Das OLG Rostock (Beschl. v. 16.11.2009 – 2 Ss Owi 257/09) hat jetzt zu den Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde in den Fällen Stellung genommen, in denen ein Beweiswertungsverbot wegen einer unzulässigen Videomessung geltend gemacht wird. Das OLG verlangt die Mitteilung, ob der Hauptverhandlung widersprochen worden ist. Damit wird inzidenter der Widerspruch auf der Grundlage der Widerspruchslösung des BGH (BGHSt 38, 214) verlangt.
Also: Nicht vergessen. Sonst wird es mit dem Beweisverwertungsverbot mit Sicherheit nichts.