dann geht es im Verfahren auch schnell. Im Rundfunk war heute zu hören, dass es im Fall der Trunkenheitsfahrt von Margot Käßmann offenbar schon eine Entscheidung gibt. Kann ja nur ein Strafbefehl sein, alles andere dauert länger. Der sieht als Sanktion auf die Trunkenheitsfahrt ein Monatsgehalt als Geldstrafe vor und eine Sperre von 10 Monaten. Dazu passt die Meldung im Newsticker. Also: Die Sanktion ist ja ok, darum geht es ja auch gar nicht. Aber: Als normaler Sterblicher muss man dann doch länger warten, bis man weiß, was auf einen zukommt. Oder? Wenn es doch nur immer so schnell ginge? Vgl. dazu auch So schnell kann das gehen oder Zweierlei Maß. Ein Gutes hat es natürlich: Nachdem gerade erst die Wellen hoch geschlagen sind um den Umstand der Trunkenheitsfahrt, interessiert das Ganze dann jetzt nicht schon wieder. In ein paar Monaten wäre das vielleicht anders.
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Amoklauf Winninden: Anklage gegen den Vater
Heute war in der Presse an vielen Stellen zu lesen, dass gegen den Vater des „Amokläufers“ von Winnenden nicht nur, wie die Staatsanwaltschaft beabsichtigt hatte, Strafbefehl erlassen werden soll (Höchststrafe 1 Jahr auf Bewährung), sondern nunmehr Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben werden soll. So die Anweisung der Generalsstaatsanwaltschaft an die örtliche StA. Das wird sicherlich ein interessantes Verfahren werden, was im Zweifel erst beim BGH oder beim OLG enden wird. Denn es stellen sich doch recht interessante Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit des Vaters und auch zum Schutzzweck der mit dem Waffenbesitz einhergehenden Sorgfaltsanforderungen. Fragen der Nebentäterschaft sind nicht einfach. Das Verfahren wird sicherlich erhebliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.