Archiv für den Monat: November 2010

Mal ein wenig Strafvollzug – Akteneinsicht im Rahmen der Vollzugsplanfortschreibung

Bisher war für die Vollzugsplanfortschreibung nach § 159 StVollzG obergerichtlich nicht geklärt, ob ein Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis von Beurteilungen und Entwürfen besteht, die von der Haftanstalt beziehungsweise deren Mitarbeitern zu deren Vorbereitung angefertigt wurden. Die Frage wollte jetzt ein Gefangener in Berlin geklärt haben, dem die JVA in seinem Begehren gefolgt ist. Die Justizverwaltung hat das anders gesehen und ist in die Rechtsbeschwerde gegangen, über die im Beschl. v. 09.10.2010 – 2 Ws 390/10 Vollz das KG wie folgt entschieden hat:

Der Gefangene hat keinen Anspruch auf Auskunft über oder Einsicht in interne, lediglich vorbereitende Arbeitsgrundlagen und Entwürfe der an der Vollzugsplanfortschreibung beteiligten Mitarbeiter, wenn sie nicht Bestandteil der Gefangenenpersonalakten geworden sind.“

Das KG verweist u.a. auf einen Parallele zu § 147 StPO: Auch aus § 147 StPO folge lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber in interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).

An dem Einsichtrecht in die Gefangenenpersonalakte ändert sich durch diese Entscheidung aber nichts.

Happy Birthday to us :-) – Wir werden zwei Jahre alt…

Tja, ist das nun so jung oder schon so alt, wenn man den zweijährigen Geburtstag feiert? Im „wirklichen Leben“ sicherlich „so jung“, in der virtuellen Blog-Welt sicher schon „alt“ :-).

Jedenfalls freuen wir uns darüber, dass es uns zwei Jahre nach dem Start am 01.11.2008 noch gibt. Wir freuen uns über viele schöne Beiträge (fast 1.100 Stück), viele – meist schöne :-), aber immer – interessante Kommentare (mehr als 2.500)  viele Kontakte und Mitteilungen, aber auch mehr als 6.100 abgewehrter Spam. Insgesamt: Ad multos annos.

Und: Zur Feier des Tages haben wir das bereits etwas angegraute Design entstaubt. Aber: Nur alter Wein in neuen Schläuchen, inhaltlich wird sich nichts ändern!

Der nächste Winter kommt bestimmt – wann kommt die (neue) Winterreifenpflicht?

Über die Winterreifenpflicht wird nun seit einigen Monaten diskutiert (vgl. zuletzt u.a. auch hier und hier), nachdem das OLG Oldenburg die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit als verfassungswidrig angesehen hat (vgl. dazu hier).

Nun sollte man doch meinen, dass es ein Ministerium unter einem forschen Minister in mehr als drei Monaten auf die Reihe bekommen sollte, wenn man denn die Regelung nicht ganz begraben will – was man ja nicht will -, eine neue Regelung ins das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dafür muss man doch nur die StVO ändern. Warum das – wenn der Winter vor der Tür steht – nicht gelingt – ist unerfindlich. Und es scheint nicht zu gelingen. Denn wenn man sich die Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrates vom 05.11.2010 ansieht (vgl. hier) dann gibt es die „Winterreifenpflicht“ darauf nicht (vgl. auch hier). Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung zum 15.11.2010 – das Datum wird immer genannt – wird es also wohl nichts. Offenbar will man erst auf die ersten Wintertage warten. Bis dahin gilt noch die alte Regelung. D.h.: Ggf. ist deren Unbestimmtheit geltend zu machen.

Und: Die Reifenhändler pp. werden sich freuen. Im Moment wird doch niemand neue Winterreifen (was ist das eigentlich?) kaufen, da er ja gar nicht weiß, was ein Winterreifen eigentlich ist.