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41. StV-Tag in Bremen: „Schrei nach Strafe“, die Ergebnisse, oder: Münster, wir kommen

So, das Wochenende mit dem 41. StV-Tag in Bremen liegt hinter uns.  Eine in meinen Augen beachtliche Zahl von rund 800 Strafverteidigern – ich kann mich daran erinnern, dass es schon mal so viele waren – hat sich am Wochenende in Bremen getroffen. Eine – wie ich fand – wie immer interessante Veranstaltung, gut organisiert in einem recht schönen Congress-Centrum der kurzen Wege.

Der StV-Tag ist immer wieder eine Gelegenheit – um (alte) Kollegen/Freunde – wieder zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen. Er hat manchmal so ein wenig den Touch eines Familientreffens – „Alle Jahre wieder auf dem StV-Tag“. So auch in Bremen – und bei einer so großen Teilnehmerzahl findet man viele – alte (nicht unbedingt an Jahren 🙂 ) Kollegen wieder. So auch ich. Und ich habe mich gefreut, sie wieder zu treffen. Und man freut sich auch, wenn man junge (ebenfalls nicht unbedingt an Jahren 🙂 ) Kollegen trifft/kennenlernt, um sich auch mit ihnen auszutauschen.

Und dafür gab es dann ja auch genügend Gelegenheit. Entweder am Eröffnungsabend, in den Pausen am Samstag oder Samstagabend bei der Abendveranstaltung. Allerdings muss ich einräumen. Da habe ich „geschwänzt“ und bin mit eine paar „ganz alten Freunden“ nicht auf der „Tanzparty“ gewesen. Da war dann nach dem etwas anstrengenden  Freitagabend 🙂 der „Schrei nach Bett“ größer/lauter als der Schrein nach Party.

Ach so: Gearbeitet worden ist natürlich auch, und zwar in den Arbeitsgruppen, die dann auch sehr schnell ihre Ergebnisse stattgefunden haben. Die und noch viel mehr – wie z.B. eine Bremer Erklärung der Strafverteidiger – findet man hier. M.E. schon ganz interessant und es ist zu wünschen, dass das ein oder andere in Gesetzesvorhaben Eingang findet.

Nach dem Strafverteidigertag ist immer vor dem Strafverteidigertag. Und – so wie man hört – findet der 42. StV-Tag 2018 in Münster statt. Da kann ich dann rufen: Kommt alle nach Münster – ich bin schon da 🙂 . Oder: Im nächsten Jahr in Münster 🙂 .

41. StV-Tag – Der Schrei nach Strafe, oder: Bremen wir kommen

Es ist wieder so weit. Es ist „Strafverteidigertag-Zeit“. Denn ab heute Abend findet bis Sonntagmittag in Bremen der 41. Strafverteidigertag statt. Das Motto in diesem Jahr: „Der Schrei nach Strafe“.

Ich werde mich heute Mittag auch auf den Weg nach Bremen machen. Die Teilnahme am StV-Tag ist nicht nur „Kundenpflege“ 🙂 , sondern eine gute Gelegenheit, den ein oder anderen Kollegen, den man schon länger nicht mehr gesehen hat, wieder zu treffen und mit ihnen das ein oder andere „Wiedersehensbier“ zu trinken. Das ist dem heutigen Abend dann vorbehalten, natürlich nach aufmerksamem Lauschen des Eröffnungsvortrags.

Morgen finden dann die verschiedenen Arbeitsgruppen statt. Und da gibt es – wie in jedem Jahr – recht interessante Themen, nämlich (Näheres hier):

„AG 1 : Freispruch? Freispruch!…………….

AG 2 : »Immer wieder Köln?«Von Frauenrechten, Sexualität und Strafbarkeitslücken ………….

AG 3 : Inquisitor versus Schiedsrichter
Adversatorische und inquisitorische Prozessmodelle im Vergleich …………

AG 4 : Recht der Pflichtverteidigung …………..

AG 5 : Vermögensabschöpfung …………

AG 6 : Das Insolvenzstrafrecht
Überflüssiges (gar schädliches?) Bestrafen des wirtschaftlichen Scheiterns oder notwendiger Steuerungsmechanismus einer Marktwirtschaft? ………….

AG 7 : Verteidigung nach dem Schlusspfiff
Sonderstrafrecht für Fußball-Fans?…………….

AG 8 : Erleben, Verstehen, Voraussehen
Verteidiger*innen-Verhalten reflektieren…………….“

Mal schauen, was ich mir anhöre. Ich tendiere zur AG 4. Aber es kann dann auch passieren, dass ich mich wieder irgendwo „festquatsche“. Nun ja, schauen wir mal.

Und on Top: Am Samstagabend gibt es dann die sicherlich wie immer schöne Abendveranstaltung, bevor es dann am Sonntag wieder nach Hause geht.

Ich rufe dann mal: Bremen wir kommen………….

Bremisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz am 16.03.2010 in Kraft getreten

Am 15.03.2010 ist das Bremische Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft vom 02.03.2010 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (Brem.GBl. S. 191) verkündet worden. Es ist gemäß seinem § 99 am Tag nach der Verkündung, also am 16.03.2010, in Kraft getreten. In der dazu ergangenen PM des Bremer Senators für Justiz und Verfassung vom 26.02.2010 heißt es: 

Das Bremische Untersuchungshaftvollzugsgesetz setzt die Anforderungen an einen zeitgemäßen, humanen und an der Unschuldsvermutung orientierten Untersuchungshaftvollzug um. Es legt bewusst kein Ziel des Untersuchungshaftvollzugs fest, sondern bestimmt dessen Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten.

Kernpunkte dieses Gesetzes sind:

  • die Verlagerung der bisherigen Zuständigkeit des Gerichts auf die Vollzugsanstalt als sachnähere Behörde, soweit es um vollzugliche Belange der Sicherheit und Ordnung der Anstalt geht.
  • die Einzelunterbringung der Untersuchungsgefangenen während der Ruhezeit,
  • die sinnvolle Haftgestaltung – Angebot, schulische und beruflichte Kenntnisse zu erwerben oder zu erwerben
  • die Anpassung der Arbeitsentlohnung von Untersuchungsgefangenen an die der Strafgefangenen,
  • die Einführung eines Taschengeldanspruchs für bedürftige Untersuchungsgefangene,
  • die Ausdehnung der Besuchszeiten zur Aufrechthaltung der sozialen, insbesondere der familiären Kontakte,
  • die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an jugendlichen Strafgefangenen.

Zusätzliche Besuchszeiten für Besuche von Kindern unter 14 Jahren

Da die plötzliche Inhaftierung von Elternteilen besonders für Kinder belastend ist, sieht das Bremer Untersuchungshaftvollzugsgesetz in Abweichung von den Regelungen anderer Länder in seinem § 33 Absatz 1 BremUVollzG zusätzliche Besuchszeiten für Besuche von Kindern unter 14 Jahren bis zu vier Stunden vor. Daneben wird als Ergebnis einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft die Bedeutung der Verhütung von Selbsttötungen im Untersuchungshaftvollzug ausdrücklich im Gesetz erwähnt (§ 49 BremUVollzG). Damit wird der bestehenden Praxis in der Justizvollzugsanstalt Bremen Rechnung getragen.“

Künstliche DNA

Seit dem 17.01.2009 ist es offiziell: Ab Februar 2009 soll in Bremen und Bremerhafen das Projekt „künstliche DNA“ mit der Vorbereitung beginnen, um dann in der zweiten Jahreshälfte zu starten. Das unter der Leitung des Landeskriminalamtes stehende Projekt soll zunächst eruieren, welche Pilotprojekte in Betracht kommen, welche potentiellen Sponsoren und Partner existieren und wie die Einführung konkret umgesetzt werden kann (vgl. Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport vom 17.02.2009). Als Begründung wird der hohe Anteil von Diebstahlsdelikten an der Gesamtkriminalität im Städtevergleich sowie die diesbezügliche Häufigkeitsziffer im Jahr 2007 angeführt, wobei der Einsatz von „künstlicher DNA“ dazu beitragen soll, diese Zahlen deutlich zu senken (vgl. Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport vom 17.2.2009; PKS des  Landes Bremen 07, S. 23). Im Folgenden soll dargestellt werden, worum es sich bei der „künstlichen DNA“ handelt, welche konkreten Einsatzmöglichkeiten existieren und welche rechtlichen Grundlagen der Verwendung zugrunde liegen. Bei dieser neuen Methode liegt noch einiges im Argen.

Wir werden darüber in Heft 4/09 vom StRR berichten.