Ta, ta, ta – Tusch: Wir sind nun zu Viert – Nachsorge-Buch ist da….!!, oder auch:
Es hat dann doch vor Weihnachten geklappt, so wie es der Verlag voraus gesagt hat. Heute ist dann nämlich das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge„, das aus dem Trio: „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe„, ein Quartett macht, erschienen. Wir sind dann jetzt also zu Viert. Kleiner Wermutstropfen. Leider gibt es auf meiner Homepage noch keine Leseproben, das ging dann jetzt etwas zu schnell 🙂 .
Abgebildet auf dem Bild sind auch nur drei Mitglieder des Quartetts, und zwar die im neuen Gewande, also der 2015-er Jahrgang (hoffentlich ein guter 🙂 . Das vierte – „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelf“ kommt dann im nächsten Jahr dazu. Deshalb: Los geht es. Wer rastet, rostet.
Ach so: Bestellen kann man hier.
Werbemodus aus 🙂 .
Nachtrag vom 12.12.2015: So, Leseproben sind dann auch drin 🙂 .
Supergeil! Jetzt erst mal ein Schlückchen Sekt.