Schlagwort-Archiv: (Derzeitige) Unverwertbarkeit des Messergebnisses

OWi I: Messung mit Messgerät „LTI 20+/20 Tru Speed“, oder: (Derzeit) unverwertbar wegen „Abgleiteffekt“

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Und dann – man glaubt es kaum – heute – zur Eröffnung der Karnevalssaison 🙂 – gibt es mal wieder OWi-Entscheidungen. Ich habe tatsächlich drei Stück „gesammelt“, über die ich berichten kann.

Ich beginne mit dem AG Singen, Urt. v. 13.10.2025 – 6 OWi 51 Js 30287/24. Dem Betroffenen wurde in dem Verfahren durch den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid zur Last gelegt, am 15.06.2024 um 16:19 Uhr eine PKW geführt und dabei überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten zu haben. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 96 km/h.

Demgegenüber hat das AG nur folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Betroffene führte am 15.06.2024 um 16:29 Uhr zwar den im Bußgeldbescheid genannten PKW. Das Messgerät zeigte eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h an. Dass der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h tatsächlich überschritten hat, konnte das AG jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Es hat den Betroffenen frei gesprochen.

Gemessen worden war mit einem Messgerät „LTI 20/20 Tru Speed“. Das AG geht von derzeitiger Unverwertbarkeit des Messergebnisses aus. Ich verweise wegen der (technischen) Einzelheiten auf den Volltext. Hier stelle ich nur die Leitsätze ein, und zwar:

1. Bei dem Einsatz des Messgeräts „LTI 20/20 Tru Speed“ handelt es sich (derzeit) nicht um ein standardisiertes Messverfahren.

2. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es beim Messgerät „LTI 20/20 Tru Speed“, selbst bei Einhaltung der Vorgaben der nachgeschärften Gebrauchsanweisung (Stand 30.07.2024), zu unzulässigen Messwertverfälschungen im Zusammenhang mit dem „Abgleiteffekt“ kommen kann.

3. Die von der PTB selbst aufgestellte Anforderung hinsichtlich der Verwendung von Laserhandmessgeräten ist beim Messgerät „LTI 20/20 TruSpeed“ (derzeit) nicht erfüllt.

Mal sehen, ob das Urteil Bestand hat.