StRAFRECHT
Neuerscheinungen
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Das man für die Erkenntnis erst ein BGH-Urteil braucht …
🙂
@ 1
ganz so ganz unproblematisch ist die frage nach den anforderungen, die an die vermögensbetreuungspflicht des § 266 zu stellen sind, ja nun auch wieder nicht.
Ich frage mich, ob diese Regelung für Notare mittlerweile geändert wurde. Meiner Meinung nach hätte man dafür kein BGH-Urteil gebraucht! In der Uni behandeln wir nämlich gerade was Ähnliches.