Schlagwort-Archive: Weihnachtsbaum

Der umgefallene Weihnachtsbaum vor dem Kö-Center, oder: Wer muss zahlen?

© by-studio – Fotolia.com

In der zweiten Entscheidung mit „weihnachtlichem Einschlag“, dem OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2022 – 22 U 137/21, geht es um einen umgefallenen Weihnachtsbaum. Von dem Urteil gibt es bereits den Volltext, den ich verlinkt habe. Ich stelle hier dann aber auch (nur) die PM des OLG Düsseldorf ein, und zwar:

„Die Klägerin kann von der beklagten Stadt aus übergegangenem Recht Zahlung wegen eines fehlerhaft nicht standsicher aufgestellten Weihnachtsbaums verlangen. Dies entschied der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil, das der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stefan Behring am 18. November 2022 verkündete.

Die Klägerin ist die Haftpflichtversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft eines Einkaufscenters und nimmt die beklagte Stadt aus übergegangenem Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Vorfalls vom 24. Dezember 2013 in Anspruch. An diesem Tag war ein vor dem Einkaufscenter aufgestellter Weihnachtsbaum bei starkem Wind ein zweites Mal umgestürzt und hatte eine Kurierfahrerin verletzt. Die Klägerin hat bereits an die Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt und nimmt nun bei der Stadt Regress. Die Parteien streiten darüber, wer den Baum nach seinem ersten Umfallen am 5. Dezember 2013 wieder aufgestellt hat (vgl. Pressemitteilung Nr. 26/2022 vom 13.10.2022).

Laut dem Berufungsurteil sei die Stadt aus dem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Vertrag verpflichtet gewesen, den Weihnachtsbaum auch bei üblicherweise in einem Stadtgebiet zu erwartenden Winden standsicher zu errichten. Da der Baum am 24. Dezember 2013 bei einer Windstärke von 8 Beaufort umgestürzt und Vandalismus auszuschließen sei, habe die Stadt gegen diese Verpflichtung verstoßen und gleichzeitig auch eine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dass Mitarbeiter des Einkaufscenters selbst den Weihnachtsbaum am 5. Dezember 2013 wieder aufgestellt hätten, liege fern und sei auch durch die in erster Instanz vernommenen Zeugen in Abrede gestellt worden. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine von der Beklagten unterhaltene Baumkolonne diesen und weitere im Stadtgebiet umgefallene Weihnachtsbäume am Morgen des 6. Dezember 2013 nicht wieder standsicher errichtet habe…..“

Wegen der Einzelheiten bitte im verlinkten Volltext lesen….

Ausgedient und weggeworfen – alle Jahre wieder

WeihnachtsbaumSo schnell kann es gehen. Da war man erst das Objekt der Begierde und es ist manchmal viel Mühe darauf verwendet worden, ein besonders schönes Exemplar zu ergattern, das man dann für den „Auftritt“ auch noch besonders schön herausgeputzt hat. Und dann: Ganz schnell ist alles vorbei. Man hat ausgedient und wird weggeworfen. Der ein oder andere wird schon wissen, um wen es geht. Ja, um den Weihnachtsbaum.

Auf seinen Erwerb wird in den Tagen vor dem 24.12. viel Mühe verwendet, damit man ein möglichst schönes, vor allem gerade gewachsenes Exemplar ersteht, das man dann vorsichtig, um die kostbare Spitze nicht abzubrechen, nach Hause transportiert und dort lagert. Dann wird dieses „Superteil“ hergerichtet und dann – kurz nach Weihnachten: Ausgedient. Man braucht den Baum nicht mehr.

Nun ist nur die Frage: Wohin damit? Und damit macht es sich dann mancher doch recht einfach. Man wirft den Baum einfach weg bzw. deponiert ihn auf der Straße. Das ärgert mich hier in Münster – in anderen Städten wird es ähnlich sein – besonders. Kurz nach Weihnachten bzw. in den ersten Tagen des neuen Jahres verwandeln sich die Straßen in wahre „Deponien für abgewrackte Weihnachtsbäume“. Denn die Stadt transportiert sie zwar ab, aber nur mit dem normalen „Sperrmüll“. Und der kommt in Münster nur einmal im Monat. Das bedeutet: Man wirft den Weihnachtsbaum auf die Straße und da liegt er, bis der Sperrmüllwagen kommt. Und wenn das eben erst in der letzten Woche des Monats der Fall ist, liegt der Baum da eben fast einen ganzen Monat. Und, oh Wunder. Aus einem Baum werden zwei, werden drei und mehr. Eine wunderbare Weihnachtsbaumvermehrung.

Ich frage mich nur . mal abgesehen davon, ob das eigentlich nach den Abfallsatzungen der Stadt zulässig ist: Warum verwende ich auf den ausgedienten Weihnachstbaum nicht auch die Mühe, die ich auf das frische Exemplar verwendet habe. Den habe ich ja auch bis zu seinem Einsatz auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terasse gelagert und gehegt, ggf. sogar noch gewässert. Warum geht das mit dem „Weihnachtsbaum als Altenteil“ nicht auch? Und wenn eine „Zwischenlagerung“ nicht möglich ist: Warum bringe ich den Baum nicht eben selbst zur Deponie. Den frischen habe ich ja auch geholt. Aber wie so oft: Ausgedient und wegwerfen ist einfacher. Alle Jahre wieder.

Ach so: Das Bild zeigt den Beginn einer Weihnachtsbaumdeponie 🙂

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…