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Gesetzesvorhaben I: Die AfD und „ihr“ Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit, oder: Kahlschlag in der StPO?

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Diese Woche eröffne ich mit Hinweisen auf Gesetzesvorhaben der GroKo bzw. von Bundesfraktionen, auf die ich u.a. durch Hinweise an anderen Stellen gestoßen bin.

Frage war nur: Womit fange ich an? Nun, ich habe mich entschlossen, als erstes über den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit –  Verfahrensbeschleunigungsgesetz und verbesserte Eingriffsgrundlagen der Justiz – (BT-Drucks. 19/5040), den die AFD-Fraktion eingebracht hat und der am vergangenen Freitag im Bundestag erstmals beraten worden ist (hier das Protokoll der BT-Sitzung), zu berichten. Nicht weil ich ihn gut finde – mit Sicherheit nicht -, sondern weil es der erste Änderungsentwurf ist, auf den ich gestoßen bin.

Wenn man sich den Entwurf ansieht, kann man nur sagen: Da steckt Brisanz drin – was ja auch zu erwarten – und auch beabsichtigt – war. Die Zielrichtung ist auch klar: Ausländer, Terrorismus, Gewalttäter usw.  Es handelt sich – so die Überschrift – (daher) um ein „Gesetz zur Verbesserung der Inneren Sicherheit“. Und dieses Ziel soll – so die Entwurfsbegründung – u.a. erreicht werden mit

Änderungen im StGB

  • Heraufsetzen der Anforderungen an die verminderte Schuldfähigkeit, in dem in § 21 StGB angefügt werden soll, dass von der Annahme des § 21 StGB „abzusehen [ist], wenn sich der Täter vorsätzlich oder fahrlässig in diesen Zustand versetzt“ hat.
  • Heraufsetzen der Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilungen von mehr als einem Jahr in § 56 Abs. 2 StGB
  • Ermöglichung der Anordnung der Sicherungsverwahrung, wenn ein Täter nicht durch die Maßregeln der §§ 63, 64 StGB therapierbar und weiterhin gefährlich ist.
  • Ermöglichung der Entziehung der Aufent­haltserlaubnis und der Ausweisung durch Anordnung im Strafurteil, und zwar dann, wenn der Täter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen ist.
  • Gewaltdelikte sollen im Strafmaß deutlich verschärft werden, so z.B. druch Einführung einer neuen Nr. 3 bei § 250 Abs. 1 StGB – „Schwerer Raub“, wenn die Tat auf einem öffentlichem Weg, einer Straße, einer Eisenbahn, einem öffentlichen Platz, auf offener See oder einer Wasserstraße begangen wird.

Und auch an die StPO legt man Hand, aber – in meinen Augen so richtig. Geplant/Vorgesehen ist einiges, was m.E. an einigen Stellen einem „Kahlschalg“ gleich kommt, nämlich u.a.:

  • Die Absprache  – § 257 c StPO – soll abgeschafft werden
  • Die Re­vision als Rechtsmittel soll abgeschafft werden.
  • Urteile sollen grundsätzlich nur noch im Wege der Annahmeberufung anfechtbar sein.
  • Es soll Änderungen im Bereich der Untersuchungshaft geben, und zwar eine Erweiterung des Katalogs des § 112a StPO – Wiederholungsgefahr – um die §§ 224 Absatz 1 Satz 2, 249, 250, 251, 252, 255, 306a, 316a“ StGB eingefügt. Außerdem soll U-Haft länger als sechs Monate dauern dürfen (§ 121 Abs. 1 StPO), wenn Wiederholungsgefahr besteht.
  • Eingeführt werden soll ein ausdrücklich vorgeschriebenes Analogieverbot für verbotene Vernehmungsmethoden nach § 136a StPO n.F.
  • Umgestaltung des Beweisantragsrechts in den §§ 244, 246 StPO, indemdie Möglichkeit geschaffen wird, eine beantragte Beweiser­hebung dann als verspätet abzulehnen, wenn sie fristgerecht hätte beantragt werden können. Das soll auch dann gelten, wenn der Antrag ansonsten nicht unverzüglich gestellt wurde. Also: Verspätung (?) als Ablehungsgrund.
  • Erweiterung des Strafbefehlsverfahren nach § 408a StPO auf alle Gerichtszuständigkeiten und alle gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen, wenn der Angeschuldigte einen gewählten oder mit seiner Zustimmung bestellten Verteidiger hat.

Und dann noch Jugendstrafrecht:

  • Der Heranwachsende wird „abgeschafft“.
  • Ab einer Freiheitsstrafe über einem Jahr soll Bewährung nur noch ausnahmsweise erteilt werden und zwar nur, wenn besondere Umstände i.S. d. § 56 Abs. 2 StGB dies rechtfertigen.

Zu dem Ganzen könnte man eine Menge schreiben, aber dafür ist hier sicherlich nicht der richtige Ort. Hier nur so viel, und zwar zwei folgenden Punkten aus dem „Änderungspool StPO“:

Der Gesetzesentwurf ist auch ein „Verfahrensbeschleunigungsgesetz“. Wie man das allerdings erreichen will, indem man die 2009 mit viel Mühe gefundene Abspracheregelung wieder abschafft, erschließt sich mir nicht. Folge ist doch, dass nicht alle, aber ggf. doch recht viele, vor allem umfangreiche und schwierige Verfahren wieder (noch) länger dauern. Und: Sie gehen ggf. ein zweites Mal in die Tatsacheninstanz, da man ja die Revision abgeschafft hat.

Und: Abschaffung des Rechtsmittels der Revision? Ja, das war und ist immer wieder im Gespräch. Aber, wenn ich mich richtig erinnere, doch nicht so, sondern in der Form eines Wahlrechtsmittels, wie wir es bereits in § 55 JGG kennen. Im Übrigen: Der BGH als Berufungsgericht? Man wird sich bei den fünf (!) Strafsenaten sicherlich freuen, wenn man dort dann demnächst „Berufungen“ durchführen kann/muss. Auch das wird ungemein zur Beschleunigung beitragen.

Der Gesetzesentwurf ist zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen worden. Was dort passieren wird, liegt m.E. auf der Hand und hat sich am vergangenen Freitag auch bereits abgezeichnet: Der Antrag wird abgelehnt werden. Gut so, finde ich. Oder, um mit Rainer Barzel zu sprechen: „So nicht“.

Abschließend folgender Hinweis: Ich lasse die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag zunächst mal geöffnet. „Zunächst“, weil ich mir vorbehalte, sie ggf. zu schließen, wenn die Kommentare nicht mehr sachbezogen sind, sondern in Hetze ausarten.

Die dämlichste Einlassung des Jahres 2016: Es war die Maus und nicht die Störchin

entnommen wikimedia.org Urheber Hofec

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„The Winner is“….. „The Winner is?“, ja, aber keine Sorge, lieber Leser. Sie sind hier nicht bei der Vergabe der Blogs-Oscars. Aber man ist schon bei einem Ranking. Und das hat für mich 2016, obwohl das Jahr so kurz ist, mit Sicherheit Beatrix von Storch gewonnen. Ich denke, die meisten werden diese Dame inzwischen kennen. Es ist die Afd-Vizechefin, auch Europaparlamentarierin, die in der vergangenen Woche, um es gelinde auszudrücken, einen großen Bock geschossen hat.

Es geht um die „Schießbefehl-Affäre“ von AfD-Chefin Frauke Petry, die ja ggf. auch auf Flüchtlinge an den Grenzen schießen (lassen) will (vgl. z.B. hier aus Zeit-online). In die hatte sich Frau von Storch eingeschaltet. Auf Facebook hatte sie die Frage eines Facebook-Users, ob sie (auch) Frauen mit Kindern den Grenzübertritt mit Waffengewalt verhindern wolle, mit „Ja“ beantwortet. Das hatte mit Recht Empörung ausgelöst. Frau von Storch nahm dann die Aussage teilweise zurück, hielt aber an Gewalt und Schießen gegen nur die Mütter fest.

Nun kommt der „zweite Streich“. Der Stern berichtet:

„Wie der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf Parteifreunde berichtet, habe Beatrix von Storch ihre Aussage mit einem „technischen Fehler“ zu rechtfertigen versucht. Sie sei auf ihrer Computermaus „ausgerutscht“, heißt es weiter in dem Artikel.

Beatrix von Storch wollte Frauke Petry beispringen

Offenbar bereut die AfD-Politikerin ihr Wort und soll eingeräumt haben, „Mist gebaut“ zu haben. Als Motiv gibt sie an, sie habe ihrer Parteichefin Frauke Petry „doch nur helfen wollen“. Petry hatte zuvor einen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge ins Gespräch gebracht.“

Also, so einen Blödsinn/Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen, nicht der „Stern“ ist gemeint, sondern Frau von Storch. Und in einem Strafverfahren würde man bei der Einlassung wahrscheinlich argumentieren, dass sie so abenteuerlich ist, dass ihr die Unwahrheit auf der Stirn geschrieben steht (nun ja man würde da anders formulieren, aber das meinen). Dümmer und schlimmer geht nimmer. Es war also die Maus und nicht der Storch/die Störchin. Aber wie kann denn eine PC-Maus „abrutschen“ und dabei ein „Ja“ produzieren? Wenn ich mal auf meine Tastatur schaue: Das „J“ und das „A“ liegen weit auseinander. Da liegen Welten dazwischen. Also: Hätte sie doch bloß den Mund gehalten und sich nicht zur Sache eingelassen. Reden ist eben Silber und Schweigen Gold, um im Bild zu bleiben. Wobei Silber und Gold mir dann doch ein wenig zu viel Edelmetall für einen solchen Blödsinn ist. Aber ein Gutes hat das Ganze dann doch. Es entlarvt die Sprecherin nun endgültig ……….

Und da ja heute Rosenmontag ist: Beatrix von Storch Kostüme sind in Köln ausverkauft 🙂 .