Die Antwort auf die Frage „Ist der Vertragsarzt Amtsträger?“ ist für die Frage der Strafbarkeit – Bestechung im geschäftlichen Verkehr pp. – von entscheidender Bedeutung und in Rechtsprechung und Literatur heftig umstritten (vgl. dazu hier OLG Braunschweig).
Gestern hat jetzt auch der 5. Strafsenat des BGH zu der Problematik Stellung genommen (vgl. hier die PM). und die Frage – ebenso wie schon im Mai der 3. Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt.
Also demnächst: Neues aus Karlsruhe, und zwar von (fast) ganz oben.