Archiv für den Monat: April 2012

In Münster Radwege in Schlangenlinie?

Nein, kein verspäteter Aprilscherz die Frage nach den Radwegen in Schlangenlinien, sondern ein Spruch von Harald Schmidt, bei dem dann auch wohl die Diskussion um die offenbar häufig(er) betrunkenen Radfahrer in Münster angekommen ist bzw. die Diskussion um die Vorhaben, den betrunkenen Radfahrern auch das Fahrradfahren zu verbieten.

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Das führte bei Harald Schmidt in einer seiner letzten Sendungen zu der Aussage:

Die Leute fahren in Münster so besoffen Rad, dass man jetzt die neuen Radwege in Schlangenlinien angelegt hat.“

Wäre als Aprilscherz nicht schlecht gewesen.

Und: Harald Schmidt hatte noch einen:

In Münster darf man nicht mehr betrunken Rad fahren. Gestern wären beinahe zwei betrunkene Radfahrerinnen an der Frisur von Götz Alsmann zerschellt.“

Sonntagswitz: Was liegt heute näher als die Häschenwitze

© Perry - Fotolia.com

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Lang, lang ist her – sicherlich schon gefühlte um die 20 Jahre  – da hatten die Häschenwitze Hochkonjunktur. Die haben sogar eine eigene Seite bei wikipedia – und die Hochzeit war danach Mitte der 70-iger Jahre (so kann man sich irren). Rechtzeitig habe ich mich an sie erinnert und eine Kollektion von Witzen zusammengestellt – juristischer Bezug ist nicht einfach bzw. kaum gelungen:

Häschen kommt in die Apotheke und fragt: „Haddu Rauschgift?“
Der Apotheker antwortet entsetzt „Nein um Gottes Willen das ist doch illegal“
Am 2. Tag kommt Häschen wieder „Haddu Rauschgift?“
Der Apotheker antwortet wieder entsetzt „Nein um Gottes Willen das ist doch illegal lass mich damit in Ruhe“
…dasselbe ereignet sich noch am 3. und 4. Tag

am 5. Tag kommt Häschen wieder und fragt: „Haddu Rauschgift? „
der Apotheker sagt leise: „ja extra für dich besorgt“
Da schreit Häschen laut  „Polizei Polizei!!!“

also: Häschen als agent provocateur :-)?

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Häschen kommt mit einem Fahrrad zur Tankstelle .
Häschen: „Ein mal Volltanken bitte“
Tankwart: „Haste Du ne Schraube locker ?“
Häschen: „Kannst du auch festziehen.“

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Häschen kommt in die Kirche und fragt den Pfarrer: „Haddu Möhrchen“
Der Pfarrer antwortet: „Nein, hier haben wir keine Möhren“
Am nächsten Tag kommt Häschen wieder in die Kirche und fragt: „Haddu Möhrchen“.
Etwas gereizt antwortet der Pfarrer: „Langsam gehst Du mir mit deinen Möhren auf den heiligen Geist. Wenn Du so weiter machst nagel‘ ich dich neben Jesus ans Kreuz“
Auch am drauf folgenden Tag kommt Häschen in die Kirche und fragt: „Haddu Möhrchen?“
Der Pfarrer rastet aus und nagelt Häschen neben Jesus ans Kreuz.
Häschen wendet sich an Jesus:“Haddu auch nach Möhrchen gefragt?“

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Häschen kommt in die Bank zum Kassierer. „Haddu 100-Euroscheine?“
„Ja.“
„Haddu 200-Euroscheine?“
„Ja.“
Haddu 500-Euroscheine?“
„Ja.“
„Hände hoch Überfall!“
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Mehr gibt es hier.

Wochenspiegel für die 14. KW., das war u.a. der Arschkeks, die Datenhehlerei und der Golf von A. Merkel

Auch am Ostersonntag einen Wochenrückblick, also auf die 14. KW. Wir berichten über:

  1. die Haftbefehle gegen die deutschen Steuerfahnder, die einige Blogs noch bewegt haben und mit denen man sich beschäftigt hat, und die Anlass für einen Aprilscherz waren,
  2. Datenhehlerei, auch hier,
  3. über den Sinn und Unsinn von Fachanwaltschaften,
  4. über die Grenzen der Pressefreiheit,
  5. mal wieder was zum Fahrverbot,
  6. die elterliche Aufsichtspflicht im Straßenverkehr,
  7. den „Arschkeks“ – manchmal bin ich schon erstaunt, was es alles so gibt,
  8. ein verrutschtes Komma und dann 1.900 € für eine Erstberatung,
  9. Olaf Tank, vgl. u.a. auch hier,
  10. und dann waren da noch einige österliche Geschichten, so der Golf von A.Merkel, der verschwundene Goldhase,

Der Nikolaus im Osterei

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Die Tagespresse berichtete in der vergangenen Woche über das Osterei-Museum in Sonnenbühl in Baden-Württemberg. Dort gibt es u.a. auch einen Nikolaus, der im Osterei gefangen ist. Nette Idee, die in der Umsetzung sicherlich nicht einfach war. Wer noch mehr sehen will, kann das hier. Einfach auf das Ei klicken und man kommt zum Nikolaus :-). Leider klappt das direkte Verlinken nicht.

Heymanns Strafrecht Online wünscht dann aber mit einem anderen Bildchen Frohe Ostern!

Und dann war da noch der Satz: „Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase“ – den es geben soll – nur wo? Viele schreiben drüber – gesehen/gefunden habe ich ihn noch nicht.

Scheppermannfall/Absichtlicher Auffahrunfall – wie intensiv hat es gescheppert?

§ 315b StGB – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – und kein Ende. Immer wieder gibt es dazu BGH-Entscheidungen, die im Grunde genommen immer wieder dasselbe sagen bzw. zu denselben Fragen Stellung nehmen. So auch der BGH, Beschl. v. 25.01.2012 – 4 StR 507/11, der noch einmal bestätigt, was der BGH schon vor einiger Zeit zum Merkmal „konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen“ ausgeführt hat. Im Zusammenhang mit der absichtlichen Herbeiführung eines Auffahrunfalls kann die von § 315b StGB vorausgesetzte konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen nicht hinreichend damit begründet werden, dass in solchen Fällen provozierter Unfälle regelmäßig die Gefahr liege, dass der plötzliche Aufprall bei den von der Situation überraschten Insassen des auffahrenden Fahrzeugs, dessen Auffahrgeschwindigkeit der Täter nicht beeinflussen könne, zu nicht unerheblichen Verletzungen namentlich im Kopf- und  Halswirbelsäulenbereich führe. Vielmehr sind – so der BGH – grundsätzlich konkrete Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkw im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich.

Und daran feht es häufig, weil die LG nur allgemeine Ausführungen machen, womit grundsätzlich in solchen Fällen zu rechnen sei.