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RVG-Sensation: Ist das 2. KostRMoG/Sind die RVG Änderungen geplatzt?

Mein Co-Autor Volpert aus unserem RVG-Kommentar macht mich auf eine Meldung bei Spiegel-online aufmerksam, die brisant ist/sein kann, eine richtige (kleine) RVG-Bombe: Dort wird unter der Überschrift:Reformpaket: Justizministerin lässt Kosten-Kompromiss platzen“ über das 2. KostRMoG/die RVG-Reform berichtet. Und nichts Gutes. 🙁 Da heißt es:

„Justizministerin lässt Kosten-Kompromiss platzen
Von Melanie Amann
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen mühsam geschmiedeten Deal über die Justizkosten-Reform aufgekündigt. Zwischen der Ministerin und ihren Länderkollegen ist nun ein Streit über Gerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe entbrannt.
Berlin – Eigentlich wollten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und ihre Länderkollegen die Justizkosten-Reform noch vor der Wahl im September durch Bundestag und Bundesrat bringen. Doch die liberale Ministerin hat nach Informationen des SPIEGEL den mühsam geschmiedeten Kompromiss über neue Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und
Prozesskostenhilfe für Bedürftige nun überraschend abgesagt.
Leutheusser-Schnarrenberger habe den Deal nicht eingehalten, klagen einhellig Länderminister von SPD und Union. Berlins Ressortchef Thomas Heilmann legte bereits Protest beim Bundesjustizministerium und der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, ein. Von den geplanten Ersparnissen blieben nach der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs „allenfalls 15 Mio. Euro“ übrig, schrieb Heilmann per E-Mail an Voßhoff. Es bestehe die „ernsthafte Gefahr“, dass das gesamte Paket vor der Bundestagswahl scheitere.
Dabei hatte Leutheusser-Schnarrenberger eigens mit zwei Vertretern der Länder in einem Sechs-Augen-Gespräch eine vertrauliche Vereinbarung getroffen.
Das Gesetzespaket sollte den Justiz haushalten Ersparnisse von 70,8 Millionen Euro im Jahr einbringen. Dafür sollten die Gerichtsgebühren für die Bürger erhöht und die Prozesskostenhilfe eingeschränkt werden.

Andere Meldungen habe ich dazu noch nicht gefunden. Wenn es also stimmt, dann wäre es in der Tat eine Bombe/Sensation, über die da berichtet wird. Denn man war sich ja einig, dass das Gesetz mit den Neuerungen kommt. Darüber hatte ich gerade erst am 01.05.2013 berichtet: RVG-Reform: Was haben die Eisheiligen mit den Änderungen im RVG zu tun?; oder: Der D-Day naht.

Und nun das? Man fragt sich, was da hinter steckt? Wenn es stimmt, kann man nur sagen. Die FDP – die dann ja wohl verantworttlich wäre – ist ja schließlich „Ihre“ Minsterin – ist offenbar für jeder Überraschung gut. Aber vielleicht sind es ja auch die Länder und es ist alles gar nicht so (schlimm). Jedenfalls dürfen wir jetzt aber schon gespannt sein.

RVG-Reform: Was haben die Eisheiligen mit den Änderungen im RVG zu tun?; oder: Der D-Day naht

Zum Mai gibt es ja viele Sprüche: Von „Der Mai ist gekommen….“ über „Alles neu macht der Mai“ bis hin zu Goethes „Mai“ („Leichte Silberwolken schweben durch die erst erwärmten Lüfte. Mild, von Schimmer sanft umgeben, blickt die Sonne durch die Düfte.).

Der Monat Mai hat aber auch den 1. Mai – den Tag der Arbeit – und die Eisheiligen. Die liegen zwischen dem 11. Mai (Mamertus) und dem 15. Mai (sog. kalte Sofie). Und der 15. Mai, der könnte in diesem Jahr zu einem „D-Day“ werden; nun ja, vielleicht nicht ganz so militärisch, aber ggf. ein Tag der Entscheidung.

Und zwar für das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und die darin enthaltenen Änderungen im RVG (vgl. dazu hier: Gestern im Bundestag – auch das neue RVG? und hier: (Sondermeldung: Mehr Geld für (Straf)Verteidiger – Referentenentwurf zum 2. KostRMoG bringt Neuerungen.

Ich habe mich nämlich inzwischen ein wenig umgehört und man kann wohl von folgendem weiteren Fahrplan ausgehen:

  • am 15.05.2013 (endgültige) Beratung der Neuregelungen im Rechtsausschuss des Bundestages mit Beschlussvorlage,
  • am 16.05.2013 dann die 2. und 3. Lesung im Bundestag und
  • am 07.06.2013 Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat.

Zwar soll ja nach dem „Geheimtreffen“ im BMJ alles geklärt sein (vgl. hier: Gute, nicht nur scheinbar gute, Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen), aber man weiß ja nie, was alles doch noch passiert. Wenn also alles glatt geht, dann könnte an sich das Gesetz zum 01.07.2013 – wie geplant – in Kraft treten. Ich rechne damit aber nicht, sondern gehe vom 01.08.2013, ja ggf. sogar vom 01.09.2013 oder 01.10.2013 aus. Denn es muss ja bei den Ländern wegen der Änderungen, u.a. auch bei den Gerichtskosten die EDV, umgestellt werden.

Jedenfalls, wenn es glatt geht, dann kann man zurückgreifen auf zwei weitere Sprüche zum Mai, die im übertragenen Sinn auf die für die Anwaltschaft günstigen Änderungen im RVG ganz gut passen; nämlich:

Mairegen auf Saaten – dann regnet es Dukaten.“
und
„Gehen die Eisheiligen ohne Frost vorbei, singen Bauer und Winzer Juchhei!

oder auch

 

 

Gute, nicht nur scheinbar gute, Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen

© Gina Sanders – Fotolia.com

Der Honorar-Blog hat gestern ein Posting unter dem Titel „Scheinbar gute Nachrichten für alle, die nach dem RVG abrechnen“ veröffentlicht und darin auch auf den Beitrag des Kollegen Melchior vom 26.03.2013 „Anwaltlicher Reichtum droht?“ verwiesen. In den beiden Beiträgen geht es um ein „Geheimtreffen“ im BMJ, auf dem es zu einer Einigung/Verständigung/einem Deal zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf das 2. KostRMoG gekommen sein soll. Darüber hatte ja bereits auch die FAZ am 22.03.2013 berichtet. Auf dem Treffen soll eine noch stärkere Anhebung der Gerichtskosten gegen eine noch weitere Anhebung der Anwaltsgebühren vereinbart worden sein. Dazu folgendes:

  • Ich denke, die Anwaltschaft kann sich freuen. Es droht zwar immer noch nicht Reichtum :-), aber, wenn die längst überfällige lineare Anhebung nun kommt, ist das sicherlich eine gute Nachricht. Daher verstehe ich auch das „Scheinbar ….“ im Posting des Honorar-Blogs nicht. Jede Anhebung ist m.E. gut.
  • (Teilweise) falsch liegt die FAZ, wenn sie die letzte Anhebung der Anwaltsgebühren auf 2004 datiert. Das waren nur strukturelle Änderungen, die noch nicht einmal bei allen Sparten zu Anhebungen geführt haben. Die letzten linearen Anhebungen datieren aus 1994.
  • Falsch ist es m.E. auch, wenn die FAZ von einem Anhebungssatz von (nur) „mindestens 12 Prozent“ ausgeht. Bei den Strafverteidigern liegt der Satz bei rund 19 Prozent und dürfte, wenn nun auch die Rahmengebühren in Teil 4 und 4 VV RVG noch weiter angehoben worden sind, sogar darüber liegen (vgl. dazu meine Beiträge StRR 2012, 14 = VRR 2012, 16 = RVGreport 2012, 42).
  • Am 07.06.2013 soll also im Bundesrat der Tag der Entscheidung sein. Dann wird es aber auch Zeit, wenn das Gesetz noch zum 01.08.2013 oder zum 01.09.2013 in Kraft treten soll. Aber vielleicht beeilt man sich ja auch. Dann könnte es sogar noch zum an sich geplanten 01.07.2013 klappen.

 

 

 

Gestern im Bundestag – auch das neue RVG?

© Marcito – Fotolia.com

Gestern hat im Bundestag die Expertenanhörung zum 2. KostenrechtsmodernisierungsG stattgefunden. Zum Ergebnis heißt es bei „Heute im Bundestag„:

Experten diskutieren Änderungen im Rechtswesen

Rechtsausschuss (Anhörung) – 13.03.2013

Berlin: (hib/VER) Zwölf Experten haben am Mittwochnachmittag mit dem Rechtsausschuss mögliche Änderungen im Rechtswesen diskutiert. Anlass der Anhörung waren zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/11471, 17/11472), drei des Bundesrates (17/1216, 17/2164, 17/5313) sowie ein Antrag der Grünen-Fraktion (17/12173).

Die Bundesregierung will unter anderem die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren sowie von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern bei Gericht erhöhen. Das begrüßte unter anderem André Lindemann vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. aus Berlin. Dagmar Beck-Bever, Rechtsanwältin und Notarin sowie Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer, ebenfalls aus Berlin, plädierte in diesem Kontext für eine Anhebung der Kilometerpauschale für Anwälte.

Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.

Peter Jochem, Richter im Landgericht Konstanz, erklärte die Problematik der Prozesskostenhilfe (PKH), die aus seiner Sicht unbedingt gelöst werden müsse. Wenn die PKH gewährt wird, muss ihr Empfänger den Prozess konsequent bis zum Ende führen. Selbst wenn beispielsweise neue Beweise oder Zeugen auftauchen, sich somit die Beweislage ändert und sich alle einig sind, dass der Prozess einzustellen ist, müsse er nach derzeitiger Rechtslage zu Ende geführt werden. „Wir Richter wären dankbar, wenn wir in solchen Fällen die Reißleine ziehen könnten“, sagte Jochem.

Liest sich so, als habe man über das RVG gar nicht gesprochen. Wäre doch gut….

2. KostRMoG – an einer Stelle zu früh gefreut – Bundesregierung kneift beim Zeugenbeistand

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Das 2. KostRMoG geht seinen Weg. Inzwischen liegt das Gesetzesvorhaben beim Bundestag (vgl. hier die BT-Drucksache 17/11471). Ich hatte ja schon mehrfach über dieses Gesetzesvorhaben und die im RVG zu erwartenden Änderungen berichtet (vgl. u.a. hier).

Über eine (vorgesehene) Klarstellung hatte ich mich besonders gefreut, obwohl sie m.E. gar nicht nötig gewesen wäre, nämlich die Änderung/Klarstellung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG betreffend den Zeugenbeistand (vgl. hier das Posting: Zeugenbeistand – da gibt es demnächst mehr Gebühren, und zwar nicht nur Kleinvieh). Abgerechnet werden sollte die “wie ein Verteidiger”, also auf jeden Fall nach Teil 4 Abschnitt1 VV RVG, was ich schon immer vertreten habe, wogegen aber z.T. die OLG Sturm laufen.

Es war klar, dass den Ländern diese Regelung nicht passen würde. Und so ist es auch gekommen. In ihrer Stellungnahme in der BR-Drucksache 517/12 hatten sie dagegen eingewandt: Nicht nötig, macht zu viel Kosten (der Einwand war zu erwarten), keine sachgerechten Ergebnisse). Und was passiert? Die Bundesregeirung knickt ein und kneift. In ihrer Stellungnahme (s. BT-Drucksache 17/11471, S. 588) heißt es dazu nämlich:

„Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die vorgeschlagene Änderung nicht in allen Fällen zu einem sachgerechten Ergebnis führt. Die in der Praxis aufgetretenen Fragen bei der Vergütung eines Zeugenbeistands in einem Strafverfahren sollten einer genaueren Überprüfung unterzogen werden und erst in einem späteren Gesetzgebungsvorhaben geklärt werden“.

In meinen Augen nicht nachvollziehbar. Über § 14 RVG kann man nämlich zu sachgerechten Ergebnissen kommen, wenn die Tätigkeit des Zeugenbeistands wirklich geringer (gewesen) sein sollte als die des Verteidigers. Jetzt wird die offenbar ja zunächst als erforderlich angesehene Klarstellung verschoben – „in einem späteren Gesetzgebungsvorhaben “ heißt „bis zum St. Nimmerleinstag“ und bis dahin dürfen die OLG sich dann streiten.

Allerdings werden sie sich m.E. mit dem ursprünglichen Gesetzesentwurf auseinander setzen müssen. Denn da hat der Gesetzgeber ja mehr als deutlich geschrieben, wie die derzeitige Regelung, die nun beibehalten wird, zu verstehen ist: Nämlich Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG. Aber welches OLG lässt sich davon schon überzeugen? Ich sehe schon die Formulierung: „… nach ständiger Rechtsprechung des Senats….“