ . geschwiegen, obwohl sie ja sonst sehr schnell die „große Kümmerin“ gibt. Ich erinnere nur an den Absturz des Germanwings-Maschine im März 2015, da war sie schnell als „Landesmutter“ mit den Angehörigen vor Ort in den französischen Alpen. Nun aber, zu den Silvestervorgängen zwei Wochen lang offiziell nichts aus der Staatskanzlei. Es äußert sich nur immer wieder der nordrhein-westfälische Innenminister, der von allem nichts gewusst hat bzw. besser „haben will“ und der erst mal den Kölner Polizeipräsidenten opfert, ohne gleich mitzugehen. Ich erinnere da nur an Rudolf Seilters, der 1993 nach dem misglückten GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen die politische Verantwortung übernommen hat und zurückgetreten ist.

Aber zurück zur „Landesmutti“. Die hat sich nun im Landtag geäußert, was die „Westfälischen Nachrichten“ am Freitag zu dem Aufmacher brachte: „Kraft: „Es tut mir weh“. Da kann ich nur sagen: Ja, es tut weh, mir auch. Die Vorfälle in Köln, aber vor allem die Äußerung unserer „Landesmutter“. Und wenn mann noch liest, warum sie so lange geschwiegen hat – wie am Freitag in der SZ berichtet:

Die Ministerpräsidentin versuchte am Donnerstag im Landtag zu erläutern, warum sie zehn Tage brauchte, um sich öffentlich zu den Vorkommnissen in Köln zu äußern, in einer Talkshow. Nicht im Parlament. Erstens habe sie doch schon am 5. Januar einer Zeitung ein paar Zeilen zukommen lassen, das müsse doch auch erst einmal reichen. Außerdem habe sie sich nicht an Spekulationen beteiligen wollen. Es gehöre zu ihren Grundsätzen, dass „gerade diejenigen, die regieren, sich nicht hinreißen lassen zu Mutmaßungen“.

dann kann ich nur sagen, es tut mir weh und: Ich glaube es der Landesmutter nicht (ebenso, wie ich ihr 2014 nicht geglaubt habe, dass sie zum Jahrhundertregen in Münster sich erst so spät geäußert hat, weil sie sich eine Woche lang im Urlaub in einem Funkloch befunden hat).

Denn und aber: Wer so vor den Landtag tritt und sich äußert, sollte m.E. immer auch im Visier haben, was er denn eigentlich während des 14-tägigen Schweigens gemacht hat. Und wo er/sie, dem/der ja alles so leid tut und die ja so betroffen ist ist, gewesen/aufgetreten ist und vor allem: Wie. Und dann ist man doch „erstaunt“, wenn man sich als Münsteraner daran erinnert, dass dieselbe Hannelore Kraft, der ja alles so leid tut und die alles ungeschehen machen möchte, just in den 14 Tagen am 10.01.2016 in Münster war, um dort von der münsterischen Karnevalsgesellschaft Unwiesität die „Ehrendoktorwürde“ – den Doktor humoris causa – in Empfang zu nehmen. Dazu aus dem Bericht der örtlichen Presse unter: „Flüssiges BGB“ bald als Download„:

„Ihre ersten feucht-fröhlichen Erfahrungen mit dem „Flüssigen BGB“ am Sonntag bei der Karnevalsgesellschaft Unwiesität waren durchaus positiv: NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft schluckte bei der Matinee im Factory-Hotel trotz oder vielleicht gerade wegen ihrer Erkältung tapfer den hochprozentigen „Saft der unwiesen Erkenntnis“. Und versprach in ihrer närrischen Regierungserklärung, den Ehrentrunk der münsterischen Narren künftig auch als Download im Internet zur Verfügung stellen zu wollen.“

Also: Ich glaube der Landesmutter den Grad ihrer Betroffenheit nicht, in meinen Augen wird das Stück „Wir spielen Betroffenheit“ gegeben.

Sonntagswitz: Heute Beamtenwitze

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Das Posting Beamtenwitze und ihre Wahrheit im Blog „Talent Rocket Jura“ hat mich auf die Idee gebracht, mal wieder nach Beamtenwitzen zu suchen. Dazu habe ich ja auch schon länger nichts mehr gepostet. Also dann hier – ich weiß, ich weiß, kann man mit anderen Berufsgruppen sicherlich auch machen….

Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang.

Fragt der eine den anderen: „Und, kannst du auch nicht schlafen?“


und dazu passt:

Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau:

„Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt.“


Treffen sich zwei Beamte auf dem Flur.

Sagt der eine zum anderen: „Was ist, machen wir jetzt Mittag, oder schlafen wir gleich durch?“


und dann nochmal:

Ein Amerikaner, ein Engländer und ein deutscher Beamter: Der Amerikaner ist blind, der Engländer sitzt im Rollstuhl und der deutsche Beamte hat einen gebrochenen Arm.

Plötzlich steht Jesus vor ihnen und fragt, was er für sie tun kann.

Der Amerikaner sagt, daß er wieder sehen möchte. Jesus streicht ihm über die Augen und der Amerikaner kann wieder sehen.

Dann streicht Jesus dem Engländer über die Beine und der Engländer kann wieder gehen.
Sagt der deutsche Beamte: „Bevor du jetzt irgendetwas machst, denk daran, ich bin noch vier Wochen krankgeschrieben.“