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Der Kampf um die Bedienungsanleitung zum Messgerät im OWi-Verfahren, und täglich grüßt das Murmeltier

Jeder Verteidiger kennt es: Er muss im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren schon um die Bedienungsanleitung zu Messgeräten kämpfen. Die Verwaltungsbehörde will sich häufig nicht freiwillig herausgeben; noch schlimmer/hartnäckiger ist man, wenn es um die sog. Lebensakte geht. Die kennt man nicht, die gibt es nicht.

M.E. falsch, da sowohl Bedienungsanleitung als auch Lebensakte zur Akte gehören bzw. insoweit zumindest ein Akteneinsichtsrecht besteht. Das hat für die Bedienungsanleitung jetzt auch das AG Schwelm ( Beschl. v.  13.04. 2010 – 64 OWi 18/10 [b]) zutreffend bejaht, für die Lebensakte allerdings unter Hinweis auf Göhler verneint. Das überzeugt mich jedoch nicht, denn der Hinweis auf Göhler ist doch kein Argument; Göhler ist doch kein Gesetz, sondern nichts anderes als ein Kommentar. Ich kann nur hoffen, dass die Verteidiger nicht müde werden und in diesen Fragen hart(näckig) bleiben. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Bun­des­tag be­schließt Ge­setz­ent­wurf zu neuen Straf­tat­be­stän­den im Staats­schutz­straf­recht

Be­son­de­re For­men der Vor­be­rei­tung schwe­rer staats­ge­fähr­den­der Ge­walt­ta­ten sol­len künf­tig unter Stra­fe ge­stellt wer­den. Auch das Auf­neh­men oder Un­ter­hal­ten von Be­zie­hun­gen zu einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung soll straf­bar sein, wenn dies in der Ab­sicht ge­schieht, sich in der Be­ge­hung sol­cher Straf­ta­ten un­ter­wei­sen zu las­sen. Schließ­lich sol­len neue Straf­tat­be­stän­de gegen das Ver­brei­ten von An­lei­tun­gen zur Be­ge­hung schwe­rer staats­ge­fähr­den­der Ge­walt­ta­ten ein­ge­führt wer­den.

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute einen ent­spre­chen­den Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­det.

Der In­halt der ge­plan­ten Re­ge­lun­gen im Ein­zel­nen: Weiterlesen