Der Bielefelder Stadtkämmerer wird sich freuen. Seit gestern ist der Blitzer am Bielefelder Berg wieder aus dem Urlaub zurück (vgl. hier), wie die Tageszeitungen heute berichten (vgl. hier und hier). Der wohl „umsatzstärkste“ Blitzer Deutschlands (vgl. hier) nimmt damit seine Arbeit wieder auf. Also Vorsicht am Bielefelder Berg.
Was für ein *****-Teil… Vor ein Paar Minuten ist mein Bußgeldbescheid bestandskräftig (rechtskräftig?) geworden. Eigentlich wäre es mal eine schöne Gelegenheit gewesen, einen Beweismittelausschluss wegen untauglicher Rechtsgrundlage zu beantragen (kein § 100h StPO, da keine Tätereigenschaft im Moment des Fotos). Da ich aber nächste Woche zu meiner Wahlstation ins Ausland fliege und beim AG Bielefeld nur für diesen Blitzer neue Richterstellen geschaffen wurden, wo mutmaßlich ohnehin alles abgestempelt wird, werde ich wohl einfach nur zahlen…
Frage an Herrn Burhoff: Gibt es eigentlich noch Gerichte, die die Auffassung vertreten, dass die Anordnung der Bekanntgabe von Ermittlungen gegen andere Beschuldigte sowie die vorläufige Einstellung handschriftlich verfügt werden? Nach der im Bohnert vertretenen Auffassung schien mir das auch hoffnungslos zu sein…
Bielefeld ??? 😉
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