Der Betroffene war wegen Fahrens unter Drogeneinfluss auffällig geworden. Es stand die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Um dagegen argumentieren zu können, nahm der Betroffene an einem sog. Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger teil.
Das OVG Bremen meint aber in seinem Beschluss v. 20.04.2010 – 1 B 23/10: Bringt nichts. Denn fehlt einem Verkehrsteilnehmer wegen gelegentlichen Cannabiskonsums sowie der fehlenden Fähigkeit, Konsum und Fahren zu trennen, die Kraftfahreignung, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger für sich genommen nicht geeignet, die negative Beurteilung in Zweifel zu ziehen. Die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar stellt eine zusätzliche Maßnahme für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe dar, die der spezifischen Anfängersituation Rechnung trägt, verdrängt aber nicht die allgemeinen Regelungen über die Fahrerlaubnisentziehung bei fehlender Kraftfahreignung. Eine positive Feststellung eines Einstellungswandels kann allein durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten getroffen werden.
Traurige Sache.
Da Bemüht sich der Mensch etwas zu tun, aber es wird nicht Anerkannt.
Leider ist das in vielen Fällen bei der Wiedererteilung der FE der Fall.
Die Antragsteller bekommen von MPU Vorbereitungstellen oder der Verwaltungsbehörde bei Gesprächen Möglichkeiten und Tips aufgezeigt was man zur Wiedererteilung der FE tun kann.
Geld wird Investiert in Vorbereitungskurse, Aufbauseminare, Gruppentherapien, Gespräche mit Verkehrspsychologen (kostet 1,5 Std. € 120,-)ect. , bekommt Angeraten sich in regelmäßig ( ca. alle 4 – 5 Wochen) Blutentnahmen und Urinproben zu Unterziehen um die Abstinenz zu Untermauern.
Doch nutzen zieht der Antragsteller keinen davon, das einzige was der Antragsteller davon hat sind erhebliche Kosten.
Es nähert sich der Tag an dem die Sperre endlich abläuft.
Natürlich stellt man Ordnungsgemäß seinen Antrag zur Wiedererteilug 3 Mon. vor Ablauf der Sperrfrist.
Und nun kommts, alles was man zur Vorbereitung getan hat wird plötzlich als Irrelevant und nicht Aussagekräftig hingestellt.
Bekommt knallhart die Aussage das „NUR“ eine MPU die Zweifel zur Fahreignung ausräumen
kann. Nun gut man wuste ja im Vorfeld schon das man um eine MPU nicht rum kommt.
Der Tag der MPU ist da, man begibt sich voller Hoffung dort hin um sich Begutachten zu lassen. Hat alles an Unterlagen dabei was man getan hat (Nachweise über Gruppentherapie, Einzelgesprächsnachweise mit Verkehrspsycholgen, Blutwerte, Urinwerte
ect. )um die Eignungszweifel auszuräumen.
Doch ernsthaft Interessieren tut das bei der Begutachtung keinen, weder den Arzt noch den Psychologen. Zwar werden die Unterlagen vom Arzt und den Psychologen mit einem Schmunzeln gesichtet, aber Ausschlaggebend ist nur was diese Herrschaften für eine Meinung haben und welches Urteil sich die Herrschaften über einen Bilden.
Tatsächlich ist man dem goodwill und der Tageslaune der Begutachter ausgesetzt.
Beispiel: Gute Blutwerte, Reaktionsvermögen Gut, Körperliche Verfassung Gut. Nun kommt der Psychologische Teil. Obwohl die Medizinischen Werte super sind Befindet der Psychologe plötzlich den Proband als Ungeeignet, weil der Psychologe der Meinung ist der Proband hätte seine Vergangenheit nicht genügend aufgearbeitet.
Wann hört dieser MPU Wahnsinn endlich auf?????
Der Trunkenheits oder Drogentäter hat seine Strafe bekommen. Die FE war Entzogen die Sperrfrist ist abgelaufen.
Dem Recht wurde mit der Strafe genüge getan!
Menschen die die Fahrerlaubniss Entzogen bekamen, sind meist mehr als Gestraft.
Viele Verlieren durch den FE Entzug ihren Arbeitsplatz und mehr.
Kommt es da nicht einer neu Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung, gleich wenn man hier Menschen zu einer MPU verdonnert.
Ich denke schon!
Denn ist das Ergebniss der MPU Negativ, bekommt der Antragsteller keine Fahrerlaubniss
erteilt. Wird mit einer nicht Erteilung der Fahrerlaubniss Gestraft obwohl er seine Strafe bereits Verbüßt hat
Kommt das nicht einer Gerichtslosen Neuverurteilung gleich???
Nach dem Motto “ Ihre MPU fiel Negativ aus “ einen Antrag auf Wiedereteilung können Sie frühstens nach einem Ablauf von 6 Monaten stellen.
Und was hat man?
Einen weiteren Entzug der FE für 6 Mon. ohne Gerichtsverhandlung ohne das man Straffällig geworden ist ohne das man gegen die STVO oder StGB verstossen hat.
Ist eine Strafe Verbüßt so denke ich hat auch keine Behörde das Recht den Menschen
der Gestraft worden ist noch einmal wegen der selben Sache zu Betrafen, in dem man die FE nicht Wiedererteilt.
Das kommt m.E. einer Doppelverurteilung für ein Delikt gleich für das man eh schon Betraft wurde und dessen Strafe auch Verbüßt wurde.
Eines noch als Vorschlag!!!
Man sollte bei einer Wiedererteilung der FE auf die MPU Verzichten und diese m.E ganz
oder zum Teil abschaffen.
Viel gescheiter wäre es die FE unter einer Art Bewähungsauflage zu Erteilen.
Die FE wird Wiedererteilt z.B. bei einem Wiederholungstäter mit der Auflage nach Wiedererteilung sich für die Dauer von ( je nach Drogen oder Alkohol )
ab 1.1% für die dauer von 2-4 Jahren in Abständen, die dann Telefonisch von der FE Behörde bestimmt wird und Mitgeteilt werden sich innerhalb von 48 Stunden nach Anruf der FE Behörde, Bluttests oder Drogentests Unterziehen deren Ergebnisse von einer Anerkannten Stelle entnommen und Ausgewertet werden.
Die Kosten für diese Untersuchungen hätte der Proband zu Tragen !
Die Rückfallquote zu Alkohol oder Drogenkonsum im Strassenverkehr wäre um ein Vielfaches niedriger als sie es derzeit ist.
Weil zum einen niemand der Probanden wüßte wann er zu nächsten Blutentnahme oder Urinabgabe gebeten wird, allein schon schon das Wissen darum das im Falle von Alkohol oder Drogenmissbrauch die FE sofort Entzogen wird und man sich danach einer MPU unterziehen müßte wäre ein mehr als Wirksames und Heilsames Mittel um Alkohol oder Drogenmissbrauch im Strassenvekehr vorzubeugen.
Zumindest denke ich sollte man hier mal einen Bundesweiten Modellversuch Starten.
Und ich glaube, nein ich bin der Meinung das wir hier weniger Trunkenheits oder Drogenfahrten hätten als es sie derzeit gibt und die Unfallstatistiken der Alkohol und Drogenbedingten Unfälle um ein Vielfaches zurück gehen würden.
Sollte dann trotz der s.g. Bewährungsauflage jemand Rückfällig werden dann sollte wirklich mittels einer MPU oder geeigneten Maßnahme geprüft werden ob der oder diejenige zur Teilnahme am Strassenverkehr geeignet ist.
Ich denke bei einer solchen Regelung hätte jeder die gleiche Chance.
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