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Da sind die Änderungen der Wiederaufnahme, oder: Bundespräsident zweifelt an Vereinbarkeit mit GG

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So, außerhalb des Tagesprogramms dann ein Update, und zwar zu: Wo bleiben die Änderungen der Wiederaufnahme?, oder: Wie lange/gründlich prüft der Bundespräsident?

Das sind/waren die Änderungen zum – kurz gefasst – „Gesetz zur Herstellung der materiellen Geerechtigkeit“ mit der Änderung des § 362 StPO – also Erweiterung der Wiederaufnahme zu Lasten des Verurteilten. Das Gesetz war ja schon im September im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, danach war Ruhe.

Nun, so ganz wohl nicht. Wie man inzwischen hatte lesen können, hatte der  Bundespräsident dann betreffend die Neuregelung die „Verfassungstreue zur Strafprozessordnung an„gezweifelt. Er hat das Gesetz dann aber trotz seiner Bedenken am 21.12.2021 unterzeichnet, heute ist die Änderung im BGBl veröffentlicht worden, und zwar BGBl I. S. 5252. Damit treten die Änderungen dann morgen in Kraft.

Aber ganz zu Ende ist der Marathon noch nicht: Wie man an verschiedenen Stellen lesen konnte – vgl. hier die FAZ vom 22.12.2021 -, hatte der Bundespräsident „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen die Änderung der StPO. Und die Folge: „In einem Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) bat der promovierte Jurist allerdings darum, „das Gesetz einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen“.“  Eine etwas pflaumenweiche Lösung, aber: Wenn die Bedenken nicht ausreichen, dann muss er wohl unterzeichnen.

Na ja, man wird sehen, was die Parteien im Bundestag nun noch machen. Die SPD war ja immerhin bei der Beschlussfassung auch Regierungspartei. Daher wird m.E. nicht viel passieren.

Letztlich wird wahrscheinlich das BVerfG das letzte Worte sprechen und die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem GG prüfen. Ob das vereinbar ist, kann man m.E. mit Recht bezweifeln.

Die StA Hannover will gegen Wulff ermitteln – wie lange lässt sich der Bundespräsident noch halten…

Na, das ist aber schon eine Sensationsmeldung, die da gerade über die Ticker läuft. Die StA Hannover will offenbar die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Wullf beantragen. Es soll einen Anfangsverdacht wegen  Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung geben.

Damit liegt der Ball dann jetzt beim Bundestag, der entscheiden muss, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt werden darf. Allerdings stellt sich dann doch wohl eher die Frage, ob es dann vielleicht nicht doch besser ist/wäre zurückzutreten.

Näheres dann u.a. hier.

Schwarz/Gelb hat wohl noch eine „komfortable Mehrheit“ – wer kommt also nach Köhler?

Ich hatte gerade hier darauf hingewiesen, dass man eine Mehrheit braucht, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählen will. Inzwischen habe ich auf election.de eine Nacahricht gefunden, wonach Schwanrz/Gelb eine „komfortable Mehrheit“ hat. Dann braucht man ja jetzt nur noch einen passenden Kandidaten/eine Kandidatin.  Genügend Namen sind ja schon im Gespräch. Viel Spaß bei der Suche….

Man braucht eine Mehrheit, um einen (neuen) Bundespräsidenten zu wählen…

Nach dem überraschen Rücktritt des Bundespräsidenten sind natürlich die Ticker voll und die Blogs auch :-). Interessanter als die Frage, warum H.Köhler zurückgetreten ist und ob der angegebene Grund der wahre Grund ist, ist die Frage: Wer wird Nachfolger? Und da geistern interessante Namen durch das Netz: Gesine Schwan (natürlich), Joschka Fischer (aber hallo), Roland Koch (der schon in der vorigen Woche was wusste :-), Stefan Raab, Lena, Marion Margot Käßmann. Und noch interessanter ist die Frage: Wer hat eigentlich die Mehrheit? Immer noch Schwarz-Gelb, oder jetzt doch rot-rot-Grün. Seit dem 23.09.05.2009 hat sich ja einiges getan. Zwar Sieg von Schwarz-Gelb bei der Bundestagswahl, aber Verlust in NRW. Ich behaupte, dass in den Parteizentralen jetzt (hoch)gerechnet wird, obwohl W.Bosbach meint, man solle erst mal inne halten. Bisher hatte man das wohl nicht für nötig gehalten. Die nächste Präsidentenwahl schien ja noch lange nicht anzustehen.