Die Geschichte geht weiter: Das iPad in der JVA – Teil 3

Ich hatte am 24.06.2011 über das „iPad in der JVA“ berichtet (und dann auch noch hier). Nun berichtet der Kollege erneut – und dieses Mal verhältnismäßig positiv:

Hallo, liebe Kollegen,

ich kann jetzt schon (überraschend schnell) ein paar Neuigkeiten berichten:

Der von mir eingeschaltete stellvertrende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft hat sich umgehend nach Erhalt meiner Unterlagen mit der Anstaltsleitung der JVA in Verbindung gesetzt ( mit dem Herrn OStA war man bereit zu reden!), um der Sache auf den Grund zu gehen. Ihm wurde dann als Hintergrund mitgeteilt, dass besagtes Verbot nicht für alle Notebooks oder Netbooks gelte, sondern nur für ipads. Dies deshalb, weil man auf einer Konferenz der bayerischen Anstaltsleiter über diese neumodischen Geräte gesprochen habe und keine Einigung darüber erzielen konnte, ob ein ipad jetzt ein Mobiltelefon oder ein Computer sei ( Himmel, hilf….ich stelle mir gerade ein Telefonat mit einem ipad am Ohr vor…). Jedenfalls seien aufgrund dieser schwierigen Fragestellung die iPads in der JVA Kaisheim verboten. Aber man wolle den von mir erwirkten Gerichtsbeschluss zum Anlass nehmen, diese Frage vom Ministerium klären zu lassen Bleibt zu hoffen, dass ein halbwegs technisch begabter Ministerialer damit betraut wird…

Aber das Wichtigste : Bis zur Klärung der Frage werden künftig entsprechende Gerichtsbeschlüsse, die mir die Mitnahme erlauben, wieder beachtet werden.

Ich bin schon gespannt, ich habe den nächsten Beschluss schon vorliegen; schaun mer mal.“

Nun, das iPad als Mobiltelefon. Die Diskussion hatten wir doch auch schon mal in Zusammenhang mit dem § 23 Abs. 1 a StVO.

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