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In eigener Sache: 10 Jahre gebührenrechtliches Forum auf Burhoff-online

© pico - Fotolia.com

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Nur durch Zufall bin ich neulich in dem gebührenrechtlichen Forum auf meiner Homepage „burhoff-online“ auf die Statistik zu dem Forum gestoßen und war dann doch erstaunt, dass es das Forum nun schon 10 Jahre gibt. Kinder, wie die Zeit vergeht :-). Und, richtig. da habe ich mich erinnert, dass ich es damals 🙂 – also im Jahr 2004 – in Zusammenhang mit dem 1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz eingerichtet habe bzw. habe einrichten lassen, um mit den Nutzern die sich aus dem (damals neuen) RVG ergebenden Fragen diskutieren zu können.

Schön, wenn man dann nach 10 Jahren sieht, was daraus geworden ist. Immerhin 1.904 Themen mit insgesamt 6.012 Beiträgen, die von 1.393 Nutzern eingestellt worden sind. Also fast 1.400 Nutzer, die sich der Mühe unterzogen und sich angemeldet haben. Das muss man – schon aus Spam-Gründen. Ich erinnere mich noch gut an den „vorsichtigen Hinweis“ eines Nutzers, ob ich eigentlich schon gesehen hätte, was da teilweise für Internet-Adressen angegeben seien. Ich hatte es nicht gesehen, habe es dann aber geprüft und mit Schrecken festgestellt, dass da bei einigen Nutzern aus Übersee „Sexseiten“ hinterlegt waren. Die habe ich alle mühsam händisch rausgelöscht und dann einen Anmeldemodus eingeführt.

Die Statistik im Einzelnen:

Anzahl der Beiträge: 6012 Datenbankgröße: 27.56 MB
Anzahl der Themen: 1904 Beiträge pro Tag: 1,65
Anzahl der Benutzer: 1393 Themen pro Tag: 0,52
Board startete am: Fr Feb 13, 2004 2:38 pm Benutzer pro Tag: 0,38

Nun, 10 Jahre Forum sind dann ein Anlass zu einem herzlichen Dankeschön an alle, die sich im Forum beteiligt haben. Viele Fragen waren Anregungen zu Vertiefungen im RVG-Kommentar oder auch zu gebührenrechtlichen Beiträgen. Ad multos annos.

Ach so: Die 0,38 Benutzer pro Tag – ich finde es nett 🙂 .

Die Geschichte geht weiter: Das iPad in der JVA – Teil 3

Ich hatte am 24.06.2011 über das „iPad in der JVA“ berichtet (und dann auch noch hier). Nun berichtet der Kollege erneut – und dieses Mal verhältnismäßig positiv:

Hallo, liebe Kollegen,

ich kann jetzt schon (überraschend schnell) ein paar Neuigkeiten berichten:

Der von mir eingeschaltete stellvertrende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft hat sich umgehend nach Erhalt meiner Unterlagen mit der Anstaltsleitung der JVA in Verbindung gesetzt ( mit dem Herrn OStA war man bereit zu reden!), um der Sache auf den Grund zu gehen. Ihm wurde dann als Hintergrund mitgeteilt, dass besagtes Verbot nicht für alle Notebooks oder Netbooks gelte, sondern nur für ipads. Dies deshalb, weil man auf einer Konferenz der bayerischen Anstaltsleiter über diese neumodischen Geräte gesprochen habe und keine Einigung darüber erzielen konnte, ob ein ipad jetzt ein Mobiltelefon oder ein Computer sei ( Himmel, hilf….ich stelle mir gerade ein Telefonat mit einem ipad am Ohr vor…). Jedenfalls seien aufgrund dieser schwierigen Fragestellung die iPads in der JVA Kaisheim verboten. Aber man wolle den von mir erwirkten Gerichtsbeschluss zum Anlass nehmen, diese Frage vom Ministerium klären zu lassen Bleibt zu hoffen, dass ein halbwegs technisch begabter Ministerialer damit betraut wird…

Aber das Wichtigste : Bis zur Klärung der Frage werden künftig entsprechende Gerichtsbeschlüsse, die mir die Mitnahme erlauben, wieder beachtet werden.

Ich bin schon gespannt, ich habe den nächsten Beschluss schon vorliegen; schaun mer mal.“

Nun, das iPad als Mobiltelefon. Die Diskussion hatten wir doch auch schon mal in Zusammenhang mit dem § 23 Abs. 1 a StVO.

Fortsetzung: Das iPad in der JVA

Wir hatten vor einiger Zeit hier ja die Diskussion um das iPad in der JVA. Die Geschichte geht weiter. Der Kollege berichtet gerade im Forum bei Heymanns Strafrecht

Hallo liebe Kollegen,
zunächst einmal vielen Dank für die Hinweise und Anregungen; ich möchte jetzt vom weiteren Fortgang des Ganzen berichten.
Nachdem ich aktuell wieder einen Mandanten in der JVA Kaisheim habe , habe ich einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt, dem wurde auch anstandslos (unter Zustimmung der StA )entsprochen. So weit so gut, aber jetzt wird es erst richtig abstrus.
In der JVA angekommen, überreichte ich dem Torwächter meinen Beschluss, wonach ich mein ipad in die JVA einbringen und benutzen darf. Der Beamte entschwand, um mit dem zuständigen Juristen zu sprechen, kam nach ca. 10 Minuten wieder und teilte mir mit, dass er mir ausrichten solle, dass „das Haus“ diese Entscheidung des Gerichts nicht akzeptiere und mir bzw. meinem ipad der Zutritt verwehrt werde. Mein Hinweis auf § 309 StPO führte auch nicht weiter. Auf meine Nachfrage, dass ich dies doch gerne mit dem zuständigen Regierungsdirektor kurz persönlich besprechen wolle, wurde mir nur von dem „Boten“ mitgeteilt, dass dieser ausrichten ließ, dass er keine Zeit habe (dem ansonsten sehr netten Torwächter war dies erkennbar selbst peinlich…)

Der Umstand, dass ein Gespräch mit meinem Mandanten ohnehin nicht möglich gewesen wäre, weil dieser zwischenzeitlich nach Straubing verschubt wurde, ist insoweit unerheblich, dies wusste der Herr Regierungsdirektor da selber noch nicht.
Nachdem sich mein zwischenzeitlich deutlich erhöhter Blutdruck wieder etwas beruhigt hatte, und ich trotz dringendem Bedürfnis keine Straftat nach den §§ 185 ff begangen habe, habe ich mir überlegt, was nun zu tun sei – und ich bin bislang ratlos geblieben… Dienstaufsichtsbeschwerde? Na, da werde ich wohl noch Monate traurig mit meinem ipad vor der JVA – Tür stehen… Dem Beschluss mit einem Gerichtvollzieher durchsetzen? Klingt auch nicht sehr zielführend…

Der von mir dann angerufene Ermittlungsrichter, von dem der Beschluss stammte, japste am Telefon nur nach Luft, …das geht doch nicht, die können meinen Beschluss nicht einfach ignorieren, … aber was jetzt zu tun sei, wusste er auch nicht. Ich habe dann mit der StA telefoniert, der stellvertretende Behördenleiter wusste zwar auch im konkreten Einzelfall spontan nicht weiter, sicherte mir aber zumindest Hilfe für das grundsätzliche Problem zu, nachdem ich ihm die gesammelten Unterlagen zugeschickt habe, wird er sich mit der GenStA und dem Ministerium in Verbindung setzen . Na ja, das kann dauern…
Ich bin aufgrund der Frechheit und des grob gesetztwidrigen Verhaltens der JVA immer noch sprachlos.
Was meinen denn die Kollegen, was ist zu tun….“

Sprachlos bin ich im Moment auch noch und japse ebenso wie der Ermittlungsrichter. Was man tun kann, muss ich mir auch erst mal überlegen. Aber vielleicht denkt hier ja der ein oder andere mit…

iPad in der JVA – Diskussion

Im Forum bei „Heymanns Strafrecht“ ist in den vergangenen Tagen die Frage diskutiert worden: Darf ich mein iPad mit in die JVA nehmen“, und zwar mit folgendem Ausgangsposting:

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

jetzt muss ich mich mal mit einem kleinen (bzw. für mich grossen) Problem an das Forum wenden:

Schon seit längerem habe ich meine Akten, insbesondere die Ermittlungsakten nur noch in digitaler Form. Für Gerichtsverhandlungen und JVA-Besuche verwendete ich zunächst ein Netbook, später dann ein ipad. Das war

bislang auch problemlos möglich ( ja, selbst in Bayern), bis es vor ein paar Wochen plötzlich hieß : keine ipads mehr, damit könne man ja schließlich ins Internet. Ich habe mich dann schriftlich bei der Anstaltsleitung beschwert, ausführlich darauf hingewiesen, dass ich ja mitgedacht hätte und extra ein ipad ohne UMTS-Karte gekauft hätte sodass ich nur dann ins Internet könne wenn im Anstaltsbereich ein ungesichertes W-lan Netz wäre, wovon wohl kaum ausgegangen werden könne. Im übrigen sei ich ja auch gerne bereit, anwaltlich zu versichern keinesfalls gar nie nicht zu versuchen, in der Anstalt ins Internet zu gehen, was man mir als Organ der Rechtspflege doch bitteschön glauben möge. Ach, und das ipad könne man gerne auf seine UMTS-Fähigkeit überprüfe.

Heute flatterte mir dann ein Brief der Anstaltsleitungins Haus der neben dem üblichen Bla Bla und der Bitte um Verständnis die Kernaussage enthielt Mit dem ipad kann man grundsätzlich ins Internet, wie auch immer, ein entsprechender Kontrollaufwand wäre viel zu gross um alles zu überprüfen deshalb bleibt es dabei – kein ipad. 👿

Deshalb jetzt meine Frage, was kann man eigentlich gegen die „Entscheidung“ machen, gibt es da einen Rechtsweg, wenn ja welchen ? Ich wollte eigentlich künftig nicht wieder zu einer umfangreichen Papiersammlung zurückkehren….

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und verbleibe…..“

Ich stelle die Frage dann auch hier mal zur Diskussion. Nicht wegen des Rechtsweges, sondern wegen der Frage: Darf das iPad mit rein?

Wir haben bei „Heymanns Strafrecht“ eifrig diskutiert.

Geständnisüberfall der StA und Polizei…

so lautet die Überschrift zu einem Posting – man kann eher sagen zu einem Hilfeschrei oder auch zu einem Aufschrei – eines Kollegen in unserem Forum bei Heymanns Strafrecht, das ich mit dessen Genehmigung hier wiedergeben/einstellen darf. Natürlich nicht ganz uneigennützig, denn es geht um die Frage der Rechtsmittel.

Vielleicht fällt ja dem ein oder anderen noch etwas ein. Der Kollege hatte selbst schon eine ganze Menge Ideen, die ich hier aber zunächst mal noch nicht einstellen will. Denn, wenn man das „Publikum befragt“ ist es nie gut, sich vorher schon zu weit aus dem Fenster herauszulehnen. Also: Folgender Sachverhalt soll Gegenstand der Betrachtung sein – und wem nichts einfällt, der nimmt es zumindest – gelinde gesagt – erstaunt zur Kenntnis:

Liebe Listenkollegen,

ich hatte den „Spaß“ diese Woche Katz und Maus in Dunkeldeutschland spielen zu müssen oder dürfen.

Meiner Meinung nach wurde der Rechtsstaat mit Füssen getreten. Die Rechtsmittel gegen dieses Vorgehen muss ich noch einlegen und begründen.

Ich hoffe auf rege Diskussion und vielleicht sachdienliche Anregungen.

Leider ist die Sachverhaltsdarstellung lang. Ich werde das Forum in Stücken bedienen, die hoffentlich inhaltlich leichter verdaulich sind. Sie werden dann verstehen, dass ich die ganze Woche schon an Bluthochdruck leide.

Vorbemerkung:

Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Doppelmord.

Die 2. Leiche ist bislang nicht gefunden worden. Mandant schweigt aus für manche nicht nachvollziehbaren Gründen bislang, trotz der dafür doch verordneten U-Haft von bislang über 6 Monaten.

Sachverhalt:

Am Montag 14.03.2011 – 13:58 Uhr erhält Verteidiger Fax von der Staatsanwaltschaft:

„Termin zur [b]Gewährung rechtlichen Gehörs[/b] wird bestimmt auf Dienstag, 15.03.2011, 09:00 Uhr Polizeipräsidium München (…) Die Vorführung des Beschuldigten zu diesem Termin aus der JVA-Stadelheim wird angeordnet. Die JVA wird um Überstellung in die Haftanstalt des PP München gebeten.“

Da die Staatsanwältin telefonisch nicht erreichbar ist schreibt die Verteidigung per Fax um 15:50 Uhr:

„… Bekanntlich will mein Mandant keine Angaben zur Sache machen. Daher ist hierin der Versuch zu sehen, durch einen kurzfristigen Vernehmungstermin die Konsultation mit dem Verteidiger zu verhindern.

Ich beantrage die Verfügung aufzuheben. Eine Vernehmung unter Umgehung des Anwalts wäre sowieso nicht verwertbar. Schon das Nicht-Gewähren der Verteidigerkonsultation führt zu Verwertungsverboten, dies gilt natürlich umso mehr, wenn die Möglichkeit gezielt ausgeschaltet wird.“

Die Staatsanwältin bleibt telefonisch unerreichbar. Sie hat aber Zeit für ein Fax um 17:01 Uhr:

„An dem Termin wird festgehalten. Es besteht die Möglichkeit, vor 09:00 Uhr mit dem Beschuldigten in der Haftanstalt zu sprechen.

Es ist bekannt, dass der Beschuldigte keine Angaben mehr machte. Es geht aber auch lediglich um die Gewährung rechtlichen Gehörs und nicht um die Herbeiführung einer Einlassung.“

Staatsanwältin und ermittelnde Polizisten bleiben telefonisch unerreichbar.

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