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Fahrradunfall: Die Entscheidung könnte auch aus Münster kommen,

kommt sie aber nicht, sondern vom AG Hannover.

Das AG Hannover, Urt. v. 29.03.2011 – 562 C 13120 befasst sich nämlich mit einem Fahrradunfall und sagt, dass der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrende erwachsene Radfahrer den durch den Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen hat, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft.

Da gäbe/gibt es hier in Münster eine Menge zu tun.

Klassiker: Schuldanerkenntnis nach einem Verkehrsunfall?

Ein Klassiker in der anwaltlichen Praxis ist die Frage des Schuldanerkenntnisses nach einem Verkehrsunfall.

Damit befasst sich das OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.03.2011 – 4 U 370/10. Es untersucht, ob die Angaben, die eine Zeugin nach einem Verkehrsunfall gemacht hatte, ein deklaratorisches oder gar ein konstitutives Schuldanerkenntnis war – was verneint wird – oder nur eine „Unfallschilderung“, wovon das OLG ausgeht, und an die sich eine Beweislastumkehr knüpfen könnte. Für den Strafrechtler mal ganz interessant.

Unfallmanipulation, oder: Manchmal haben auch Zivilrichter mit einem „Tatverdacht“ zu tun

Eine Schnittstelle Strafrecht/Zivilrecht sind sicherlich die Fälle der Unfallmanipulation. Da müssen sich vor allem auch Zivilrichter mit Indizeien für einen manipulierten Unfall befassen. So das KG in seinem Beschl. v. 07.09.2010 – 12 U 210/09, in dem es um den Nachweis einer Unfallmanipulation anhand einer Indizienkette ohne weitere Beweisaufnahme ging.

Das KG ist zu folgenden Leitsätzen gekommen:

1. Für die erforderliche Überzeugungsbildung über die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls kommt es nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen. Es ist auch ohne Bedeutung, wenn sich für einzelne Indizien – isoliert betrachtet – eine plausible Erklärung finden lässt oder die Umstände jeweils für sich allein nicht den Schluss auf ein gestelltes Ereignis nahe legen.

2. Als Indizien für die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Geschehens sind insbesondere Art und Zustand der beteiligten Fahrzeuge (hier: „Opferfahrzeug“, vorgeschädigter BMW X 5 mit einer Laufleistung von 82.501 km), Hergang des „Unfalls“ sowie das nachträgliche Verhalten der Beteiligten von Bedeutung (BMW wurde kurz nach dem Geschehen unrepariert verkauft; Verhinderung einer Unfallrekonstruktion; Verschweigen der aus dem Geschehen verfolgten Ansprüche in Höhe von ca. 28.000 EUR sowie des erhaltenen Kaufpreises von 13.000 EUR im Vermögensverzeichnis einer etwa 4 Wochen nach dem Vorfall abgegebenen eidesstattlichen Versicherung).

Zu den Indizien gibt es eine schöne Checkliste von Nugel in VRR 2010, 367 (vgl. hier).

Wochenspiegel für die 33. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist über:

  1. Eine Neuregelung für Behindertenparkausweise, vgl. hier.
  2. Punkte abfragen in Flensburg.
  3. Die ungeliebte Beifahrerin, es kommt immer auf den Blickwinkel an.
  4. Bußgeldkatalog 2011.
  5. Zum Filmen eines Polizeieinsatzes hier
  6. Das Notebook in der Hauptverhandlung spielte hier noch mal eine Rolle.
  7. Zum provozierten Verkehrsunfall hier.
  8. Zur Sicherungsverwahrung dann (endlich) die Vorlage zum BGH, hier.
  9. Darf man auf dem Motorrad Musik hören?
  10. Der Besitz von kinderpornografischen Schriften

Mehr Unfälle durch „Tiefflieger“ – was macht die Politik?

In der heutigen Presse wird über eine neuere Statistik des statistischen Bundesamtes zur Zahl der Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit berichtet. Die Zahlen sind in 2009 gestiegen, und zwar erstmals wieder nach 2002 (vgl. u.a. hier, hier und hier). Und das, obwohl ja zum 01.02.2009 die Bußgelder massiv angehoben worden sind, um die Hauptunfallursachen, wozu auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören, zu bekämpfen. Bei den Zahlen wird die weitere Anhebung der Geldbußen und ggf. auch eine Anhebung der Fahrverbotsdauer bzw. eine Absenkung der Grenzwerte sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Der ACE mahnt ja schon.