Impressionen, oder: (M)ein Tag im NSU-Verfahren – nicht viel los

20160114_130909_001In der vergangenen Woche musste ich nach München. Freitag war Seminartag in einem FA-Kurs für Strafrecht. Also war die Gelegenheit günstig und ich bin einen Tag eher angereist, um dann am Donnerstag mal am NSU-Verfahren teilnehmen zu können. Allein schon, um später mal sagen zu können: Ich bin dabei gewesen, nun besser: Ich war auch mal da.

Und es hat geklappt. Auch am Donnerstag war „Verhandlungs-„ (?)/Sitzungstag. Keine plötzliche Absetzung dieses Hauptverhandlungstermins. Und ich bin hingegangen, obwohl der strahlend blaue Himmel und die klare Luft in München auch Lust auf andere Aktivitäten in der bayerischen Landeshauptstadt gemacht hätten.

Hier dann meine Eindrücke/Impressionen, oder eben: (M)ein Tag im NSU-Verfahren (vgl. im Übrigen auch u.a. den „Zeit-Online-Blog“ hier).

Der Einlass: Ohne Probleme. Nun ja, es war der 255. Hauptverhandlungstag. Die Wachtmeisterei hat also inzwischen Erfahrung mit dem Einlass von Zuhörern. Schön die Handys abgeben, offenbar u.a. damit nicht fotografiert werden kann. Nun ja: Die Pressevertreter haben Handys. Fotografieren die nicht oder ist die Gefahr da geringer?

Die Zuhörer: Viele waren außer mir auch nicht da. Nur noch ein Rentnerehepaar 🙂 und einige jüngere Zuhörer, die offenbar aus zeitgeschichtlichem Interesse dauerhaft/oft an der Hauptverhandlung teilnehmen. Und natürlich:

Die Presse: Ja, Presse war auch am 255. Hauptverhandlungstag reichlich da, mehr als Zuhörer. Sie hat eifrig in die Laptops gehämmert, wobei ich mich gefragt habe: Was eigentlich? Denn so spannend war der Tag nun wirklich nicht (dazu gleich mehr). Unter den Pressevertretern dann auch die „Grand Dame“ des Strafverfahrens (?) Gisela Friedrichsen vom Spiegel. Die aber ohne Laptop, sondern klassisch mit einem Block 🙂 .

Die Verteidigung: Ja, die Verteidigung war natürlich auch da. Und – in meinen Augen – deutlich zu sehen: Zwei Lager. Zuerst kommt der (neue) Verteidiger M. Grasel, der sich gleich auf seinen Platz setzt, dort aber, da sonst fast noch niemand im Sitzungssaal ist, ein wenig verloren wirkt. Das merkt er dann auch wohl selbst und geht dann doch lieber noch einmal raus. Dann kommen die „Altverteidiger“, die am anderen Ende der ersten Reihe der Reihen, in denen die Angeklagten und ihre Verteidiger sitzen, Platz nehmen. Eine deutliche Trennung zwischen „alt“ und „neu“ ist unverkennbar, denn es bleibt zwischen ihnen ein Platz frei. Man nimmt sich auch kaum zur Kenntnis. Und ein freier Platz bleibt auch noch, als dann die Angeklagte B. Zschäpe da ist. Nun der ist sicherlich für den nicht anwesenden Wahlverteidiger Borchert reserviert.

Die Angeklagte B. Zschäpe: Ja, die kommt und scherzt dann gleich mit ihrem neuen Verteidiger. „Abgeschirmt“ wie in der Vergangenheit wird sie nicht mehr, muss sie aber auch nicht, da ja keine Presse (mehr) im Saal ist, die fotografiert. Auffällig: Sie würdigt die „alten Verteidiger“ keines Blickes.

Die anderen Angeklagten: Ich kann/konnte sie von meinem Platz aus nicht sehen.

Die Nebenklägervertreter: Ja, sie sind auch da. M.E. nicht alle, aber doch eine ganze Menge, wie auch die Kameraeinstellung der im Saal gefertigten und auf zwei Leinwände überspielten Filmaufnahmen zeigt.

Die Bundesanwaltschaft: Die ist natürlich auch da. Drei Mann/Frau stark, in roten Roben. Hatte ich noch nie; war ja auch nicht in einem Staatsschutzsenat (Gott sei Dank!).

Das Gericht: Der Senat kommt – etwas verspätet. Geschickt gemacht „der Einzug. Denn man kommt durch zwei Türen: Durch die linke Tür die „ordentliche Besetzung des Senats“, durch die rechte die beiden Ergänzungsrichter. So vermeidet man einen Stau beim Eintritt. Nun ja. Und dann:

Die Verhandlung: Da gibt es nicht viel zu berichten – weshalb ich ja auch die anderen Dinge so breit dargestellt habe. Ich hatte allerdings auch nicht damit gerechnet, dass es ein spektakulärer Hauptverhandlungstag werden würde. Denn es ging – das war nach dem Vortag, an dem sich der Angeklagte R. Wohlleben zur Sache eingelassen hatte (vgl. den „Zeit-Online-Blog“ hier) – um dessen weitere Befragung.

Und der Vorsitzende war redlich bemüht, aus dem Angeklagten noch etwas mehr „heraus zu kitzeln“, als er am Vortag erklärt hatte. Da kam aber nicht viel. Die Wendungen: „Daran erinnere ich mich nicht“, oder: „Das weiß ich nicht mehr“, „Ich erinnere nicht“, sowie: „Wenn ich dazu etwas sagen würde, wäre es Spekulation“ und auch: „Ich habe keine eigene Erinnerung, sondern nur aufgrund der Akten.“, war vorherrschend. Dementsprechend mühsam war die Einvernahme des Angeklagten. Was mir auffiel. Immer, wenn es „ans Eingemachte ging“, nämlich um die Beziehungen zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wurde es „dünn“. Und gerade die Punkte – wann und wo hat man sich wie oft warum getroffen – interessierten aber den Vorsitzenden. Lassen wir hier dahin gestellt, wie das Gericht damit und mit der Einlassung vom Vortag umgeht/umgehen wird.

Das Ganze endete dann nach ca. 90 Minuten in einer Kaffeepause, die sich m.E. alle verdient hatten. Danach sollte es dann mit dem Vorhalt eines Vermerks der Ermittlungsbehörden aus Band 588 der Akten (?) weiter gehen. Den hatte die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben aber offenbar nicht in den ihr überlassenen Akten, so dass erst eine Kopie beschafft werden musste. Also nochmals Pause und dann nochmals rund 30 ermüdende Minuten mit „Das weiß ich nicht mehr“, „Ich erinnere nicht“, usw. Danach dann Mittagspause.

Und ich räume ein: Den Nachmittag habe ich mir dann nicht mehr angetan, da habe ich den blauen Himmel in München an anderer Stelle genossen. Ich hatte/habe mir aber einen Eindruck verschafft. Sicherlich nur eine Momentaufnahme eines ganz unspektakulären Tages – aber mehr hatte ich auch nicht erwartet. Wenn es spektakulär gewesen wäre oder die Möglichkeit bestanden hätte, dass es das würde, wäre auch sicherlich der Andrang größer gewesen und ich hätte um 08.45 Uhr wahrscheinlich keinen Platz mehr bekommen.

Was bleibt als Fazit: Nun wie in allen Großverfahren gibt es auch im NSU-Verfahren Höhepunkte – größere und kleinere – vielleicht heute mal wieder mit der Beantwortung der Fragen des Senats durch B. Zschäpe bzw. die Verlesung der Antworten durch ihren „neuen“ Verteidiger -, aber eben auch viel „Klein Klein“, das der StPO und ihrem Verfahren geschuldet ist. Das war vorauszusehen.

Ein Punkt hat mir dann allerdings doch zu denken gegeben, der aber an sich nicht konkret mit dem NSU-Verfahren zu tun, aber für mich besonders auffällig war. Da sitzen – mit den Ergänzungsrichtern – sieben Richter auf der Richterbank. Da wir am OLG sind einmal R 3 und sechsmal R 2, also R 15 (lassen wir die Bundesanwaltschaft mal außen vor). Und alle schreiben eifrig mit, was gefragt wird und wie der Angeklagte geantwortet hat. Das müssen übrigens dann auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Verteidiger und Nebenklägervertreter. Also ein Gerichtssaal voller „Schreiber“ – ich wähle nicht „Schreiberlinge“, weil das abwertend wäre. Da fragt man sich dann doch, ob es da nicht bessere und wahrscheinlich auch billigere Methoden/Möglichkeiten gibt. Und ob in strafverfahrensrechtlichen Hauptverhandlungen nicht wirklich ein Wortprotokoll oder sogar ein „audiovisuelles Protokoll“ geführt werden sollte. Das würde vieles vereinfachen. Der „Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahren“ schlägt dazu unter Punkt D 13 ja auch eine Prüfung dieser Frage vor. Nun, für das NSU-Verfahren dürfte das zu spät kommen.

Der Ausblick: Alles in allem: Ein interessanter Tag in einem Verfahren, das nun erst mal bis September 2016 weiter terminiert ist. Ob es darüber hinaus weiter geht. Wer will das heute sagen (können)?

5 Gedanken zu „Impressionen, oder: (M)ein Tag im NSU-Verfahren – nicht viel los

  1. OG

    Zum abschließenden Hinweis auf den Bericht der Expertenkommission: Gerade der Vorschlag zum audiovisuellen Protokoll hat den bayerischen Justizminister zu einer gehässigen Pressemitteilung veranlaßt, in der der Expertenkommission vorgeworfen wird, sie hätte ihren Auftrag mißverstanden:

    https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/133.php

    Auf eine solche Idee kann nur ein Justizminister kommen, der sich unter Rationalisierung des Strafverfahrens reflexartig nur Maßnahmen wie die (weitere) Beschränkung der Beteiligtenrechte vorstellt.

    BGH-Richter Mosbacher spricht sich demgegenüber in NStZ 2015, 303 dafür aus, daß im Ermittlungsverfahren von den Möglichkeiten der Videoaufzeichnung mehr Gebrauch gemacht werden sollte (https://www.jurion.de/de/news/317644/Anmerkung-von-Mosbacher-zu-OLG-Muenchen-zur-Benachrichtigungpflicht-von-Zeugenvernehmungen).

  2. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Ja, war mir damals auch aufgefallen. Die PM spricht für sich:
    „Unter den Vorschlägen der Expertenkommission sind allerdings auch einige gute Vorstöße: Ich begrüße es beispielsweise sehr, dass nach der Mehrheitsauffassung der Kommission Zeugen künftig auch bereits bei einer Ladung durch die Polizei zur Vernehmung erscheinen müssen. Oder etwa dass der Richtervorbehalt für Blutentnahmen im Bereich der Straßenverkehrsdelikte abgeschafft werden soll – auch wenn man über die konkrete Neuregelung wird diskutieren müssen“, so Bayerns Justizminister. Ferner sei es erfreulich, dass sich die Kommission einstimmig für die von Bayern seit langem geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen habe.“
    Das Gesetz heißt dann sicher. Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens. So heißen die Gesetze häufig, wenn es um den Abbau von Beschuldigtenrechte geht 🙁

  3. RA W. Sorge

    Interessant war doch bei dieser Pressemeldung vor allem das Ende, dass man sich dies nicht leisten könne. Der Gedanke, Justiz habe letztlich vor allem im Haushalt nicht weiter aufzufallen und müsse billig sein ist für mich ein Problem. Die Entschädigungen nach dem StreG sind m.E. ein Witz. Die Ausstattung der Gerichte mit Rechtspflegern, teils auch mit Richtern, Gerichtsvollziehern je nach Bundesland unterirdisch. Da wird z.B. bei dem Gedanken eines eigenen Antragsrechts auf Pflichtverteidigerbeiordnung auch erst einmal geprüft werden müssen ob dies nicht noch 5 Euro mehr aus dem Landeshaushalt kostet. Am 4.2. ist ja auch noch eine Veranstaltung zur Reform an der DHV in Speyer. Vielleicht sollte man da doch mal hin.

  4. Miraculix

    „Ich begrüße es beispielsweise sehr, dass nach der Mehrheitsauffassung der Kommission Zeugen künftig auch bereits bei einer Ladung durch die Polizei zur Vernehmung erscheinen müssen.“

    Darin sehe ich ein absolutes NoGo!
    Bereits heute werden Verdächtige gerne von der Polizei als Zeugen „vorgeladen“ um die Rechte und Belehrungen großzügig zu vermeiden. Wenn man hin muss öffnet das Schleusen.

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