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Amoklauf Winninden: Anklage gegen den Vater

Heute war in der Presse an vielen Stellen zu lesen, dass gegen den Vater des „Amokläufers“ von Winnenden nicht nur, wie die Staatsanwaltschaft beabsichtigt hatte, Strafbefehl erlassen werden soll (Höchststrafe 1 Jahr auf Bewährung), sondern nunmehr Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben werden soll. So die Anweisung der Generalsstaatsanwaltschaft an die örtliche StA. Das wird sicherlich ein interessantes Verfahren werden, was im Zweifel erst beim BGH oder beim OLG enden wird. Denn es stellen sich doch recht interessante Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit des Vaters und auch zum Schutzzweck der mit dem Waffenbesitz einhergehenden Sorgfaltsanforderungen. Fragen der Nebentäterschaft sind nicht einfach. Das Verfahren wird sicherlich erhebliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.