Schlagwort-Archive: Justiz

Manche lernen es nie III, oder: Freilassung der Angeklagten wegen Überlastung der Justiz

© Elena Schweitzer - Fotolia.com

© Elena Schweitzer – Fotolia.com

Und dann hier noch „Manche lernen es nie III“. Es geht um den OLG Bremen, Beschl. v. 20.05.2016 – 1 HEs 2/16 -, der (mal wieder) die Problematik der Überlastung der Justiz und die sich daraus ergeben Folgen für die Fortdauer von U-Haft behandelt. Das OLG Bremen hat – ich lege jetzt mal die PM des OLG zugrunde – im Rahmen der sog. „Sechs-Monats-Prüfung“ zwei Haftbefehle aufgehoben, in denen den beiden Angeklagten u.a. gemeinschaftlicher Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, gemeinschaftliche Zuhälterei und Körperverletzung vorgeworfen wurde. Das AG Bremen hatte gegen beide Angeklagten am 28.10.2015 die Haftbefehle erlassen. Die Angeklagten wurden am 28.10.2015 bzw. am 02.11.2015 verhaftet und in U-Haft genommen. Haftgründe waren Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Eine erste Anklage ging beim LG Bremen am 11.01.2016 ein. Aufgrund notwendiger Nachermittlungen wurde die Akte an die Staatsanwaltschaft zurück gesandt. Die nach diesen Ermittlungen abgeänderte Anklage ging beim LG Bremen am 14.03.2016 ein. Vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft hat das LG Bremen die Akte dem OLG zur Haftprüfung vorgelegt und dabei mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ab dem 15.07.2016 zu verhandeln. Die Vorsitzende der Strafkammer hat darüber hinaus mitgeteilt, dass ein rechtzeitiger Beginn der Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten nach der Verhaftung wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache und wegen anderer bereits begonnener bzw. anberaumter Hauptverhandlungen nicht möglich sei.

Die GStA Bremen hatte in ihrer Stellungnahme beantragt, die Haftbefehle aufzuheben. Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt worden, dass bei der zuständigen Strafkammer keine kurzfristige Überlassung vorliege, die eine Fortdauer der U-Haft rechtfertigen könne, sondern dass sich aus verschiedenen Umständen ergebe, dass insgesamt bereits über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Belastung der Strafkammern bestehe.

Das OLG hat die Haftbefehle aufgehoben. Zur Begründung hat es „ausgeführt, dass hier eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vorliege. Eine Überlastung des Landgerichts sei nur dann ein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft, wenn diese Überlastung nur kurzfristig und weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen sei. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Vielmehr ergebe sich aus den durch den 1. Strafsenat eingeholten Kennzahlen und sonstigen Informationen, dass die Belastungssituation der Strafkammern des Landgerichts Bremen bereits seit einiger Zeit deutlich geworden sei. Auch wenn sich die Eingänge in den Strafkammern des Landgerichts Bremen unter dem Bundesdurchschnitt bewegten, seien die Bestände im Jahr 2014 um 38 % und im Jahr 2015 sogar um 63 % höher als im Bundesdurchschnitt. Auch die Verfahrensdauer liege deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Eine drohende strukturelle Überlastung habe sich deshalb spätestens seit Mitte 2015 abgezeichnet, ohne dass ihr durch wirkungsvolle Maßnahmen planvoll entgegengewirkt worden wäre. Da auch bei den Zivilkammern des Landgerichts eine hohe Belastung vorliege, sei es nicht möglich gewesen, die Strafkammern durch Richter aus den Zivilkammern zu verstärken. Diese Umstände dürften jedoch nicht zulasten der in Haft befindlichen Angeklagten gehen.“

Manche lernen es eben nie, und zwar hier nicht die Strafkammer, sondern die Justizverwaltung, die einfach nicht genug Personal zur Verfügung stellt. Dafür schafft der BMjV lieber immer neue Strafvorschriften, die nun auch nicht gerade dazu führen werden, dass die Belastung der Justiz zurückgeht.

Zu den Teilen 1 und 2 der „Miniserie“ geht es hier: Manche lernen es nie I, oder: Warum will die Zentrale Bußgeldstelle „angewiesen“ werden? und Manche lernen es nie II, oder: Vierfacher Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, bemerkenswert.

Justiz kann Sachverständige nicht mehr bezahlen

© mpanch - Fotolia.com

© mpanch – Fotolia.com

„Justiz kann Sachverständige nicht mehr bezahlen“. Echt? Wo. nun ja, nicht „bei uns“, sondern in Eupen, wie man denmBeitrag: Eupener Justiz kann Sachverständige nicht mehr bezahlen,auf den mich gestern ein Kollege aus der Eifel hingewiesen hatte. Berichtet wird in ihm über die Justiz in Eupen, wo die Kassen schon seit Juni so leer sind, dass man Sachverständige nicht mehr bezahlen kann. Die arbeiten dann erst mal „pro bono – gezwungener Maßen – oder auch gar nicht.Da heißt es.

„Seit Juni ist das Budget der Justiz  für diese Experten aufgebraucht. Mit anderen Worten: Dienstleistungen werden erbracht, doch die Rechnungen werden nicht mehr fristgerecht bezahlt. Monate, gar Jahre müssen die Betroffenen dann auf ihr Geld warten. Deshalb haben viele das Handtuch geworfen und verzichten darauf, für die Justiz zu arbeiten.

Psychologen flüchten

Einer von ihnen ist der Eupener Psychologe Elmar Homburg. Elf Jahre lang arbeitete er mit viel Begeisterung regelmäßig für die Eupener Justiz. Ihr bescheinigt er auch eine sehr gute Zusammenarbeit. Auch wenn die Honorare spärlich waren, sei die Arbeit zusätzlich zu seiner Privatpraxis sehr interessant gewesen. Jahrelang wurden die Honorare regelmäßig ausgezahlt:

Kann „bei uns“ natürlich nicht passieren – oder doch? Jedenfalls würden sich in Haftsachen sehr schnell die OLG melden – im Rahmen der Sechs-Monat-Prüfung.

„Richter Gaspedal“ wehrt sich gegen Überlastung bei der Justiz – zu spät?

© stokkete - Fotolia.com

© stokkete – Fotolia.com

Der Kollege RiAG a.D. Knöner ist vielen bekannt, nicht nur von seinen Auftritten bei Stern-TV, sondern insbesondere wegen seines „Kampfes“ gegen Messverfahren und wegen seiner „Massenfreisprüche“ – im November 2010 allein 42 Stück (hier: Schon wieder Fortbildung: Heute Abend Stern-TV – die 42 Freisprüche von “Richter Gaspedal” aus Herford). Weitere Beiträge zu ihm unter Freie Fahrt für “Richter Gaspedal”, Richter Gaspedal: Rechtsbeschwerde der StA gegen Massenfreisprüche haben keinen ErfolgHier kann man lesen, wie “Richter Gaspedal” argumentiert… , Neues vom “Richter Gaspedal” – die StA legt ihn an die Kette…).

Inzwischen ist der Kollege im Ruhestand und hat Zeit, daraus einen Unruhestand zu machen. Seinen ehemaligen Diensthernn, das Land NRW, wird es nicht freuen.

Denn: Der Kollege hat beim VG Minden gegen den Geschäftsverteilungsplan des AG Herford für 2012 geklagt. Ihm geht um um das Problem der dauerhaften Überlastung der Justiz im Land NRW. Wenn das Gericht nicht genügend Stellen vom Land bekomme, könne es auch keinen vernünftigen Geschäftsverteilungsplan aufstellen. Das Land müsse die Unterversorgung eingestehen. Wenn er gewinnt, will Knöner das Land NRW auf Schadensersatz verklagen, weil er im Jahr 2012 dann zu viel gearbeitet hat.

Gestern ist nun in Minden verhandelt worden. Das VG hat – wie LTO hier meldet – die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu heißt es:

„Das VG Minden äußerte indes große Bedenken, ob es ein schützenswertes Interesse für die Klage gebe, sagte die Vorsitzende Richterin in Minden. Der Verteilungsplan 2012 sei abgelaufen, Knöner selbst sei nicht mehr im Dienst. Er mache geltend, dass die Arbeitszeitverordnung des Landes für Beamte auch auf Richter angewandt werden müsse. Wäre dies der Fall, hätte er als über-60-jähriger Amtsrichter pro Woche zwei Stunden weniger arbeiten müssen.
Kollege Knöner ist verärgert (warum das, ist nun mal so) und will in die Berufung gehen (vgl. hier). Nun ja, mal sehen, was das OLG dazu sagt. So ganz von der Hand zu weisen ist das mit der Unzulässigkeit ja nicht, wenn ich nicht mehr im Dienst bin. Aber: Ist Verwaltungsrecht. Und da halte ich mich lieber zurück.
Zum Ganzen – auch zu einer Klage beim OLG Stuttgart – hier:
Die Justiz an der Belastungsgrenze Wenn weiter gespart wird, droht ein Deichbruch„.

Justiz im 21. Jahrhundert angekommen? – Neues EU-Justizportal – eine Anlaufstelle für Rechtsinformationen

Aus der letzten DAV-Depesche 27/10 habe ich folgende Information „geklaut“:

„Die EU-Kommission will die Justiz ins 21. Jahrhundert bringen. Dafür hat sie am 16. Juli 2010 das so genannte Europäische Justizportal frei geschaltet. Die Seite soll Rechtsanwälten, Notaren, Richtern sowie Bürgern und Unternehmen die juristische Informationssuche erleichtern. In 22 EU-Sprachen stellt das Portal grundlegende Informationen über das Europarecht und die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten bereit. Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft auch bei der Organisation von Videokonferenzen. Bis 2013 sollen weitere Inhalte hinzukommen. Unter anderem will EU-Justizkommissarin Reding die nationalen Register für Insolvenzen, Testamente, Grundbucheinträge und Unternehmen mit dem Portal verbinden. Dies soll insbesondere den Notaren helfen. Auch das europäische Mahnverfahren soll integriert werden. Der DAV engagiert sich für einen weiteren Ausbau der Plattform mit Inhalten für die anwaltliche Praxis.“

Schön von der EU-Kommission. Nur: Manchmal wäre man bei der deutschen Justiz froh, wenn sie schon im 20. Jahrhundert wäre. 🙂

Vermisst: Das betriebswirtschaftliche Denken der Justiz…

Manchmal will man es nicht glauben, wenn man eine Entscheidung liest, dass es wirklich wahr ist, dass in der Frage, die behandelt wird, gestritten wird.

So ergeht es mir beim Beschluss des AG Mettmann vom 29.04.2010 – 31 Ds-422 Js 739/09-194/09. Der Beschluss selbst ist goldrichtig, Denn es entspricht der allgemeinen Auffassung der Obergerichte, – so auch das AG -, dass die Beurteilung der Frage, was zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich ist, grundsätzlich dem Rechtsanwalt überlassen ist, denn er, nicht das Gericht, das nachträglich über die Berechnung oder Erstattbarkeit der Dokumentenpauschale zu entscheiden hat, ist für die anvertraute Führung der Rechtssache verantwortlich. Also: Letztlich schadet nur Missbrauch.

Erstaunt war ich, als ich las, um welche Summe es ging: 4 (in Worten: vier) Kopien waren nach Auffassung des Rechtspflegers nicht erstattungsfähig und sind abgesetzt worden. Wer hat eigentlich mal aus-/berechnet, was das die Staatskasse kostet und ob es nicht billiger wäre festzusetzen. Aber: Wer nicht hören will, muss fühlen und bekommt dann eine Abfuhr von der Richterin. Deren Beschluss liest sich schon leicht säuerlich. Sie hat sicherlich besseres zu tun, als solche Sachen zu entscheiden. Sehr schön dazu auch AG Bochum, und zwar hier. Da hatte der Direktor des AG sich selbst geäußert.